Der von Lombroso begutachtete Verzeni hatte in verschiedenen Zwischenräumen vier Frauen nahezu erwürgt, ferner ein 14jähriges Mädchen erstickt, die Leiche in ein Feld geschleppt, Gedärme und Genitalien herausgerissen, die Schenkel zerbissen und das Blut ausgesaugt und sogar ein Stück der rechten Wade, nachdem er es ausgesaugt, mitgenommen, um es zu Hause zu rösten; endlich eine 28jährige Frau in ähnlicher Weise überfallen, getödtet und verstümmelt. Verzeni war 22 Jahre alt, hatte einen asymmetrischen Schädel, enorm entwickelte Kieferknochen und schielte. Zwei Onkel sind Cretins, ein dritter Mikrocephal. Der Vater leidet an Hypochondria pellagrosa, ein Vetter an Hirncongestionen, ein anderer ist Gewohnheitsdieb. In der Untersuchungshaft zeigte V. gewöhnliche Intelligenz, war verschlossenen Wesens, cynisch und der Masturbation ergeben. Er gestand nach längerem Leugnen sämmtliche Thaten. Stuprirt habe er die Frauen nie, doch habe ihn schon das blosse Würgen unbeschreiblich aufgeregt und Erection und Samenergiessung verursacht, und das wollüstige Gefühl sei ein weit höheres gewesen, als wenn er onanirte. Es sei ihm gleich gewesen, ob die Frauen jung oder alt, schön oder hässlich waren. Gewöhnlich sei schon bei dem Würgen die Ejaculation eingetreten und dann habe er die Frauen am Leben gelassen, in den übrigen Fällen habe ihr Eintritt sich verzögert und dann habe er seine Opfer zu Tode gewürgt.

In einem analogen Falle hatte ein 24jähriger Winzer (Leger) ein 12jähriges Mädchen genothzüchtigt, die Geschlechtstheile verstümmelt, das Herz herausgerissen und verzehrt; in einem anderen, von Maschka begutachteten, ein 55jähriger Mann ein altes Weib erwürgt, ihr die Brüste und Genitalien abgeschnitten und zu Hause mit Knödeln und Brühe gegessen. Beide diese Monstra waren von Haus aus verschlossene, finstere und offenbar erblich belastete Individuen.

Aehnliche Verstümmelungen sind mit päderastischem Missbrauch auch an Knaben vorgekommen (vide den schrecklichen Fall Zastrow, Casper-Liman’s Handb. I, pag. 204, und den ebenso grässlichen, von Tardieu in den Attent. aux moeurs, pag. 272, mitgetheilten, der einen 3½jährigen Knaben betraf), und Lombroso (L’uomo delinquente, pag. 200) berichtet sogar von einem gewissen Artusio, der einen Knaben durch eine — Bauchwunde geschlechtlich missbrauchte, die er ihm zugefügt hatte!

Hierher gehört endlich auch der von Tardieu (Étude sur la folie. 1872, pag. 112, und Attent. aux moeurs. 1878, pag. 114) publicirte Fall des Sergeanten Bertrand, der eine entschieden originär und hereditär psychopathologische Natur und seit seinem 8. Lebensjahre Onanist, anfangs Thiere tödtete und während er ihnen die Gedärme ausriss, sich durch Masturbation befriedigte, später auf verschiedenen Friedhöfen Frankreichs eine grosse Zahl von weiblichen Leichen ausgrub und diese entweder geschlechtlich missbrauchte oder mit ihnen ebenso verfuhr, wie er es früher mit Thierleichen gethan hatte!

Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch manche Fälle von Sodomie auf ähnliche psychopathologische Zustände, insbesondere auf eine eigenthümliche Verkehrung des Geschlechtstriebes zu beziehen sind und wahrscheinlich auch jene merkwürdigen Fälle, in denen der Anblick von sterbenden oder in Schmerzen sich windenden Thieren mit wollüstigen Empfindungen sich verband. Viel Aufsehen erregte im Jahre 1878 in Wien der Process Steiner-Ballogh (Erwürgung einer Prostituirten) auch dadurch, dass mehrere Prostituirte übereinstimmend eines Mannes erwähnten, den sie als „Hendelmann“ bezeichneten, weil derselbe sich vor den geschlechtlichen Acten durch Martern und Tödten von Hühnern, Tauben, Gänsen und anderen Vögeln aufzuregen pflegte. Diese Thatsache steht nicht vereinzelt da, denn auch Lombroso (L’uomo delinquente, pag. 201) berichtet von 2 Individuen, die Ejaculationen bekamen, wenn sie Hühner und Tauben erdrosselten oder schlachteten, und von einem Dritten, einem ausgezeichneten Dichter, der beim Anblick des Zerlegens eines geschlachteten Kalbes und selbst beim Erblicken des aufgehängtes blutigen Fleisches in geschlechtliche Aufregung gerieth.

Exhibitionisten.

Mit den angeführten sind die bei originär psychopathischen Individuen möglichen perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes noch keineswegs erschöpft. Auch noch andere Erscheinungsformen kommen vor. In einem von Arndt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. XVII, pag. 49) beschriebenen Falle hatte ein 32jähriger Student wiederholt jungen Mädchen auf offener Strasse seine heraushängenden Genitalien gezeigt, indem er die Schösse seines Rockes auseinanderschlug. In einzelnen Fällen hatte er die Mädchen verfolgt, sich an sie herangedrängt und ohne ein Wort zu sprechen — sie mit seinem Urine beschmutzt. Mutter und Vater des jungen Mannes sind nervös, ein Bruder leidet an Epilepsie. Der Untersuchte selbst war seit der frühesten Jugend nervös und der Onanie ergeben, litt häufig an Ohnmachten und kataleptischen Zuständen, klagte während der Beobachtung über zeitweise melancholische Verstimmung, selbstquälerische Gedanken und perverse Antriebe, zu denen er selbst kein Motiv finden könne. — Analoge Unzuchtsacte scheinen in grossen Städten keine sehr seltene Erscheinung zu sein. Laségue nennt solche Individuen „Exhibitionisten“ und hat sie (Union médicale. 1877, Mai) ebenso wie Langier (Annal. d’hyg. publ. 1878, Nr. 106, pag. 164) zum Gegenstande eigener Abhandlungen gemacht.[568] Es wäre ein grosser Irrthum, alle derartigen Fälle auf psychopathische, insbesondere aber auf originär psychopathische Zustände zu beziehen, aber ein ebenso grosser Fehler, in solchen Acten nur den Ausdruck wohlbewusster unlauterer Absichten zu erblicken; es zeigen vielmehr gerade die „Exhibitionisten“, wie ein und dieselbe Handlung einmal als Symptom einer originär fehlerhaften psychopathischen Anlage, ein andermal als Symptom einer erworbenen Psychose (maniakische Exaltation, paralytisches Irrsein, erworbene psychische Schwächezustände) vorkommen[569], und ein drittesmal einen im vollkommen zurechnungsfähigen Zustande begangenen Act darstellen kann, dass somit nicht die Handlung für sich allein, so auffällig sie sein mag, den Schluss auf geistige Störung begründet, sondern nur die Erwägung ihrer psychischen Genese. So sind auch jene hier und da beobachteten Fälle der „Zopfabschneider“[570], „Mädchenstecher“ u. dergl. aufzufassen. In vielen dieser Fälle mag es sich blos um muthwillige oder boshafte Streiche gehandelt haben, wie Casper-Liman (l. c. I, 766) meinen, in einzelnen aber lag zweifellos eine geistige Störung, insbesondere ein originär psychopathischer Zustand der betreffenden Handlung zu Grunde, wie z. B. bei dem von Roser (Annal. der Staatsarzneikunde. 1842, VI. Jahrg.; Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVII, pag. 94) mitgetheilten Fall des Innsbrucker „Mädchenstechers“, der zu verschiedenen Zeiten 7 Mädchen mit einem Messer in die Schamgegend gestochen hatte, weil, wie es im Gutachten heisst: „sein periodisch (sic!) bis zur Wuth gesteigerter Geschlechtstrieb darin eine unnatürliche Befriedigung fand“. Es war dies ein von Haus aus anormales Individuum, das, seit dem 10. Jahre der Onanie ergeben, wiederholt unsittliche Acte mit unreifen Mädchen begangen und sogar Sodomie getrieben hatte.

Impulsives Irrsein.


Aus mehreren der bisher angeführten Fälle, insbesondere aus den letzteren, lassen sich bereits zwei weitere, wenn auch nicht absolut constante und charakteristische Eigenthümlichkeiten im psychischen Verhalten hereditär belasteter Individuen erkennen: das Instinctive, Triebartige mancher ihrer Handlungen und die periodische Wiederkehr der Antriebe zu diesen. Letztere sind bei Individuen der genannten Kategorie mitunter so auffällig und scheinbar so isolirt dastehend, dass von vielen Psychiatern ein impulsives Irrsein als eigene Aeusserungsform angeborener psychischer Degeneration aufgestellt wird. Man spricht von diesem insbesondere dann, wenn das Individuum Handlungen, z. B. Brandlegungen, Diebstähle, unzüchtige Acte, Selbstmorde oder gar Morde begeht, die mit seinem sonstigen Fühlen und Denken ganz contrastiren und zu welchen dasselbe nicht durch äussere begreifliche Motive, aber auch nicht durch Wahnvorstellungen oder überwältigt durch melancholische oder maniakische Verstimmungen,