Hysterisches Temperament.

Die forensische Beurtheilung der leichteren Formen der Hysterie, des sogenannten „hysterischen Temperamentes“, ist im Allgemeinen viel schwieriger, als die des eigentlichen hysterischen Irrsinnes, obwohl gerade erstere wegen der Unverträglichkeit, Reizbarkeit und der Gefühlsperversitäten der betreffenden Personen, ungemein häufig zu Collisionen Veranlassung geben. Insbesondere sind es Ehrenbeleidigungen, Verleumdungen, boshafte und selbst grausame Handlungen, deren sich solche Individuen schuldig machen, oder sie veranlassen Eifersuchts- und andere Scandalscenen, die mit ihrem krankhaften sexuellen Fühlen in irgend einem Nexus stehen, worunter auch fälschliche Anschuldigungen von an ihnen begangener Nothzucht eine Rolle spielen. Auch Diebstähle sind häufig, deren Ursache sich mitunter auf blosse Bosheit oder auf die erwähnten krankhaften Gelüste zurückführen lässt. Sämmtliche diese Handlungen tragen im Allgemeinen das Gepräge wohlbewusster und berechneter Acte, die desto mehr als solche imponiren, je deutlicher ein äusseres Motiv für ihre Begehung nachweisbar ist. Mitunter lässt allerdings das Missverhältniss zwischen letzterem und der That, und die habituelle Geneigtheit zu solchen Handlungen die krankhafte Basis dieser vermuthen, im Allgemeinen ist jedoch diese weniger aus der betreffenden einzelnen Handlung zu erkennen, sondern aus dem Vorhandensein der klinischen Symptome der Hysterie. Diese und ihren Grad zu constatiren und ihren Einfluss auf das Fühlen, Denken und Handeln des betreffenden Individuums zu erörtern, ist Aufgabe des Gerichtsarztes. Wohl selten wird er sich berechtigt fühlen, zu erklären, dass durch das abnorme Fühlen die freie Willensbestimmung vollkommen ausgeschlossen gewesen sei (§. 51 deutsch. St.-G.), oder ganz unmöglich geworden sei (§. 56 österr. St.-G.-E.), noch weniger aber, dass eine gänzliche Beraubung der Vernunft im Sinne des §. 2, lit. a, des gegenwärtigen österr. St.-G.-B. bestanden habe; dagegen wird er häufig zugeben müssen, dass die betreffende Person in Folge ihres Leidens weniger im Stande war, sich zu beherrschen, respective den durch äussere Motive oder durch innere Gefühle aufgetretenen Impulsen zu widerstehen, als unter analogen Verhältnissen der normale Mensch. Sache des Gerichtes wird es sein, diese Thatsache als Milderungsumstand aufzufassen und bei dem Ausmasse der Strafe in Anrechnung zu bringen.

In den schwereren Formen des Hysterismus sind Sinnesdelirien verschiedener Art eine häufige Erscheinung, und diese, sowie die verschiedenen hypochondrischen Sensationen können leicht zur Ausbildung entsprechender Wahnvorstellungen führen, da bei der Hysterie, ebenso wie bei anderen Erscheinungsformen der psychischen Degeneration eine grosse Geneigtheit zur einseitigen Fixirung gewisser Vorstellungen im Bewusstsein und zur primären Verfälschung desselben besteht. In der That ist das Bild, welches solche Individuen dann bieten, jenem der primären Verrücktheit sehr analog, und insbesondere ist hier wie dort der Verfolgungswahn eine häufige Erscheinung, sowie, und zwar noch häufiger, gewisse Formen des religiösen Wahnsinns, namentlich die Besessenheit und die visionär-ekstatischen Zustände.

Maniakische sowohl als melancholische Verstimmungen mit entsprechenden Delirien, sowie die letztgenannten Zustände können im Anschlusse an periodische Anfälle von „hysterischen Krämpfen“ auftreten, denselben vorangehen oder vicariirend für diese sich einstellen. In diesem Falle können wir denselben Aeusserungen begegnen, wie bei den besprochenen analogen Formen der Epilepsie, insbesondere denselben schreckhaften Delirien und Angsthandlungen. Doch sind die Details des ganzen Paroxysmus ungleich variabler als bei der Epilepsie und die Bewusstseinsstörung im Allgemeinen seltener so hochgradig als bei dieser, weshalb auch die Amnesie, welche bei den epileptischen Paroxysmen die Regel ist, bei den rein hysterischen die Ausnahme bildet (Schüle).

Dämonomanie.

Von diesen Erscheinungsformen des hysterischen Irrseins haben die dämonomanischen, sowie die visionär-ekstatischen noch eine besondere Bedeutung einestheils insoferne, als dieselben gläubigen Seelen als Aeusserung der Einwirkung höherer Mächte imponiren, und von religiösen Fanatikern oder Proselytenmachern in ihrem Sinne ausgebeutet werden, anderseits aber, weil sie auch bei anderen disponirten Individuen den Anstoss zum Ausbruch ähnlicher psycho- oder neuropathischer Erscheinungen und so selbst zum Auftreten förmlicher hystero-dämonomanischer, insbesondere unter der Form des Besessenseins sich präsentirender Epidemien Veranlassung geben können, die keineswegs nur dem Mittelalter angehören, sondern auch in unseren Zeiten vorkommen und trotz aller Aufklärung immer wieder zu denselben Verwirrungen bezüglich ihrer Deutung führen.

Besessenheit.

Eine derartige Epidemie ist im Jahre 1878 und 1879 in Verzegnis in Oberitalien vorgekommen, worüber in der „Rivista sperimentale“, 1879, pag. 89 von Dr. Franzolini berichtet wird. Dieselbe ging aus von einem 26jährigen Mädchen Namens Vidusson, welches bereits seit 8 Jahren Symptome von Hysterie gezeigt hatte, insbesondere Globus hystericus und häufigen unmotivirten Stimmungswechsel. Seit Januar 1878 hatten sich hysterische Krämpfe eingestellt, die anfangs von Jedermann für krankhaft gehalten und darnach behandelt wurden. Allmälig entstand jedoch das Gerede, dass die Krämpfe und das mit diesen verbundene Schreien eine ungewöhnliche Ursache haben müsse und bald war das ganze Dorf sammt Umgebung der Ueberzeugung, dass die V. besessen sei, umsomehr, als auch die Geistlichkeit dieser Ansicht war und öffentliche Exorcismen einleitete, die das Uebel nur verschlimmerten. Trotzdem blieb die V. durch 7 Monate mit ihrer Krankheit isolirt. Erst im Juli fing ein anderes, ebenfalls schon früher hysterisch gewesenes Mädchen an, ähnliche Symptome zu zeigen und sofort darauf ein drittes und viertes, und nachdem diese Erkrankungen ruchbar geworden waren und einen grossen Zusammenlauf von Volk veranlasst hatten, namentlich aber, nachdem die Geistlichkeit im Hause und öffentlich zahlreiche Exorcismen vorgenommen hatte, wurde die Krankheit epidemisch, so dass im Ganzen etwa 40 Frauen und Mädchen von derselben ergriffen wurden. Bei allen bestanden schon früher Erscheinungen gewöhnlicher Hysterie, Globus hystericus, Hyperästhesien, allgemeine sowohl als einzelner Sinne, besonders des Gehörs, vorübergehende motorische und sensible Lähmungen, hohe Reizbarkeit etc. Unter dem Einflusse der obgenannten Umstände steigerten sich diese Erscheinungen nicht nur, sondern es traten auch neue auf in der Form von dämonomanischen, anfallsweise auftretenden Delirien von meist einstündiger Dauer, die meist durch Gemüthsaufregungen, insbesondere durch religiöse Vorgänge (Exorcismen) hervorgerufen wurden. Inhalt des Deliriums bildete stets die Idee des Besessenseins, wobei die Kranken von einem in ihrem Körper sich aufhaltenden bösen Geiste sprachen und sich so benahmen, wie wenn die Schreie und Schimpfworte, die sie ausstiessen, von diesem bösen Geiste ausgehen würden. Nach dem Anfalle verblieben einige in einem Zustand von Somnolenz oder Ermattung, andere dagegen boten ausser mässiger Erregung keine sonstigen Erscheinungen. Alle erklärten, nichts von dem zu wissen, was während des Anfalles mit ihnen geschah, was die untersuchenden Aerzte bezweifeln. Ueberhaupt zeigte sich in diesen wie in anderen Fällen ein sonderbares Gemisch von entschieden pathologischen Erscheinungen und zweifelloser Simulation, eine Thatsache, durch welche sich der begutachtende Arzt nicht beirren lassen wird, um so weniger, als gerade bei Hysterischen die Neigung zu Uebertreibungen, Entstellungen etc. mit zum Krankheitsbilde gehört und ebenso gegenüber thatsächlichen äusseren Vorkommnissen als gegenüber den eigenen Sensationen und pathologischen Symptomen sich geltend machen kann, wobei überdies nicht zu übersehen ist, dass manche Aeusserungen, die als Simulation imponiren, auch nur auf krankhafter Störung der Reproductionstreue beruhen können.

Visionär-ekstatische Zustände.

Auch die visionär-ekstatischen Zustände entwickeln sich aus Hysterie und Hysteroepilepsie, treten ebenfalls anfallsweise auf, meist in Verbindung mit Convulsionen und bestehen in einseitiger traumhafter Fixirung des Bewusstseins durch religiöse Hallucinationen und Wahnvorstellungen in religiös-hallucinatorischer Verzückung mit mehr weniger vollständiger Amnesie für die Dauer des Anfalles. Auch hier begegnen wir, ebenso wie bei den „Besessenen“, in der Regel jener eigenthümlichen Combination mit offenbar simulirten Angaben und Handlungen, deren Grund meist auf von den Kranken selbst oder ihrer Umgebung beabsichtigte Irreführung oder Ausbeutung gläubiger Seelen zu beziehen ist, im besten Falle aus der durch die gefundene Beachtung und vermeintliche Bedeutung geweckten Eitelkeit sich erklärt.