Allgemeines über die Untersuchung und Begutachtung von Individuen wegen fraglicher Zurechnungsfähigkeit.
Die Grundlage und Vorbedingung einer richtigen Beurtheilung des Geisteszustandes eines Individuums beim Begehen einer concreten Handlung ist die Kenntniss der ganzen psychischen Persönlichkeit, welche nur durch eine sorgfältige Erhebung der Anamnese und durch genaue klinische Untersuchung erlangt werden kann. [579]
Anamnese. Ursachen von Geistesstörungen.
Die Anamnese hat in erster Linie eventuelle erbliche Einflüsse im Auge zu behalten, daher insbesondere zu erheben, ob in der Familie, namentlich bei den Eltern, psycho- oder neuropathische Zustände vorkamen, oder Erscheinungen, die auf solche den Schluss gestatten. Ist Geistesstörung bekannt von Seite des Vaters, der Mutter, der Geschwister oder anderer Familienmitglieder? Sind in der Familie auffallende Charaktereigenthümlichkeiten vorgekommen und welche? Hat ein Selbstmord oder Selbstmordversuch in der Familie stattgefunden, welcher Art, bei welchem Familienmitgliede und in welchem Alter? Waren die Eltern oder Grosseltern des Untersuchten zu einander blutsverwandt und in welchem Grade? Waren die Eltern der Trunksucht ergeben? War ein Familienmitglied mit einer Gehirn-, Rückenmarks- oder einer anderen nervösen Krankheit (Lähmung, Convulsionen, Epilepsie, Chores, Hysterie, Hypochondrie, Neuralgie etc.) behaftet? Leben die Eltern oder Geschwister noch, welche sind gestorben, woran und in welchem Alter? Dies sind die wichtigsten Fragen, welche sich ergeben, und es sind dieselben, welche laut Erlass der niederösterreichischen Statthalterei vom 4. November 1875 bei Abgabe eines Kranken in eine Irrenanstalt von dem diese Abgabe vermittelnden Arzte schriftlich beantwortet werden müssen.
Die weiteren Erhebungen haben sich zunächst zu beziehen auf den Gang der physischen und psychischen Entwicklung des Individuums, namentlich auf die Erziehung und die Erziehungsresultate.
Wie erwähnt, zeigen sich angeborene Schwächen der Intelligenz und andere angeborene psychische Anomalien sehr frühzeitig, sowohl beim Schulunterrichte, als bei der häuslichen Erziehung, und wenn auch das durch sie bewirkte Verhalten des Kindes häufig genug nicht verstanden und ganz unrichtig gedeutet wird, so ist doch gerade die nachträgliche Constatirung dieses Verhaltens nicht selten geeignet, zum Verständnisse des Falles beizutragen. In physischer Beziehung ist auf etwaige Anomalien in dem Eintreten physiologischer Entwicklungserscheinungen, wie des Gehens, Sprechens, Zahnens, insbesondere aber der Geschlechtsreife zu achten, da solche auch als Theilerscheinung einer fehlerhaften Organisation sich ergeben können.
Ebenso ist auf neuropathische Erscheinungen in der Kindheit oder während der erwähnten Entwicklungsperioden zu reagiren, und es sind dabei nicht blos schwere Zustände, z. B. die Epilepsie, im Auge zu behalten, sondern auch die sogenannten Fraisen der Kinder, die Chorea, dann die verschiedenen Formen der sogenannten epileptoiden Zustände, denen, wie bei Besprechung des epileptischen Irrseins erwähnt wurde, eine noch grössere Bedeutung zukommt als der eigentlichen Epilepsie.
Klinische Untersuchung.
Eine besondere Bedeutung besitzt der Nachweis solcher Vorgänge, die erfahrungsgemäss Geisteskrankheiten herbeizuführen oder eine Disposition zu diesen zurückzulassen vermögen. Es gehören hierher insbesondere die Kopfverletzungen (vergl. [pag. 318]) und eine grosse Reihe von Krankheiten, die die psychischen Centralorgane entweder unmittelbar betrafen oder mittelbar auf dieselben einwirken konnten (vergl. [pag. 956]), und es wäre hauptsächlich darauf zu achten, ob nicht erst, seitdem solche Einflüsse eingewirkt haben, eine Veränderung des Charakters und Gebahrens des Individuums bemerkt worden ist.
In gleicher Weise ist auf Trunkenheit (eventuell Intoleranz gegen Alcoholica) und auf Onanie oder andere geschlechtliche Ausschweifungen zu reagiren, endlich aber sind auch die äusseren Verhältnisse und Schicksale des Betreffenden einer eingehenden Würdigung und Prüfung zu unterziehen, da es bekannt ist, in welcher Weise dieselben auf die psychische Entwicklung im Allgemeinen und wenn sie sich ungünstig gestalten, auf die Entstehung von Geistesstörungen einzuwirken vermögen und weil eben aus dem Gebahren des Individuums innerhalb der ihm durch seine sociale Stellung angewiesenen Verhältnisse am ehesten die Intelligenz und Gemüthsart, überhaupt der ganze Charakter desselben erschlossen werden kann.