[122] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. VII, 193.
[123] Meist sind es grössere Säugethiere, insbesondere Stuten, Kühe und Ziegen, seltener Hunde, die auf diese Weise missbraucht werden, keineswegs aber ausschliesslich. So wurde nach Tardieu (l. c. 10) 1876 in Paris ein 35jähriger Mann verurtheilt, der wiederholt — Hennen missbraucht hatte und bei frischer That erwischt wurde, und auch Schauenstein (Lehrb. der gerichtl. Med. 1875, pag. 161) und Kowalewsky (Jahrb. für Psych. 1887, VII, 289) erwähnen solche Fälle.
[124] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1865, II, pag. 355.
[125] Das Haar in forensischer Beziehung. 1866, pag. 79.
[126] Lehrb. d. gericht. Med. 1875, 161. Ausführlicheres über die Verbreitung der Sodomie mit männlichen Thieren in Paris findet sich bei Martineau (l. c.).
[127] Sonderbarer Weise gehört auch päderastische Unzucht von Männern mit männlichen Thieren nicht in das Bereich der Unmöglichkeiten, denn Tardieu berichtet (l. c. 12) über einen solchen 1872 vorgekommenen Fall, betreffend einen Bauer, der von einem anderen im Walde überrascht wurde, als er, wie Letzterer positiv angab, von einem grossen Hunde per anum sich gebrauchen liess. Der Angeklagte gestand das Factum, soweit es die Position betraf, zu, behauptete jedoch, er habe sich von dem Hunde blos belecken lassen, um die von einem Eczem herrührenden Schmerzen zu lindern. Analoge Fälle werden von Bouley und Brouardel (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 528), Montalti (Virchow’s Jahresber. 1887, I, 483) und einem Anonymus (Ibid. 1888, 447) mitgetheilt. Im letzteren Falle war durch die Bemühungen des in actu Ueberraschten, vom Hunde loszukommen, eine starke Zerreissung des Afters entstanden.
[128] Lehrb. d. Geburtsh. 1855, pag. 111.
[129] Henke’s Zeitschr. Bd. 73, pag. 402.
[130] Med. Times. 4. Nov. 1871. Schmidt’s Jahrb. 1872, Nr. 1, pag. 49. Neuere Fälle, in welchen aber die betreffenden Blutungen fast sämmtlich als pathologische erkannt wurden, bringt Lewy: „Ueber Menstruation während der Schwangerschaft.“ Arch. f. Gyn. XV, 361. Auch in den von Säxinger (Maschka’s Handb., l. c. 200) untersuchten Fällen konnten die Blutungen auf pathologische Ursachen zurückgeführt werden.
[131] An der Leiche gelingt dies schon viel früher, mitunter, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, schon im zweiten bis dritten Monate, und es verdient hervorgehoben zu werden, dass man auch bei während der Menstruation verstorbenen jungfräulichen Individuen mitunter im Stande ist, einen molkigen Tropfen aus der Brustdrüse herauszupressen.