sondern durch unwiderstehliche und ihm selbst unverständliche Antriebe gezwungen wird. Das Vorkommen solcher Impulse ist auch den älteren Psychiatern nicht entgangen und hat in der Aufstellung einer Mania sine delirio, insbesondere aber in den sogenannten „Monomanien“ ihren Ausdruck gefunden, indem man das Vorkommen einer isolirten Mordmonomanie, Kleptomanie, Pyromanie u. s. w. annahm, eine Annahme, gegen welche von gerichtsärztlicher Seite sowohl (Casper-Liman), als noch mehr von juristischer Seite gekämpft und selbst entschieden protestirt wurde, was bei dem Missbrauch, welcher mit der Annahme solcher Monomanien getrieben werden konnte und thatsächlich getrieben wurde, wohl begreiflich erscheint. Heutzutage ist das Vorkommen solcher impulsiver Antriebe und die Möglichkeit der Ueberwältigung des Individuums durch diese zweifellos constatirt, und von den Psychiatern (Maudsley, Krafft-Ebing, Schüle, Legrand du Saulle) allgemein anerkannt, und es ist daher auch in der gerichtlichen Psychopathologie mit dieser Thatsache zu rechnen; doch wird man festhalten, dass solche impulsive Antriebe niemals als vollkommen isolirte krankhafte Erscheinungen auftreten, so sehr dieses mitunter den Anschein hat, sondern nur als Symptom einer auch anderweitig sich kundgebenden Erkrankung, insbesondere einer originär psychopathischen Constitution gemeinschaftlich mit anderen, mehr weniger deutlich hervortretenden Eigenthümlichkeiten der letzteren, deren Existenz nachzuweisen die Aufgabe des Gerichtsarztes sein wird. Der Antrieb kann ganz plötzlich auftreten und auch sofort in die betreffende Handlung übergehen, oder der Antrieb besteht längere Zeit, bis er sich den Uebergang in die That erzwingt. Im ersten Falle gehen fast ausnahmslos gewisse Symptome voraus, die den Anfall gewissermassen einleiten, namentlich Veränderung der Stimmung, unbestimmte Angst, grosse Reizbarkeit, Kopfschmerz oder Schwindel. Während der That ist der Betreffende der Handlung, die er begeht, entweder vollkommen sich bewusst, oder nur momentan verwirrt, und weiss sich auch des Geschehenen zu erinnern, obgleich er über die Ursache derselben sich selbst keine Rechenschaft zu geben vermag. Durch den Ausfall der Bewusstseinsstörung und der Amnesie unterscheidet sich das „Impulsive Irrsein“ von analogen impulsiven Acten, wie sie bei Epileptikern vorkommen, mit denen dasselbe auch wegen des periodischen Auftretens viele Aehnlichkeit hat[571], ebenso auch von den mitunter ganz plötzlichen Gewaltthaten, wie sie im Raptus melancholicus durch den melancholischen Angstanfall zu Stande kommen. Im zweiten Falle besteht der Antrieb durch einige, meist nur kurze Zeit, anfangs vielleicht nur als unbestimmter Drang, später in bestimmter Richtung, und der Kranke ist sich nicht blos desselben bewusst, sondern kann ihn auch noch beherrschen, bis sich derselbe den Uebergang in die That erzwingt. Die Aehnlichkeit mit den „Zwangsvorstellungen“ bei Melancholischen und den aus diesen hervorgehenden Acten ist eine auffällige und eine Unterscheidung häufig schwer, mitunter unmöglich.[572] Der Nachweis der originär psychopathischen Constitution, sowie die periodische Wiederkehr solcher Impulse muss für die Differentialdiagnose herangezogen werden.
Fälle von impulsivem Irrsein.
Zu den Fällen erster Kategorie gehört der merkwürdige Fall Nichol’s (Krafft-Ebing, l. c. 174). Ein gewisser S. überfiel eines Morgens ein Mädchen auf der Strasse, riss ihr einen Schuh vom Fusse, entfloh und wurde unmittelbar darauf verhaftet und wegen Strassenraub angeklagt. Die That ist ihm erinnerlich, doch weiss er kein Motiv hierfür anzugeben. Es kam hervor, dass er bereits mehrmals solche Attentate ausgeübt hatte, und dass er alle 3–4 Monate von einem solchen Gelüste nach Schuhen ergriffen wurde. Einmal hatte er sogar seiner eigenen Schwester einen Schuh aus dem Schlafzimmer entwendet. S. war bei der Verhaftung stark aufgeregt, aber keineswegs geistesgestört. Sein moralisches Gebahren und seine Lebensweise waren untadelhaft. Seine Intelligenz gewöhnlich. Zahlreiche Irrsinnsfälle in der Ascendenz. Wiederholte Hirnerschütterung. Seit dem 14. Jahre Anfälle von Kopfweh mit jenen sonderbaren Antrieben. S. wurde freigesprochen und beging bald darauf einen ähnlichen Diebstahl — an seiner eigenen Frau.
Ein analoger Fall wurde vor einiger Zeit (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1878, XXVIII, pag. 61) von Passow mitgetheilt, der einen 45jährigen Mann betraf, der seit längerer Zeit eine grosse Menge Diebstähle begangen hatte, aber niemals etwas Anderes als Damenwäsche gestohlen und bei sich behalten hatte, so zwar, dass man schliesslich an 300 Stück diverser Damenhemden, Damenbeinkleider, Strumpfbänder, Corsette, Damenstrümpfe u. dergl. bei ihm fand. Eine erbliche Anlage zu Geistesstörungen liess sich nicht erweisen, doch war der Untersuchte seit frühester Jugend wunderlich und sonderbar in seinem Benehmen. Eigenthümlich ist in beiden Fällen die zweifellos sexuelle Färbung der betreffenden periodisch wiederkehrenden Antriebe.
Ein Beispiel der zweiten Kategorie bringt u. A. Legrand du Saulle (Annal. d’hygiène publ. 1875, Nr. 88, pag. 427). Ein gewisser Th., 24 Jahre alt, verliess am 11. Juni 1874 ohne einen Grund seinen Dienstgeber, irrte durch die Strassen, kaufte ein Taschenmesser und traf ein öffentliches Mädchen, mit welchem er die Nacht zubrachte. Am anderen Morgen, nach dem gemeinschaftlich genossenen Frühstück, zog er das Messer aus der Tasche, prüfte dasselbe und erwog, ob er nicht das Mädchen erstechen solle: da er jedoch fand, dass man seine That leicht als behufs Diebstahl ausgeführt nehmen könnte, und, wie er sich ausdrückte, nicht für einen elenden Mörder (égorgeur) Prostituirter genommen werden wollte, unterliess er dieselbe, streifte hierauf, das offene Messer in der Tasche haltend, in den Strassen herum, entschlossen, den ersten besten Passanten zu erstechen, ohne jedoch seinen Entschluss auszuführen. Mittags trat er in ein Restaurant, forderte ein Déjeuner und schrieb, während dieses bereitet wurde, nieder, dass er ein Verbrechen begehen müsse und nicht mehr widerstehen könne, dass er aber nicht wisse, ob er die Dame des Comptoirs oder die Kellnerin ermorden solle. Letztere stach er in der That nieder, als sie das Essen brachte. Sofort arretirt, betrug er sich ruhig und blieb es auch in der Untersuchungshaft, ohne seine That zu leugnen oder zu beschönigen. — Th. ist ein uneheliches Kind, wurde im Gefängniss St. Lazare geboren, seine Mutter war damals 15, sein Vater 63 Jahre alt, Letzterer war reich, geizig und gewaltthätig. Th. hatte ein sehr bewegtes Vorleben und hatte es mit verschiedenen Geschäften versucht. Seit dem 14. Lebensjahre wiederholte Ohnmachtsanfälle, später häufiger Schwindel. Seit einiger Zeit periodische Antriebe, Jemanden zu ermorden, gleichzeitig mit Unruhe und grosser Reizbarkeit. — Legrand du Saulle und Falret hielten den Fall für larvirte Epilepsie, Laségue, der dritte Sachverständige, sprach sich namentlich mit Rücksicht auf das vollkommen erhaltene Bewusstsein für „impulsives Irrsein“ aus und gegen Epilepsie.
Bekannt ist der von Marc mitgetheilte Fall des Chemikers und Dichters R., welcher selbst die Irrenanstalt aufsuchte, weil er durch den Trieb, Jemand zu morden, in Angst versetzt wurde, so dass er sich selbst vor den Altären niederwarf und Befreiung von dem entsetzlichen Triebe erflehte. Er beruhigte sich erst, nachdem man ihm die Hände gebunden hatte. Später machte er dennoch den Versuch, einen Freund zu ermorden und starb selbst im maniakischen Anfalle.
ImPeriodischespulsives Irrsein.
Eine weitere Eigenthümlichkeit der originär psychopathischen Zustände besteht in dem periodischen Auftreten gewisser anomaler Erscheinungen oder wenigstens in der Geneigtheit zu periodischen Exacerbationen gewisser mehr habitueller Zustände. Solche „Paroxysmen“ können spontan oder in Folge verschiedener Gelegenheitsursachen (von Affecten, Excessen, besonders in Alkoholicis, im Gefolge von sexualen Zuständen) auftreten, und besonders im ersten Falle an gewisse epileptiforme Zufälle sich anschliessen, was nicht überraschen kann, da Epilepsie und epileptoide Erscheinungen ebenfalls als Folge einer angeborenen und namentlich hereditär überkommenen fehlerhaften Constitution der centralen Nervenapparate bestehen und, wie wir hören werden, mit verschiedenen psychischen Störungen sich combiniren können. Diese Exacerbationen können in der Form der genuinen Melancholie oder Manie verlaufen oder in der Art, dass Manie und Melancholie unmittelbar aufeinander folgen, sich zu einem Anfalle verbinden, dann in ein Intervall übergehen, um nach kürzerer oder längerer Zeit abermals und in gleicher Reihenfolge aufzutreten. Diese Form des Irrseins wird als periodisches Irrsein und die letztere Erscheinungsform insbesondere als circuläres Irrsein („Folie circulaire“, Falret) bezeichnet. Beide Erscheinungsformen scheinen überhaupt nur bei originär bestehender psychischer Degeneration vorzukommen. Die periodische Melancholie oder Manie können Wochen bis Monate dauern, ebenso die aus Manie und consecutiver Melancholie sich zusammensetzenden Paroxysmen des circulären Irrseins. Die Dauer des Intervalls ist eine verschiedene, selbst Monate lange, in einem und demselben Falle aber eine ziemlich gleiche, beinahe gesetzmässige. Die Paroxysmen treten in der Regel ohne auffällige Prodromalsymptome ein und bestehen meist nur in den entsprechenden krankhaften Verstimmungen und den mit diesen einhergehenden Veränderungen des Charakters, ferner in impulsiven Antrieben zu verschiedenen Handlungen, während die Vorstellungsthätigkeit allerdings im Sinne der betreffenden Verstimmung formell gestört, aber inhaltlich meist wenig alterirt erscheint und insbesondere Wahnvorstellungen seltener aufzutreten pflegen als bei den analogen genuinen Formen des Irrseins. Diese Thatsache, sowie der Umstand, dass namentlich die periodische Manie sich nur in der Form der maniakischen Exaltation (vide diese) mit perversen Trieben und unsittlichen Neigungen zeigen kann, verleiht dem periodischen Irrsein ein besonderes forensisches Interesse, einestheils weil während dieser Paroxysmen das Individuum leicht Thaten begehen kann, die es mit dem Strafgesetz in Collision bringen, andererseits weil die maniakische Aufregung mit ihren Consequenzen als Psychopathie verkannt oder anderweitig gedeutet werden kann.
Im Allgemeinen lässt sich bei allen Individuen der hier im Auge gehaltenen Kategorien, selbst wenn sie noch kein auffallendes, im strengen Sinne pathologisches Verhalten des Geistes darbieten, eine ungleich grössere Labilität des psychischen Gleichgewichtes constatiren, vermöge dessen verhältnissmässig geringe Anlässe genügen, um letzteres zu stören, beziehungsweise Geistesstörung herbeizuführen. Daher die Geneigtheit (Disposition) solcher Individuen zu periodischen, aber auch zu dauernden Geisteskrankheiten, daher aber auch eine beachtenswerthe Eigenschaft derselben: die Intoleranz gegen Alkoholica, in Folge welcher einerseits schon geringe Quantitäten alkoholischer Getränke Rauschzustände veranlassen, andererseits letztere einen pathologischen Charakter annehmen können, worauf wir bei Besprechung der durch Alkohol bewirkten psychischen Störungen noch zurückkommen wollen.