Eine besondere, allerdings noch weitere Prüfung erfordernde Form transitorischen Irrseins der Alkoholiker sind die von Crothers und Beard (Virchow’s Jahrb. 1872, I, 489) als Trance state beschriebenen transitorischen Zustände der Alkoholiker, während welcher das Individuum sich wie ein bewusstes benimmt, aber nachträglich für das, was in dieser Zeit geschah, keine Erinnerung besitzt. Diese automatischen Zustände, welche in manchen Beziehungen an die bei Hypnotismus oder bei Epilepsie auftretenden erinnern, werden durch neuerlichen Alkoholgenuss hervorgerufen, der aber keineswegs ein übermässiger zu sein braucht. Nach Crothers und Beard ist diese Erscheinung häufig; insbesondere hat Crothers dieselbe in 62 Fällen beobachtet und ist überzeugt, dass eine Menge von verbrecherischen Handlungen in einem solchen die Zurechnungsfähigkeit ausschliessenden „Trance state“ verübt wurden und, obgleich sie häufig mit dem sonstigen Charakter des Thäters im Widerspruche standen und auch sonst nicht motivirt erschienen, doch in der Regel zur Verurtheilung führten, weil keine schwere Berauschung nachgewiesen werden konnte und die behauptete Amnesie keinen Glauben fand. Crothers theilt seine Fälle in drei Kategorien: erstens solche, in welchen die Geistesthätigkeit während der „Trance“ in den gewohnten Bahnen des Denkens und Handelns verblieb; zweitens solche, in denen ungewohnte Gedanken und Handlungen sich äusserten; und drittens solche, in denen verbrecherische Impulse bestanden.

Dipsomanie.

Die Dipsomanie oder der sogenannte Quartalsuff, d. h. die meist in längeren Intervallen paroxysmusweise sich einstellende Trinkwuth, während welcher sich der Kranke, der in den Intervallen der ordentlichste und nüchternste Mensch sein kann, dem sinnlosesten Trinken ergibt, wobei es ihm schliesslich gar nicht mehr auf die Qualität, sondern auf die Menge und Stärke des alkoholischen Getränkes ankommt, findet sich vorzugsweise bei erblich Belasteten und dürfte, wie vorzugsweise von Magnan und Tamburini (Virchow’s Jahrb. 1884, II, 52 und 1885, I, 515) ausgeführt wurde, nur eine der vielen Formen des hereditären periodischen Irrseins darstellen, welche mit paroxysmalen Trinkimpulsen einhergeht und mit Alkoholismus nur insoferne eine Beziehung hat, als die wiederholten und gehäuften Alkoholexcesse zu diesem und seinen Consequenzen führen können.

Berauschende Gifte.

Analoge psychische Störungen, wie wir sie nach übermässigem Alkoholgenuss auftreten sehen, können auch in Folge der Einwirkung anderer in die Classe der narcotischen oder ihnen verwandten Gifte gehörenden Substanzen (der sogenannten Hirngifte) auftreten.

Zunächst kann man bei allen mit diesen zu Stande gekommenen acuten Vergiftungen ein Excitations- und ein Depressionsstadium unterscheiden und das erstere, welches nur beim Chloralhydrat vollkommen zu fehlen scheint (Schülle), bietet im Allgemeinen das Bild des Rausches mit mehr oder weniger entwickelter Aufregung und Sinnesdelirien, während dessen Gewaltthaten leicht vorkommen können. Am bekanntesten ist in dieser Beziehung der rauschartige Zustand und die damit verbundene, mitunter hochgradige Aufregung in den ersten Stadien der Chloroform- oder Aethernarcose und der Opiumrausch.

Aber auch nach grösseren Gaben von Morphium (0·015–0·05) wurden solche Zufälle beobachtet, ferner nach Vergiftung mit Solaneen (Hyosciamus, Belladonna, Datura etc.) oder giftigen Schwämmen; ferner nach Einwirkung von Kohlenoxydgas (auch von SH: Eulenberg, Gewerbehyg. 143), endlich auch nach Einwirkung der leichten Kohlenwasserstoffe, besonders des Benzins (A. Gabalda, Sur les accid. causés par la Benzine et la Nitrobenzine. Paris 1879), wobei bemerkenswerth ist, dass maniakische Aufregungen auch erst nachträglich, nachdem das Individuum aus dem Betäubungszustande zu erwachen beginnt, auftreten können. Ein solcher Fall, betreffend einen durch Leuchtgas vergifteten und während der Wiederbelebungsversuche maniakalisch gewordenen Arbeiter, findet sich im Jahresbericht f. Pharmacie, 1870, pag. 540, ein anderer von Manie beim Erwachen aus einer Atropinnarcose in der Wiener med. Presse, 1878, Nr. 36.

Morphinismus.

Noch wichtiger ist die Thatsache, dass habitueller Missbrauch, respective chronische Einwirkung einzelner der genannten Stoffe analoge Veränderungen im Organismus, insbesondere analoge psychische Störungen hervorbringen kann, wie wir sie beim chronischen Alkoholismus kennen gelernt haben. Solche Zustände sind nach lange fortgesetzter Einwirkung von Chloroform, Aether, Benzin, insbesondere aber nach Missbrauch von Morphiuminjectionen beobachtet worden. Der auf letztere Weise herbeigeführte Zustand ist als Morphinismus bekannt. Man kann bei diesem ebenso wie beim Alkoholismus die allmälig zu Stande kommende somatische und psychische Veränderung, den Morphinismus im engeren Sinne, und gewisse intercurrirende, dem Delirium tremens analoge Exaltationszustände unterscheiden. Erstere ist im Allgemeinen ähnlich jener der Alkoholiker, doch fehlt die abnorme Fettbildung und die Kranken magern im Gegentheile ab (Fiedler, Levinstein). Die Hautfarbe wird blass und fahl, der Gesichtsausdruck schlaff, der Blick ausdruckslos, verschwommen. Unsicherer Gang und Tremores, besonders der Zunge, stellen sich ein. Appetit und Geschlechtstrieb schwinden, sensorische und sensible Anästhesie oder Hyperästhesie treten auf, ausserdem zunehmende psychische Schwäche, besonders Abnahme des Gedächtnisses und der Willensenergie, sowie Geneigtheit zu Illusionen und Hallucinationen und zu unmotivirtem Stimmungswechsel.

Die dem Delirium tremens analogen Excitationszustände treten insbesondere nach plötzlicher Entziehung der gewohnten Morphiuminjectionen ein. Es kommt zu hochgradiger Aufregung, Angst und Verzweiflung, Tremor, Hallucinationen und Neigung zum Selbstmord, meist mit Collapserscheinungen beiläufig 12 Stunden nach der Entziehung (Levinstein). Gewaltthaten gegen sich und Andere können in einem solchen Aufregungszustande leicht vorkommen und mit allem Grund empfiehlt Levinstein bei seiner Behandlungsmethode des Morphinismus durch plötzliche Entziehung des Morphiums die sorgfältigste persönliche Ueberwachung seitens des Arztes. Beim hiesigen Strafgericht sind bereits wiederholt Fälle vorgekommen, in welchen der Morphinismus einmal eine Rolle spielte. Einmal bei einem wegen Betruges zu 24stündiger Haft verurtheilten Photographen, bei dessen vorschriftsmässig vorgenommener Leibesvisitation eine Injectionsspritze und Morphiumlösung gefunden und trotz Protestation des Gefangenen verwahrt worden war. Am anderen Tage befand sich der Inhaftirte in der grössten Aufregung, tobte und schrie, er werde wahnsinnig und konnte in keiner Weise beruhigt werden. Der Zustand wurde als Morphinismus erkannt und, da die Haft abgelaufen war, dem Manne das Spritzchen und die Lösung ausgefolgt, worauf sein nächstes Beginnen war, sich noch auf dem Corridor des Gefängnisses eine Injection beizubringen. In einem zweiten Falle hatte ein bei einem Taschendiebstahl ergriffener Arzt (!) sich als Morphiophagen ausgegeben und behauptet, die That in einer durch Morphiummissbrauch (innerlich und durch Injectionen) bewirkten Geistesverwirrung begangen zu haben. Sämmtliche diesbezügliche Angaben wurden als Lügen constatirt und in dem gerichtsärztlichen Gutachten, als gegen Morphinismus sprechend, mit Recht der Umstand hervorgehoben, dass bei dem Betreffenden, obgleich er, während er sich in Beobachtung befand, kein Morphin zu nehmen in der Lage war, gleichwohl nicht jene Erscheinungen auftreten, die nach plötzlicher Entziehung des gewohnheitsmässigen Gebrauches von Morphium unausbleiblich sind. — Den Angaben neuerer Beobachter zufolge (Schmidbauer, Garnier, H. Smith u. A.) sind es vorzugsweise Hereditarier und andere neuropathische Individuen, welche zu Morphinismus, respective zu den dadurch veranlassten dauernden oder transitorischen psychischen Störungen disponiren, was auch bei Beurtheilung forensischer Fälle in Betracht kommen müsste.