[114] Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1865, N. F., II, pag. 355.

[115] Wie Mayer (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1875, 41) mittheilt, berichtet Dr. Fischer, Hausarzt am Arbeitshause zu St. Georgen, ein sehr erfahrener Gefängnissarzt, es komme gar nicht selten vor, dass die an sexuelle Genüsse gewöhnten Mädchen in der Anstalt selbst Liebschaften etabliren, und sobald sie irgendwie Gelegenheit finden, sich zu vereinigen suchen. Ihre Leidenschaft entbrennt nach dieser Richtung merkwürdig, und sie machen alle Qualen der Liebe und Eifersucht durch, wie sie nur bei Verschiedenheit der Geschlechter hier und da im Leben vorzukommen pflegt. Aehnliche Angaben, betreffend Prostituirte und Inhaftirte, vide Andronico, Arch. di psich. scienze penali ed anthropologia criminale. Vol. III, pag. 145. Als „Saphismus“ bezeichnet Martineau („Leçons sur les déflorations vulvaires et anales produites par la masturbation, le saphisme, la défloration et la sodomie.“ Paris 1884) eine eigene Form der Tribadie, die in mit Saugen verbundener Friction der Clitoris mit der Zunge besteht. Diese Unzuchtsform soll in Paris häufig vorkommen und Martineau erklärt, dass dieselbe sogar als eine Form der Prostitution unter Frauen existirt.

[116] Dies geht deutlich aus dem psychologisch höchst interessanten Selbstbekenntniss eines den höheren Ständen angehörenden Päderasten hervor, dessen Mittheilung wir Casper verdanken (Liman’s Handb. I, 183). Im Jahre 1870 wurde in Innsbruck der Vorsteher eines Junggesellenbundes (in loco „Buben-Apis“ genannt) wegen widernatürlicher Unzucht verurtheilt, die er mit einer grossen Zahl halberwachsener Knaben getrieben hatte. Fast alle ihm zur Last gelegten Handlungen liefen auf onanistische Manipulationen hinaus, die er theils selbst an den Knaben vornahm, theils an sich vornehmen liess. Nur einmal hatte er die Immissio penis in den Anus eines Jungen unternommen, musste jedoch davon abstehen, als dieser wegen Schmerz zu schreien anfing. — Doch liegt eine Entscheidung des österr. Obersten Gerichtshofes vom 13. Juli 1878 und ein Erkenntniss des deutschen Reichsgerichtes vom Jahre 1884 (Virchow’s Jahrb. I, 440, Wellenstein) vor, wonach Onanie zwischen Männern nicht unter den §. 129, resp. 175 fällt.

[117] Im Cornelius Nepos finden sich folgende Stellen:

„Laudi in Graecia ducitur adolescentulis multos habere amatores.“ —

„Alcibiades ineunte adolescentia amatus est a multis more Graecorum.“

[118] Vide diese zusammengestellt von Krafft-Ebing, Arch. f. Psych. 1877, VII, pag. 291, insbesondere aber in seinem bekannten Werke „Psychopathia sexualis“ und eine ausführlichere Besprechung der psychologischen Seite der Päderastie in unserem gleichbenannten Artikel in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde.

[119] Motive des deutschen St. G.-Entwurfes.

[120] F. Frisch, Gonorrhoea rectalis. Prager med. Wochenschr. 1892, pag. 52.

[121] S. auch Liman, Berichte des X. intern. med. Congresses.