Degenerationszeichen bei „Moral insanity“.
In klinischer Beziehung zeigen solche Individuen häufig schon äusserlich mehr weniger auffallende Abweichungen vom Normaltypus. Hierher gehören insbesondere pathologische Schädelformen, so asymmetrische oder auffallend kleine Schädel, Schädel mit abgeplattetem Hinterhaupt, mit unverhältnissmässig entwickelten Kiefern und mit sogenannter fliehender Stirne.[564]
Von anderen physischen Anomalien werden asymmetrische oder unschöne Körper-, insbesondere Gesichtsbildung, auffallend grosse oder kleine Ohren, angewachsene oder fehlende Ohrläppchen (Griesinger, Lannois, Frigerio), Strabismus, mangelhafte Entwicklung der Genitalien, ferner Motilitätsstörungen (Gesichtskrämpfe, Chores, epileptische und epileptoide Zustände[565], Contracturen, partielle Lähmungen), Anästhesien und Hyperästhesien, vasomotorische Neurosen u. dergl. beobachtet, und wenn auch solche Befunde ohne jede geistige Störung vorkommen können und keineswegs unter allen Umständen als „Degenerationszeichen“ aufgefasst werden dürfen, so ist doch auf ihr Vorhandensein zu reagiren und dieses bei der klinischen Diagnose zu verwerthen, da die meisten solcher Zustände auf Hemmungen, beziehungsweise Störungen der Entwicklung der centralen Nervenapparate bezogen werden müssen, von welchen auch die psychischen Organe getroffen worden sein konnten.
Gegen die allzu einseitige Auffassung der Degenerationszeichen, insbesondere der Asymmetrie des Schädels, haben Stadfeldt (Virchow’s Arch. XCIX, pag. 391) und Benedikt (Wr. med. Presse. 1886, Nr. 1 bis 4) mit Recht ihre Stimme erhoben; Ersterer, indem er darauf hinweist, dass Asymmetrien des Schädels auch bei ganz normalen Menschen ungemein häufig (etwa in 70%) vorkommen und Letzterer, indem er sich dahin ausspricht, dass es gar keine selbstständige Anthropologie der Verbrecher gebe, sondern dass die sogenannten biopathologischen Kennzeichen der Verbrecher nur jene des atypischen, untertypischen und degenerirten Menschen überhaupt sind. Viele dieser Kennzeichen sind überdies zweideutig, indem sie bald Perfection, bald Degeneration bedeuten, z. B. die Makrocephalie. Andere wieder, wie z. B. Asymmetrien des Schädels, können als Ausdruck einer Compensation aufgefasst werden. In sehr objectiver Weise hat auch Knecht (Allg. Zeitschr. f. Psych. 1883, pag. 584) die „Degenerationszeichen“ bei Verbrechern und Geisteskranken besprochen und nachgewiesen, dass sie bei letzteren ungleich häufiger (in etwa 80%) vorkommen, als bei ersteren (etwa 48%).
In psychischer Beziehung springt insbesondere das abnorme Verhalten des Fühlens mehr weniger in die Augen, und zwar zunächst die Gemüthsstumpfheit, welche in einzelnen Fällen bis zur vollständigen Gemüthslosigkeit gesteigert sein kann; dabei kann abnorme Reizbarkeit und eine Geneigtheit zu unmotivirtem Stimmungswechsel bestehen. Die Sensibilität ist bei Einzelnen krankhaft erhöht, bei Anderen wieder auffallend herabgesetzt (Lombroso).
Anomalien des geschlechtlichen Fühlens.
Sehr beachtenswerth ist das Verhalten des geschlechtlichen Fühlens und die Aeusserung des Geschlechtstriebes. Wir wissen, dass schon unter normalen Verhältnissen die Qualität des geschlechtlichen Fühlens das Gesammtfühlen wesentlich beeinflusst, dass reges geschlechtliches Fühlen dem Charakter eines Individuums eine gewisse Energie verleiht, während anderseits, wie wir bei Eunuchen und Zwittern beobachten können, das Fehlen desselben mit Energie- und Charakterschwäche einhergeht. Auch ist es bekannt, welchen wichtigen Einfluss sowohl das Erwachen des Geschlechtstriebes (Pubertät) als das Erlöschen desselben (Climacterium) auf das körperliche und geistige Verhalten eines Individuums auszuüben vermag. Es kann daher nicht auffallen, wenn wir als Ausdruck und Theilerscheinung einer originär fehlerhaften psychischen Anlage, insbesondere des „moralischen Irrseins“, auch verschiedenen Anomalien des geschlechtlichen Fühlens begegnen, und man wird begreifen, welche abnorme Färbungen des Wesens und Handelns dadurch zu Stande kommen können.
Verhältnissmässig häufig findet sich auffallend frühzeitige Entwicklung des Geschlechtstriebes und ungewöhnlich hohe Erregbarkeit in dieser Beziehung. Frühzeitige geschlechtliche Excesse, insbesondere Onanie, mit ihrem weiteren so schädigenden Einfluss auf Körper und Geist, sind gewöhnlich die Folgen der Frühreife. Die geschlechtliche Erregbarkeit eines solchen Individuums bringt dasselbe um so leichter mit dem Strafgesetze in Conflict, je weniger es zufolge seines Defectes ethische Begriffe in seinen Charakter aufzunehmen im Stande war und je weniger äussere Momente der schrankenlosen Befriedigung des Geschlechtstriebes entgegentreten. Noch wichtiger sind gewisse Perversitäten des Geschlechtstriebes, die zu ganz abnormen geschlechtlichen Handlungen zu führen vermögen. Es gehören hierher die „conträre Sexualempfindung“ und die Fälle, in welchen die Betreffenden statt im Coitus oder ausser in diesem, in Misshandlung oder Tödtung, selbst Zerfleischung ihres Opfers und sogar in Anthropophagie und Leichenschändung eine geschlechtliche Befriedigung finden.
Conträre Sexualempfindung.
Als „conträre Sexualempfindung“ bezeichnet Westphal[566] „eine angeborene Verkehrung der Geschlechtsempfindung mit dem Bewusstsein der Krankhaftigkeit dieser Erscheinung“. So charakterisirt wurde die letztere bisher nur bei mit anderweitiger angeborener neuro- oder psychopathischer Constitution behafteten Individuen beobachtet. Dass dieselbe auch als isolirte Erscheinung vorkommen könne, ist vollkommen unerwiesen, sehr beachtenswerth aber die Thatsache, dass sie auch ohne auffällige Intelligenzstörung bestehen kann. Sie wurde sowohl bei weiblichen als bei männlichen Individuen, und zwar häufiger bei letzteren, beobachtet, doch ist die Zahl der gut beobachteten Fälle eine noch viel zu geringe, als dass ein erschöpfendes Urtheil über diese eigenthümliche Anomalie des Geschlechtstriebes gestattet wäre.