Jene psychischen Schwächezustände, in welche der Mensch verfällt, nachdem er bereits die geistige Reife erreicht hatte, bezeichnet man als erworbenen Blödsinn und nennt denselben einen primären, wenn er sich unmittelbar aus geistiger Gesundheit entwickelte, einen secundären aber, wenn er als Ausgangsstadium anderweitiger Geistesstörung aufgetreten ist.

Primärer Blödsinn kann sowohl nach spontanen Erkrankungen, als nach gewaltsamen Einwirkungen auf die psychischen Centren sich entwickeln. In ersterer Beziehung sind zunächst die schweren, sowohl acuten als chronischen Erkrankungen des Gehirns und seiner Häute, wie Meningitis, Encephalitis, Neubildungen, insbesondere aber die senile Hirnatrophie und die Apoplexie, sowie die Embolie zu erwähnen, ferner schwere Allgemeinerkrankungen, z. B. Typhus, in letzterer vor Allem die Kopfverletzungen ([pag. 318]), aber auch Vergiftungen, sowohl acute, z. B. mit Kohlenoxyd, als chronische (Alkohol, Blei) und wie einzelne, allerdings seltene Fälle lehren, auch intensive Erstickungsgefahr, z. B. bei Strangulation (Erhängen, Fall: Griesinger, 3. Aufl., pag. 325).

Der secundäre Blödsinn bildet das Endstadium anderweitiger Psychosen, aus welchen er seltener unmittelbar, sondern meist mittelst der Durchgangsformen des Wahnsinnes (Verfolgungs- sowohl als Grössenwahnsinn) sich entwickelt.

Secundäre Verrücktheit.

Das Hauptsymptom aller Formen des erworbenen Blödsinns ist ebenso wie beim angeborenen die Schwäche der Intelligenz, welche wieder, wie bei letzterem, in verschiedenem Grade vorhanden sein kann. Man pflegt auch hier die weniger hochgradigen Fälle als Schwachsinn, die höheren als Blödsinn im engeren Sinne zu bezeichnen. Erstere sind forensisch ungleich wichtiger als die auch für Laien leicht als solche erkennbaren schweren Formen. Viele dieser Fälle sind derart, dass die Schwäche der Intelligenz gar nicht als solche auffällt und sich erst ergibt, wenn man die gegenwärtige psychische Leistungsfähigkeit mit jener vergleicht, die früher, z. B. vor der Verletzung oder schweren Hirnerkrankung, bestand, wobei sich ergibt, dass das gesammte Denken langsamer

und schwerer erfolgt als früher, dass das Gedächtniss abgenommen habe, dass schon verhältnissmässig geringe geistige Anstrengungen ermüden, sowie dass die Urtheils- und Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie die ganze geistige Energie eine geringere geworden ist. Diese geistige Decadenz ist desto auffälliger, je intelligenter und geistig lebhafter das Individuum früher gewesen war. Von diesen niederen Graden des Schwachsinns bis zum vollständigen Erlöschen jeder geistigen Thätigkeit gibt es eine Menge von Abstufungen. Dabei ist es eigenthümlich, dass selbst in den schweren Formen des erworbenen Blödsinns noch einzelne oder ganze Reihen correcter Vorstellungen und Urtheile aus der früheren gesunden Zeit sich erhalten können, was bei einseitiger Beurtheilung und oberflächlicher Prüfung das Individuum, namentlich Laien gegenüber, als ein geistig gesundes erscheinen lassen kann. Wahnvorstellungen sind namentlich bei jenen Formen des Blödsinns nicht selten, die sich entweder aus der Manie oder Melancholie entwickelt haben; ihr Inhalt zeigt dann die diesen Zuständen entsprechende Färbung, ohne dass jedoch die Stimmung und das Gebahren des Individuums derselben entsprechen würde, so dass es sich meistens nur um eine mechanische Reproduction der früher bestandenen Wahnvorstellungen depressiven oder exaltirten Charakters handelt, die meist weder untereinander, noch mit den sonstigen Vorstellungen in einem logischen Zusammenhange stehen und mitunter als systematisirter Unsinn zu Tage gefördert werden. Derartige Formen bilden die sogenannte secundäre Verrücktheit, zu welcher der secundäre Verfolgungs- und Grössenwahn nur die Uebergänge bildet. Von den Formen primären Blödsinns ist es insbesondere der Altersblödsinn, bei welchem Wahnvorstellungen auftauchen, insbesondere Verfolgungswahn; aber auch bei den übrigen können solche intercurrirend auftreten, und es muss überhaupt festgehalten werden, dass ebenso wie bei der angeborenen (namentlich hereditären) psychischen Degeneration auch bei dem nachträglich defect gewordenen Gehirn eine grössere psychische Labilität besteht als bei dem rüstigen, daher auch solche psychische Störungen leichter auftreten können, wie wir sie bei angeboren fehlerhafter psychischer Anlage theils als affectives und impulsives Irrsein, theils als primäre Verrücktheit kennen gelernt haben.

Was das Verhalten des Fühlens betrifft, so kann man ebenso wie beim angeborenen Blödsinn apathische und agitirte Formen unterscheiden. Doch kommen letztere ungleich häufiger vor, und die leichte Reizbarkeit gehört sogar zum charakteristischen Bilde mancher Formen des erworbenen Schwachsinns und Blödsinns, wie z. B. namentlich jenes nach Verletzungen, sowie in vielen Fällen des Blödsinns nach Apoplexie und des Greisenblödsinns. Weiter begegnen wir häufiger unmotivirtem Stimmungswechsel, der bis zu intercurrirenden Melancholien oder Aufregungszuständen mit oder ohne entsprechende Wahnvorstellungen (Verfolgungswahn bei Greisen und Apoplektikern häufig) sich steigern kann. Inwieferne, theils aus der Intelligenzschwäche, theils aus dem eben besprochenen krankhaften Verhalten der Stimmung, eventuell aus Wahnvorstellungen, Handlungen, die sonst strafbar sind, hervorgehen können, bedarf keiner besonderen Auseinandersetzung. Eine specielle Erwähnung verdient aber die forensisch äusserst wichtige Thatsache, dass die erworbenen Formen des Schwachsinns sich auch als moralisches Irrsein in der Weise kundgeben können, dass entweder nach der Genesung von einer schweren Affection, an welcher auch das Gehirn betheiligt war, eine gewisse moralische Insensibilität zurückbleibt, die mit mehr oder weniger ausgesprochenem Schwachsinn verbunden ist, oder, wie dies insbesondere beim Greisenblödsinn sich findet, das erste Symptom bildet, welches den psychischen Schwächezustand einleitet und lange bestehen kann, bevor noch die übrigen Erscheinungen des letzteren eclatant zu Tage treten. Es sind dies sehr beachtenswerthe Formen des sogenannten erworbenen moralischen Irrseins, auf welche bereits bei Besprechung der angeborenen moralischen Idiotie ([pag. 897]) hingewiesen wurde, welche sich vorzugsweise durch eine sonst unmotivirte Veränderung des Charakters ad pejus kundgeben und insbesondere auffallen, wenn man das Gebahren des Individuums mit dem früher bei demselben bemerkten vergleicht. Personen, die früher die Forderungen der Sitte, der Convenienz etc. beobachteten, fangen an, ihr Aeusseres zu vernachlässigen, die Gesetze des Anstandes zu verletzen, sich in Wirthshäusern herumzutreiben, in geschlechtlicher Beziehung zu excediren u. s. w. Verhältnissmässig häufig pflegt eine solche Charakterveränderung den Greisenblödsinn einzuleiten, und es ist insbesondere eine Reihe der von Greisen begangenen unzüchtigen Handlungen, anrüchiger Liaisonen etc. ausser auf die Schwäche der Intelligenz auf die pathologische Abnahme des moralischen Fühlens zurückzuführen, nicht aber, wie man gewöhnlich glaubt, auf eine Art Wiedererwachen des Geschlechtstriebes.

2. Complicirte Irrseinszustände.

Es gehören hierher die paralytische Geistesstörung, das epileptische Irrsein, die Hysterie und das Irrsein der Säufer.

a) Die paralytische Geistesstörung.