Epispadie.
In gleicher Weise wie die angeborenen anormalen Ausmündungen der Harnröhre, müssten die etwa durch Traumen entstandenen beurtheilt werden.
Den Stricturen der Harnröhre, sowie der Phimose kommt bezüglich der Befruchtungsfähigkeit eine Bedeutung nicht zu.
Die Begattungsunfähigkeit beim Weibe.
Die Begattungsfähigkeit des Weibes erfordert das Vorhandensein der Scheide und die Zugänglichkeit derselben für das erigirte Glied. Sie kann demnach beeinträchtigt werden durch Unzugänglichkeit des Scheideneinganges, durch Verengerungen der Scheide selbst und durch Processe anderer Art, die die Immissio penis verhindern.
Atresien des Scheideneinganges.
Die verschiedenen Formen der Atresien des Scheideneinganges bilden das häufigste Begattungshinderniss beim Weibe. Es handelt sich dabei in der Regel entweder um Verwachsung oder nur epitheliale Verklebung der Schamlippen[31] oder um eine mehr oder weniger vollständige Atresia hymenalis, oder endlich um Verengerung des gesammten Scheideneinganges.
Meistens sind die betreffenden Anomalien angeboren, es kann jedoch eine Verwachsung oder Verengerung der äusseren Genitalien und des Scheideneinganges auch durch Narben veranlasst werden, wie solche Fälle nach Verbrennungen, diphtheritischen Processen, nach Variola, aber auch nach Verletzungen beobachtet worden sind.
Es wird von der näheren Beschaffenheit der betreffenden Anomalien abhängen, in welchem Grade sie als Begattungshindernisse gelten können, und bei der forensischen Beurtheilung wird es insbesondere darauf ankommen, ob dieses Begattungshinderniss ein durch Operation zu beseitigendes ist oder nicht. In den meisten Fällen ist ersteres möglich und damit ist in der Regel die forensische Seite derselben erledigt. Könnte dies nicht behauptet werden, dann wäre wohl der Umstand, dass, wie erwähnt werden wird, auch bei hochgradiger solchen Verengerungen Schwängerungen vorgekommen sind, sowie der, dass mitunter durch wiederholte Coitusversuche eine Art Scheide gebildet wurde, für die weitere gerichtliche Entscheidung einer aus diesem Anlasse eingeleiteten Ehetrennungsklage ohne Bedeutung, ebenso wie die Thatsache, dass statt der fehlenden oder verengerten Scheide schon die Harnröhre durch fortgesetzten Impetus in dem Grade erweitert wurde, dass in sie der Coitus ausgeführt werden konnte.