Fieberdelirium.
Mit den durch toxische Stoffe bewirkten acuten und chronischen psychischen Störungen haben in vielen Beziehungen diejenigen eine Aehnlichkeit, welche durch infectiöse Erkrankungen zu Stande kommen können.
Wir meinen zunächst das Delirium bei acuten Erkrankungen dieser Art, welches in den fieberhaften Stadien bekanntlich zum Bilde vieler derselben gehört. Allgemein bekannt ist das Typhusdelirium und das Delirium bei den acuten Exanthemen, besonders der Scarlatina und der Variola, ferner beim Gesichtserysipel. Aber auch viele andere und darunter sehr gewöhnliche acute Erkrankungen können mitunter mit Delirien einhergehen; so die croupöse Pneumonie, der acute Gelenksrheumatismus und acute septicämische Processe, insbesondere das Puerperalfieber. Aufregung, Sinnestäuschung und hochgradige Bewusstseinsstörung bilden das gewöhnliche Bild des betreffenden Fieberdeliriums, welches auf eine Reizung des Gehirns theils durch die Infectionsstoffe selbst, theils durch die hohen Fiebertemperaturen zurückgeführt werden kann. Für die wesentliche Mitwirkung des letzteren Momentes spricht das Zusammenfallen der Delirien mit den höchsten Temperaturssteigungen und die bei der Insolation (Sonnenstich) gemachte Erfahrung, dass hohe Hitzegrade für sich allein nicht blos schwere Störungen der Hirnfunctionen im Allgemeinen, sondern insbesondere acute Geistesstörungen, theils depressiven, theils maniakischen Charakters herbeizuführen vermögen. Das Delirium muss aber keineswegs auf der Acme der Erkrankung eintreten, sondern kann bereits im Beginne derselben sich einfinden, was insbesondere im sogenannten Ausbruchsstadium der acuten Exantheme geschehen kann. Kinder und jugendliche Individuen bieten am häufigsten diese Erscheinung, aber auch bei Erwachsenen kann sie vorkommen, und es scheinen besonders Alkoholiker und überhaupt solche Individuen dazu zu disponiren, deren Gehirn zu geistiger Erkrankung eine originäre oder erworbene Geneigtheit besitzt.
So haben wir [pag. 417] eines Kindes erwähnt, welches von seinem eigenen Vater in Folge eines im Ausbruchsstadium der Blattern aufgetretenen Deliriums aus dem Fenster geworfen worden war. Das gerichtsärztliche Gutachten über den damaligen Geisteszustand des Mannes hat Zippe (Wiener med. Wochenschr. 1877, pag. 128) mitgetheilt. Der Betreffende, M. E., 35 Jahre alt, hatte im Alter von 14 Jahren einen schweren Typhus durchgemacht und im 19. Jahre wurde er von den Flügeln einer Windmühle erfasst und dabei so verletzt, dass er durch mehrere Wochen bewusstlos gelegen haben soll. M. E. ist wirthschaftlich ganz herabgekommen, hat sein eigenes und seiner Frau Vermögen durchgebracht, ist dem Trunke ergeben und hat seit jeher excessiv gelebt. Am 15. October ging er, obgleich sich schon unwohl fühlend, wie gewöhnlich zur Arbeit, kam schon zeitlich Nachmittags nach Hause mit zerrissenen und beschmutzten Kleidern und sah nach Angabe seiner Kinder ganz verändert aus, als ob er krank wäre. Er misshandelte seine Kinder in rohester Weise, wie er es bis dahin nicht gethan hatte und drohte, sie Alle aufzuhängen. Abends erfolgte Nasenbluten. Den ganzen anderen Tag blieb er im Bette und in den ersten Morgenstunden der folgenden Nacht erfolgte die That, während die übrigen Kinder schliefen. Kurz nach derselben fand man M. E. angekleidet an sein Bett angelehnt und er antwortete auf die Frage, wie sein Kind auf die Strasse komme, in roher Weise: „Weil ich es heruntergeschmissen habe“, und weiter, dass er es nicht mehr ernähren könne. Letztere Erklärung gab er auch am Polizeicommissariate ab, woselbst er bis zum 19. Morgens verblieb, dann an das Landesgericht abgeliefert wurde, wo man zahlreiche frische Blatternpusteln an ihm bemerkte und sofort die Uebertragung in das Inquisitenspital veranlasste. Bei der später durch die Gerichtspsychiater vorgenommenen Untersuchung fanden sich zahlreiche noch frische Blatternnarben im Gesicht, und sowohl das Aussehen des Mannes, als die Anamnese liessen den Potator erkennen. Das Gutachten ging mit Recht dahin, dass die That im ersten Fieberdelirium vor dem Ausbruche einer Blatternerkrankung verübt wurde, und es wurde insbesondere ausgeführt, dass M. E. offenbar schon am 15. October erkrankt war und Fiebererscheinungen zeigte, die Vorboten des Blatternausbruches waren und bereits auf das Bewusstsein des M. E. störend eingewirkt hatten und noch mehr im weiteren Verlaufe einwirken konnten, um so leichter, als bei ihm in Folge früherer schwerer Hirnerkrankungen und der Trunksucht eine exquisite Disposition zu Bewusstseinsstörungen vorhanden war.
Geistesstörung in Folge schwerer Erkrankung. Traumzustände.
Es können ferner die im Verlaufe der genannten Erkrankungen theils als gewöhnliches Delirium, aber auch in Form melancholischer oder maniakischer Psychosen auftretenden Geistesstörungen mit der Erkrankung selbst exacerbiren und remittiren, wie dies insbesondere während des acuten Gelenksrheumatismus wiederholt beobachtet und zuerst von Griesinger hervorgehoben wurde. In anderen Fällen kommt es erst in der Reconvalescenz zu Geistesstörungen, vorzugsweise zu Melancholien mit zeitweiligen Angstanfällen und schreckhaften Sinnesdelirien, seltener zu maniakischen Störungen. Dieselben sind entweder unmittelbare Folge der durch die Erkrankung gesetzten Erschöpfung und Anämie oder letztere sind die Ursache, dass äussere Eindrücke, insbesondere Gemüthsaufregungen, das psychische Gleichgewicht leichter zu stören vermögen als sonst. Die meisten der sogenannten Puerperalpsychosen dürfen sich auf diese Weise deuten lassen.
Bemerkenswerth sind die dauernden psychischen Schwächezustände, die nach schweren Erkrankungen desto leichter zurückbleiben können, je mehr und unmittelbarer dabei das Gehirn betheiligt war, noch mehr die gesteigerte Labilität des psychischen Gleichgewichtes und die Charakterveränderungen ad pejus, die, wie bereits bei der Besprechung des „moralischen Irrseins“ erwähnt wurde, auf Verlust oder Beeinträchtigung der Feinheit des moralischen Sinnes, des moralischen und ethischen Fühlens zurückzuführen sind und in forensischer Beziehung dieselbe Bedeutung besitzen, wie die angeborenen Defecte im Bereiche dieser feinsten Leistung des Menschenhirns. Sämmtliche dieser Folgezustände können in verschiedenen Graden ihrer Ausbildung vorkommen, und es können insbesondere die niederen übersehen oder nicht richtig gedeutet werden, während sie, wenigstens für den Arzt, auffallen und verständlich werden, wenn er das psychische Verhalten des Individuums mit demjenigen vergleicht, welches dasselbe vor seiner Erkrankung dargeboten hatte.
Traumzustände.
Erwähnung verdient noch die Schlaftrunkenheit, weil auch in diesem Zustande Gewaltthaten begangen werden können und thatsächlich begangen wurden.[578] Man versteht unter Schlaftrunkenheit jenen Zustand der Betäubung, in welchem man sich unmittelbar nach dem Erwachen aus tiefem Schlafe befindet. Gewöhnlich dauert dieser Zustand kaum einen Augenblick, um dann dem vollen Bewusstsein Platz zu machen. Unter gewissen Umständen kann die Betäubung und Unbesinnlichkeit einige Augenblicke andauern und durch die während derselben auftretenden Vorstellungen zu Gewaltthaten führen. Diese Vorstellungen sind entweder solche, die den Betreffenden gerade im Traum beschäftigt hatten, oder sie wurden durch äussere Eindrücke veranlasst, die in dem Augenblicke, in welchem sie das Erwachen des Schlafenden bewirkten, verfälscht in’s Bewusstsein gelangten, oder sie sind durch zufälliges Zusammentreffen beider Momente entstanden. So kann es z. B. geschehen, dass Jemand, der gerade von Mördern träumt, wenn er ganz unerwartet aus tiefem Schlaf geweckt wird, den Weckenden als den ihn bedrohenden Mörder ansieht und ihn darnach behandelt. So sehr man derartige Möglichkeiten zugeben muss, so ist doch einschlägigen Angaben gegenüber die grösste Vorsicht, insbesondere die sorgfältigste Erhebung und Berücksichtigung der concreten Umstände angezeigt, zu welchen u. A. ausser der That selbst und des Zeitpunktes ihrer Verübung, die Festigkeit des Schlafes, die Art und Zeit des Aufweckens, sowie auch das Alter des Individuums (junge Personen scheinen zu solchen Vorkommnissen mehr zu disponiren), gehören würden, ferner von anamnestischen Momenten das bisherige Verhalten des Individuums im Schlafe und die Erhebung, ob nicht etwa aus pathologischen Gründen (psycho- oder neuropathischer Constitution) eine abnorme Reaction auf die betreffenden Eindrücke erfolgt sein konnte.
Das Vorkommen des sogenannten Nachtwandelns soll nicht geleugnet werden, ebensowenig, dass während eines solchen Zustandes eventuell auch Gewaltthaten verübt werden können. Dass jedoch einschlägigen Behauptungen noch weniger unbedingt Glauben geschenkt werden darf, als den eben besprochenen, ist klar. Auch hier wird insbesondere auf die Anamnese und auf etwaige psycho- oder neuropathische Constitution besondere Rücksicht genommen werden müssen, einestheils weil analoge Erscheinungen, insbesondere bei mit letzterer behafteten Personen beobachtet wurden, andererseits weil, wie Maudsley („Die Zurechnungsfähigkeit der Geisteskr.“, pag. 243) richtig bemerkt, es sehr verdächtig erscheinen müsste, wenn der somnambulische Zustand damals, wo das Verbrechen verübt wurde, zum ersten Male aufgetreten sein soll.