Handlungen in maniakalischer Exaltation.
In gerichtsärztlicher Beziehung hat im Allgemeinen die maniakische Exaltation eine viel grössere Bedeutung als die eigentliche Tobsucht, weil letztere sich meist durch ausgesprochene, auch dem Laien auffallende Symptome charakterisirt, während erstere besonders in ihren Anfängen leicht verkannt werden kann, und nicht selten selbst von den nächsten Angehörigen mitunter lange Zeit verkannt wird. Und doch ist leicht einzusehen, dass, wie schon die durch Alkoholgenuss bewirkte Exaltation, mit welcher die maniakische eine so grosse Aehnlichkeit besitzt, so häufig zu strafbaren Handlungen verleitet, noch leichter die maniakische zu Conflicten mit dem Strafgesetze führen kann, da es sich bei dieser meist um dauernde und zugleich viel intensivere Störungen des Fühlens und des Vorstellens handelt, denen gegenüber eine Correctur oder Beherrschung von Seite des Individuums schon frühzeitig nicht mehr möglich ist, was bei Rauschzuständen bekanntlich erst in den späteren Stadien geschieht. Die betreffenden Handlungen haben jedoch insofern eine gewisse Aehnlichkeit, als sie in beiden Fällen meist in Excessen verschiedener Art, Widersetzlichkeiten gegen behördliche Organe, Ehren- und Majestätsbeleidigungen, unsittlichen Attentaten, scheinbar muthwilligen Beschädigungen fremden Eigenthums, Misshandlungen und selbst Tödtungen von Personen bestehen, und in beiden Fällen theils durch die reizbare und übermüthige Stimmung, theils durch den erhöhten Drang nach Kraftäusserungen, theils durch die abnorm erhöhten Triebe veranlasst werden, während Sinnestäuschungen oder gar Wahnvorstellungen erst in den späteren Stadien des Krankheitsverlaufes in’s Spiel kommen.
Mania transitoria.
Eine besondere Erwähnung verdient die sogenannte Mania acutissima oder transitoria. Es handelt sich nach Krafft-Ebing, der diese Form der Manie besonders eingehend behandelte[573], um einen bei vorher ganz Gesunden auftretenden, in 20 Minuten bis 6 Stunden verlaufenden Tobsuchtsanfall mit hochgradiger Verworrenheit, massenhaften Sinnesdelirien und nachfolgender vollständiger Amnesie. Charakteristisch ist auch die gleichsam kritische Lösung des Anfalles mit einem Stadium tiefen Schlafes, aus welchem der Betreffende psychisch wieder ganz frei erwacht. Solche im Leben des Betreffenden meist ganz vereinzelte Anfälle wurden fast ausschliesslich bei Männern, insbesondere bei jungen Männern beobachtet. Vollblütigkeit, Geneigtheit zu Congestionen gegen den Kopf scheinen ein prädisponirendes Moment zu bilden, und auch das den Anfall zunächst auslösende dürfte in acuten Hyperämien des Gehirnes und diese veranlassenden Ursachen, wie Alkoholgenuss, grosse Hitze (Sonnenstich), Affecte u. dergl. m., zu suchen sein. Es besteht eine grosse Aehnlichkeit solcher Anfälle mit gewissen, aus epileptischer Ursache auftretenden Manien, weshalb sie von Einzelnen auch als vereinzelt dastehende Anfälle psychischer Epilepsie aufgefasst wurden. Auch die Gewaltthätigkeit und Gefährlichkeit ist in beiden Fällen die gleiche. Jedenfalls wäre auf etwa schon früher bestandene Anfälle ähnlicher Art, sowie auf Epilepsie, insbesondere larvirte oder unbeachtet gebliebene, zu reagiren. Die Beurtheilung solcher Vorkommnisse kann auch nur nach den bei jener des einzelnen epileptischen Manieanfalles zu beobachtenden Grundsätzen erfolgen. Das Plötzliche und Unmotivirte des betreffenden Gebahrens, der wuthartige, planlose, verworrene Charakter desselben, dann der allerdings nicht so leicht zu liefernde Nachweis von Delirien und insbesondere der nie fehlenden Amnesie sind Momente, die die Unterscheidung eines solchen Anfalles von etwa blos in hochgradiger Gemüthserregung, Jähzorn etc. begangenen Handlungen gestatten werden.
Zwei Fälle dieser Art werden von Netolitzky (Prag. med. Wochenschr. 1879, pag. 310) mitgetheilt. Der erste Fall betraf einen 63jährigen, bisher ganz gesund gewesenen Holzhacker. Derselbe kaufte sich am 4. April Morgens um 4 Kreuzer Schnaps, trank gegen die Gewohnheit sofort die Hälfte aus, um sich wegen einer durch schwere Arbeit veranlassten Erschöpfung zu stärken, klagte über Kopfschmerzen und schickte sich an, in den Wald zu gehen. Er trank den Rest des Branntweines und gerieth alsbald mit seinem Weibe ohne Ursache in Streit. Die Nachbarn hörten ihn toben, sahen, wie er barfuss zum Schuster lief, der ihm Stiefel flicken sollte; er borgte unter Drohungen von einem Nachbar einen Schlitten, zerschlug seinen eigenen in Stücke, zankte heftig mit dem Nachbar, agirte mit den Händen, schien sich gegen eine ihn bedrohende Macht zu vertheidigen, rannte schliesslich in sein Haus, woselbst er unmittelbar darauf an einem Dachsparren hängend gefunden wurde. Abgeschnitten und zu Athem gebracht, verfiel er in einen 7stündigen Schlaf, aus welchem er mit vollständiger Amnesie erwachte.
Im zweiten Falle war eine kräftige, bisher stets gesunde Lehrersfrau, nachdem sie den ganzen Tag angestrengt gewaschen, bei starker Schwüle eine halbe Stunde weit gegangen und hatte darauf gegen ihre Gewohnheit einen halben Liter Bier getrunken. Zurückgekehrt klagte sie über Kopfschmerzen und legte sich um 10 Uhr in’s Bett. Gegen 1 Uhr erwachte ihr 7jähriger Knabe, sah die Mutter mit einem Stricke in der Hand im Zimmer herumlärmen, aus dem Kasten ein Messer hervorholen und die Schärfe desselben prüfen, wobei sie heftig gesticulirte und, nachdem sie mit drohender Miene zum Bette des Knaben getreten war, das Zimmer verliess. Der Knabe weckte den Vater, der ihr nacheilte und sie in der Dachkammer aus einer tiefen Halswunde blutend traf, als sie sich eben aufhängen wollte. N., sofort herbeigeholt, fand die Frau in grosser Unruhe, von schreckhaften Wahnideen befallen, mit geröthetem Gesichte. Um 3 Uhr Nachts verfiel die Frau in einen tiefen Schlaf, der 8 Stunden dauerte und aus dem sie ohne jegliche Erinnerung an das Vorgefallene erwachte. Epilepsie war in keinem dieser Fälle nachweisbar.
Grössenwahn.
Wenn im weiteren Verlaufe der Manie die Aufregung sich legt und einzelne der Wahnvorstellungen sich fixiren, so entwickelt sich in analoger Weise, wie wir dies bei der Melancholie gesehen haben, als Ausgangsform der Tobsucht exaltirter Wahnsinn oder der Grössenwahn.
Die Wahnideen, von denen ein solches Individuum beherrscht wird, haben, entsprechend der exaltirten Stimmung, aus welcher sie hervorgingen, einen durchwegs exaltirten Charakter, während ihr sonstiger Inhalt je nach äusseren oder individuellen Umständen verschieden sich gestaltet. Am häufigsten kommt der Wahn grossen Besitzes an Geld und Gut vor, sowie der hohen Bedeutung und Macht, ebenso ungewöhnlich hoher geistiger oder körperlicher Leistungsfähigkeit, der bewirkt, dass sich der Kranke im ersteren Falle z. B. für einen bedeutenden Staatsmann, Gelehrten oder Dichter, im letzteren für einen Riesen oder einen Ausbund von Ausdauer, geschlechtlicher Potenz etc. hält. In anderen Fällen halten sich die Kranken für Kaiser, Könige etc., für weltbedeutende Reformatoren, Propheten oder Erfinder, und nicht selten geht der Wahn noch weiter, indem sich die Betreffenden mit wirklich bedeutenden, der Geschichte oder der Gegenwart angehörigen Personen identificiren. — Dass durch solche Wahnvorstellungen leicht Gewaltthaten veranlasst werden können, ist begreiflich. Trotzdem sind dieselben bei weitem nicht so gefährlich, wie jene des depressiven Wahnsinns, einestheils weil sie im Allgemeinen weniger provocirenden Charakters sind, als z. B. Verfolgungsideen, andererseits weil sie ihrer Natur nach nicht latent bleiben, sondern meist offen vorgebracht und dann von der Umgebung in der Regel leicht als Wahnideen erkannt und darnach behandelt werden, desto leichter, je mehr sie, wie meist der Fall, mit den factischen Verhältnissen im Widerspruche stehen.
Der erworbene Blödsinn.