[94] Bei Alberti findet sich (Syst. jurispr. méd. II, 200) ein Fall, in dem eine Jungfrau „angeblich“ durch einen aus den Samen von Datura bereiteten Schlaftrunk betäubt und stuprirt worden sein soll. Lombroso (sein Archiv. 1883, IV, pag. 335) berichtet über einen 50jährigen Wirth, welcher im Initialstadium der progressiven Paralyse Mädchen attaquirte und eines davon, um es zu gebrauchen, mit Morphium in Wein vergiftete, das er sich unter dem Vorwande, an Neuralgien zu leiden, aus mehreren Apotheken verschafft hatte.
[95] l. c. II, 458, auch Tourdes, Gaz. hebdom. 1866.
[96] Wiener med. Wochenschr. 1854, Nr. 1.
[97] Winkler, „Ueber Chloroformirung zum Zwecke der leichteren Verübung von Verbrechen“, Vierteljahrsschrift für gerichtl. Med. 1875, 23. Bd., pag. 98.
[98] Annal. d’hygiène publ. Januar 1874, XLI.
[99] In letzter Zeit berichtet Potter (Wr. med. Presse, 1889, Nr. 42), dass es ihm gelang, einen Knaben, der sich im wachen Zustand nicht narcotisiren lassen wollte, im Schlafe zu chloroformiren.
[100] Handbuch der gerichtl. Arzneikunde. 1846, 5. Aufl., pag. 72.
[101] Sammlung gerichtsärztl. Gutachten. 1867, III, pag. 300.
[102] Edinb. med. Journ. 1870, 220–230. Ein ganz analoger Fall kam am 9. November 1877 vor den Assisen von Northampton zur Verhandlung. Von der Vertheidigung war B. W. Richardson beigezogen worden, welcher mittheilte, dass einmal eine Dame in seiner Gegenwart, dann in der ihres Vaters und ihrer Mutter, sowie eines Assistenten, von einem Zahnarzte chloroformirt wurde und trotzdem nachträglich fest behauptete, dass Letzterer an ihr ein unsittliches Attentat verübt habe. In Folge dieser Auseinandersetzung wurde der angeklagte Arzt freigesprochen, und der Vorsitzende fand sich veranlasst, sowohl Klägerin als den Beklagten zu diesem Ausgange der Verhandlung zu beglückwünschen. („Times.“ 14. Nov.)
[103] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. October 1852. Herbst, Commentar. I, pag. 282.