C. Die erworbenen Geistesstörungen.
Wir verstehen darunter die psychopathischen Zustände, von denen der Mensch nach bis dahin normaler psychischer Entwicklung, insbesondere nach bereits erlangter psychischer Reife, befallen werden kann, und zwar einestheils die Geisteskrankheiten katexochen, die sich in mehr weniger dauernden Krankheitsbildern kundgeben, andererseits die transitorischen Bewusstseinsstörungen, wie sie theils durch physiologische Zustände (Traum, Schlaftrunkenheit), theils durch toxische Einflüsse (Rausch) oder durch fieberhafte Erkrankungen veranlasst werden. Bei den Geisteskrankheiten katexochen erscheint es wieder opportun, die einfachen Geisteskrankheiten von jenen zu trennen, die mit anderweitigen Neuropathien sich compliciren und dadurch mitunter ein ganz eigenthümliches Gepräge erhalten.
1. Die einfachen Geisteskrankheiten.
Primäre und secundäre Geisteskrankheiten.
Man unterscheidet primäre und secundäre Formen. Unter primären Geisteskrankheiten versteht man im Allgemeinen diejenigen Formen psychischer Störungen, die sich unmittelbar aus psychischer Gesundheit entwickelt haben, unter secundären aber solche, die aus den primären hervorgegangen sind und daher die Folgezustände der letzteren darstellen. Die primären Geisteskrankheiten sind dadurch charakterisirt, dass sich die Erkrankung vorzugsweise durch ein anormales Verhalten der Stimmung äussert, während intellectuelle Störungen, insbesondere fixirte Wahnvorstellungen oder Zeichen von Schwäche des Intellects, nicht, wenigstens nicht im auffallenden Grade, bestehen, und man unterscheidet dann, je nachdem die krankhafte Verstimmung sich gestaltet, die psychischen Depressions- und die psychischen Exaltationszustände, erstere unter der Bezeichnung Melancholie, letztere unter Manie zusammenfassend. Dagegen kennzeichnen sich die secundären Geisteskrankheiten durch Störungen des Intellects, welche entweder in fixirten Wahnvorstellungen bestehen, die, je nach der primären Form, aus welcher sie hervorgegangen, einen deprimirten oder exaltirten Charakter besitzen, oder in allgemein psychischer Schwäche verschiedenen Grades sich äussern. Erstere Zustände bezeichnet man als Wahnsinn, depressiven und exaltirten Wahnsinn unterscheidend, letztere als erworbene psychische Schwächezustände, als erworbenen Blödsinn.
Diese bisher ziemlich allgemein festgehaltene Eintheilung der Psychosen in primäre und secundäre, insbesondere aber die erwähnte allgemeine Charakterisirung derselben hat, abgesehen davon, dass sie den primär erworbenen Blödsinn ziemlich unberücksichtigt liess, in der neueren Zeit durch die von zahlreichen Psychiatern (Snell, Morel, Sander, Westphal, Meynert, Schüle u. A.) gewonnene Erkenntniss eine wesentliche Aenderung dadurch erfahren, dass bei einer grossen Zahl der das Bild des Wahnsinns (insbesondere des Verfolgungswahns) oder der sogenannten partiellen Verrücktheit bietenden Fälle, welche bisher als secundäre Formen im obigen Sinne erklärt wurden, die betreffenden Wahnvorstellungen keineswegs secundär, das heisst erst aus melancholischen oder maniakischen Zuständen sich bilden, sondern direct in Folge unmittelbarer Umwandlung von Vorstellungen oder Sinnesperceptionen zu fixirten Wahnvorstellungen entstehen, durch welche dann erst nachträglich die dem Inhalte des Wahnes entsprechende Verstimmung erzeugt wird, wobei die sonstige psychische Mechanik erhalten bleibt. Diese Psychosen werden als primäre Verrücktheit, Paranoia, bezeichnet und die ihnen ähnlichen secundären Wahnsinnsformen bereits zu den erworbenen psychischen Schwächezuständen gerechnet. Letztere unterscheiden sich von ersterer ausser durch die Genese dadurch, dass bei ihnen auch ausserhalb der betreffenden Wahnvorstellungen mehr weniger intellectuelle Schwäche besteht, insbesondere aber dadurch, dass sie in der Regel in exquisiten Blödsinn übergehen, während die primäre Verrücktheit, respective die sie constituirende Wahnvorstellung, das ganze Leben bei sonst nicht auffallend gestörter Intelligenz bestehen kann.
Diese veränderte Auffassung einzelner, und zwar häufig vorkommender Psychosen ist natürlich, sowie für das Verständniss der erworbenen Geistesstörungen überhaupt, so insbesondere auch für die gerichtsärztliche Beurtheilung von Wichtigkeit; da jedoch die primären und secundären intellectuellen Störungen gemeinschaftlich behandelt werden können, wollen wir aus Opportunitätsgründen uns an das alte Schema halten und nach diesem wenigstens die wichtigsten Erscheinungsformen der erworbenen Geisteskrankheit besprechen, wobei wir bemerken, dass vom Gerichtsarzte keineswegs verlangt wird, dass er, wie dies leider in civilrechtlichen Fällen noch das österr. bürgerl. Gesetzbuch (§§. 21, 48, 270, 566) fordert, eine bestimmte Form der Geistesstörung herausbringe, sondern im Sinne des §. 2a und b des österr., des §. 51 des deutschen St.-G. und des §. 56 des österr. St.-G.-Entwurfes, sowie entsprechend den Bestimmungen der Strafprocessordnung (österr. §. 134) constatire, ob überhaupt eine krankhafte Störung, beziehungsweise Hemmung der Geistesthätigkeit vorliegt und ob durch dieselbe das Individuum verhindert wurde, seinen Willen frei zu bestimmen oder das Strafbare seiner Handlung einzusehen.
Die Melancholie und der melancholische Wahnsinn.
Erschwerter Ablauf (Hemmung), sowie schmerzliches Empfinden der psychischen Vorgänge und die damit verbundene traurige, peinliche Verstimmung charakterisiren die Melancholie.
Eine äusserlich nicht motivirte traurige Verstimmung bildet das erste objectiv erkennbare Symptom der Erkrankung, und dem entsprechend zeigt sich das Verhalten des Individuums in mehr weniger auffälliger Weise verändert. Für den Kranken beginnt das Leiden mit vagen Gefühlen von Druck, Beklemmung und unbestimmtem Seelenschmerz, über die er sich keine Rechenschaft zu geben im Stande ist. Der Kranke fühlt, dass etwas mit ihm vorgeht, und wird desto mehr geängstigt, je mehr er sich der mit ihm geschehenden Veränderung, insbesondere der unheimlichen Veränderung, seines Fühlens, bewusst wird und je weniger er sich dieselbe zu erklären vermag. Im weiteren Verlaufe beherrschen peinliche Gefühle das Bewusstsein immer mehr, und da gleichzeitig die psychische Hyperästhesie zunimmt, erscheint dem Kranken die Aussenwelt in ganz verändertem trüben Lichte, und weil jeder Eindruck, selbst der früher angenehm gewesene, schmerzlich empfunden wird und überhaupt jede psychische Arbeit peinlich erscheint, ist es begreiflich, wenn der Kranke sich von der Gesellschaft und selbst von seiner eigenen Familie zurückzieht, die Berührung mit der Aussenwelt möglichst vermeidet, die Einsamkeit aufsucht, ein verschlossenes Wesen annimmt u. s. w., ebenso wenn er auf äussere, besonders an und für sich unangenehme Eindrücke, seiner Verstimmung entsprechend, d. h. unverhältnissmässig heftig reagirt.