Grosse Labialhernien, sowie Elephantiasis labiorum können ebenfalls Unzugänglichkeit des Scheideneinganges bewirken.
Vaginismus.
Unter die in einem anormalen Verhalten des Introitus vaginae gelegenen Begattungshindernisse gehört auch der Vaginismus, ein Leiden, auf welches zuerst von Simpson und Sims aufmerksam gemacht wurde. Man versteht darunter nach Schröder (Ziemssen’s Handb. X, 487) eine excessive Empfindlichkeit des Scheideneinganges, verbunden mit krampfhafter Zusammenziehung des Constrictor cunni und der Muskeln des Beckenbodens. Die Empfindlichkeit ist mitunter so hochgradig, dass schon bei blossen Berührungen des Scheideneinganges Krämpfe ausgelöst werden. Ueber die Ursache dieser Erscheinung sind die Acten noch nicht geschlossen. Nach Scanzoni wird die Mehrzahl der Fälle durch das Trauma bei ungeschickten und wiederholten Begattungsversuchen verursacht, daher das Leiden am häufigsten bei jungen Frauen gesehen wird, womit auch Gallard („Du vaginisme.“ Annal. de Gyn. Avril 1879) übereinstimmt. Andere betonen den entzündlichen Charakter der Affection, und Martin hat dasselbe bei Tripperaffection beobachtet. Es scheint jedoch, dass dem Leiden häufig nur Fissuren des Introitus vaginae zu Grunde liegen, deren Sitz mitunter sehr versteckt und deshalb schwer zu entdecken ist. So beschreibt H. Fritsch (Arch. f. Gyn. 1876, X, 547) einen Fall, bei welchem sich in Folge des Vaginismus bald eine Geisteskrankheit entwickelt hätte, bis der Grund der enormen Empfindlichkeit des Scheideneinganges in einer kleinen Fissur unter der Clitoris entdeckt und diese durch Cauterisation zur Heilung gebracht wurde. In anderen Fällen beruhen die auftretenden Krämpfe auf entschieden psychischer Grundlage, besonders auf excessiver Angst vor Berührung. So hat Schröder bei einer 20jährigen Virgo heftige Krämpfe der ganzen Beckenmusculatur gesehen, die schon bei der Annäherung des Fingers auftraten. Wichtig ist zu wissen, dass in einzelnen der bisher beobachteten Fälle von sogenanntem Vaginismus der Grund der grossen Hyperästhesie gegenüber Coitusversuchen nicht in dem Scheideneingang selbst, sondern in Analfissuren gelegen war (Ewart, Fritsch). Auch soll erwähnt werden, dass Neftel (Schröder l. c.) den Vaginismus als Theilerscheinung einer Bleiintoxication auftreten sah.[32]
Anomalien der Scheide.
Von den Fehlern der Vagina kann der angeborene Defect derselben und die partielle oder vollständige Verwachsung der Scheide, die wieder angeboren oder erworben sein kann, als Begattungshinderniss vorkommen, dessen Beurtheilung keiner besonderen Besprechung bedarf. Gleiches gilt von der Ausfüllung oder Verengerung der Vagina durch Geschwülste.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch hochgradige Beckenverengerungen eine Impotentia coëundi des Weibes bedingen können. Ein solcher, zur gerichtsärztlichen Untersuchung gelangter Fall wird in Kopp’s Jahrbuch der Staatsarzneikunde, 8. Jahrg., 397, mitgetheilt und betrifft eine von geizigen Eltern zur Ehe gezwungene, verkrüppelte Person, die auf Ehescheidung klagte, weil sie bei brutalen Versuchen ihres Ehemannes, den Beischlaf gewaltsam auszuüben, seit zwei Jahren zu leiden hatte. Die Aerzte fanden eine 31jährige blasse, sehr abgemagerte, kyphoskoliotische Person, von Brüsten keine Spur vorhanden; das Becken verschoben und in dem Grade verengt, dass die Conjugata kaum einen Zoll betrug, dabei die Scheide sehr eng und kaum für den Finger durchgängig. Die Gerichtsärzte erklärten die Frau als zum Beischlaf absolut unfähig und veröffentlichten den Fall, um, wie sie sagen: „Ein Scherflein dazu beizutragen, dass man auf Fälle dieser Art, aus Menschenliebe und aus Achtung für die Heiligkeit des Zweckes der Ehe, von Staatswegen endlich einmal ernstlich Rücksicht nehme“, ein frommer Wunsch, der auch gegenwärtig noch vollkommen berechtigt erscheint.[33]
Ein reponibler Gebärmuttervorfall ist kein absolutes Begattungshinderniss, noch weniger ein Prolapsus vaginae; dass aber durch ein solches Leiden der Beischlaf erschwert und zugleich Abscheu erregt wird, ist sicher, und diese Thatsache kann unter Umständen, z. B. wenn das Leiden sich bei einer eben verheirateten Frau ergibt, einen begreiflichen Grund zu Ehescheidungsklagen abgeben. In einem von Mayer (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1877, 26) mitgetheilten Falle war die Frage zu entscheiden, ob der Mann, welcher, nachdem die Ehepacten rechtsgiltig geworden waren, mit der Braut das erste Mal, und zwar vor der Trauung, den Beischlaf ausüben wollte und dabei fand, dass dieselbe an einem Gebärmuttervorfall leide, dieselbe heiraten und sonst den Vertrag erfüllen müsse. Die befragten Gerichtsärzte betonten das Moment des Abscheues, und das Gericht theilte diese Meinung, indem es den Mann von der Erfüllung der Ehepacten entband, aber zur Leistung einer Deflorationssumme verurtheilte.
Abscheu.
Das Moment des Ekels und des Abscheues spielt, wie schon oben erwähnt, bei Ehescheidungsklagen eine häufige Rolle. Es ist jedoch natürlich, dass dasselbe auch von Seite der Frau gegenüber dem Manne geltend gemacht werden kann. Dieses Moment hat mit der eigentlichen Begattungsfähigkeit nichts zu thun und ist von so individueller und leicht vorzuschützender Natur, dass gegenüber solchen Angaben nochmals die grösste Vorsicht und Objectivität angerathen werden soll.[34]
Mangelnde Geschlechtslust.