Die Befruchtungsfähigkeit.
Impotentia generandi beim Manne.
Die Potentia generandi des Mannes ist an zwei Bedingungen geknüpft: an die Gegenwart leistungsfähiger Hoden und an die normale Beschaffenheit der Samenwege.
Die Hoden müssen nicht blos vorhanden sein, sondern auch befruchtungsfähigen Samen secerniren.
Mangel der Hoden.
Vollständiger Mangel beider Hoden bedingt natürlich absolute Zeugungsunfähigkeit, wenn die Hoden entweder angeboren fehlen oder vor erreichter Pubertät verloren gegangen sind. Angeborener Hodenmangel ist wohl als selbstständige Missbildung bei sonst normaler Körperbildung gewiss ungemein selten und kommt wohl nur bei Missgeburten (Anaedoeus) vor. Castration im Kindesalter kommt ebenfalls nur äusserst selten zur Beobachtung. Wurde die Castration nach erreichter Pubertät ausgeführt, dann lässt sich die Möglichkeit nicht ganz wegleugnen, dass mit dem noch in den Samenblasen zurückgebliebenen Sperma noch ein einmaliger befruchtender Beischlaf ausgeübt werden kann. Dieses muss umsomehr zugegeben werden, als ein solcher Mann durch die Castration die Beischlafsfähigkeit, soweit sie durch Erections- und Immissionsfähigkeit des Gliedes bedingt wird, keineswegs einbüsst, da ja durch diese Operation weder die Erectionscentren, noch die betreffenden Nervenbahnen verletzt werden. Schon die ältere Literatur enthält Mittheilungen über Castraten, die den Beischlaf wiederholt ausübten (P. Frank, Otto, Henke, A. Cooper), und Gleiches wurde in neuester Zeit an den russischen Skopzen beobachtet, von denen Pelikan (Das Skopzenthum in Russland. Giessen 1867, pag. 93) angibt, dass jene vom „kleinen Siegel“, d. h. die blos castrirten Skopzen, die Fähigkeit zum Beischlaf nicht verlieren, sondern sogar von dieser noch ausgiebigen Gebrauch machen, indem sie heiraten und mitunter selbst zügelloser Wollust sich ergeben. Ferner sah Otto bei einem Individuum, das sich selbst castrirt hatte, einige Tage nach der Castration eine Pollution eintreten, und einen gleichen Fall beobachtete Krahmer (Handb. d. gerichtl. Med. 1857, pag. 303). Leider wurde in keinem dieser Fälle das ejaculirte Sperma mikroskopisch untersucht.
Dass der Verlust blos eines Hodens, wenn der andere leistungsfähig ist, keine Befruchtungsunfähigkeit bewirkt, ist selbstverständlich.
Kryptorchie.
Das Fehlen der Hoden im Hodensack wegen nicht erfolgtem Descensus testiculorum — die Kryptorchie — bedingt für sich allein keine Befruchtungsunfähigkeit. Taylor (l. c. II, 294) erwähnt vier Fälle dieser seltenen[22] Hemmungsbildung, die sämmtlich Männer betrafen, welche in, zum Theile wiederholter Ehe Kinder erzeugt hatten, und ein gleicher Fall wird von Pelikan (l. c. pag. 43–50) mitgetheilt; ebenso konnte Beigel (Virch. Arch. CVIII, pag. 144) in dem ejaculirten Samen eines 22jährigen Mannes mit doppelseitiger Kryptorchie Spermatozoiden in normaler Mengen nachweisen. Diese Thatsachen widersprechen den ältern, insbesondere von Hunter, Curling und Godard gemachten Behauptungen, wonach der nicht erfolgte Descensus der Hoden immer auch mit verkümmerter Beschaffenheit dieser verbunden sei, und es ist immerhin beachtenswerth, dass in drei solchen Fällen, die Taylor (l. c. 293) ebenfalls erwähnt, in dem ejaculirten Sperma keine Spermatozoiden gefunden werden konnten.[23] Bei dem Umstande jedoch, als, wie wir hören werden, die Aspermatozie auch bei normalem Situs der Hoden häufig genug vorkommt, erscheint es möglich, dass in jenen Fällen weniger der nicht erfolgte Descensus der Testikel als andere Ursachen das Fehlen der Samenfäden bedingt haben, wie ja schon in dem Umstande, dass überhaupt Spermaflüssigkeit ejaculirt wurde und die Beischlafsfähigkeit in dieser Richtung nicht gestört war, der Beweis liegen dürfte, dass die Hoden keineswegs verkümmert waren, wie dies von Hunter u. A. bei den Testiconden angenommen wird.