[232] „Ueber die Wirkungen der neueren Geschosse.“ Berliner klin. Wochenschrift, 1874, Nr. 15.

[233] „Chirurgie der Schussverletzungen.“ Med. Centralbl. 1874, pag. 601.

[234] „Untersuchungen über die Wirkungen der modernen Kleingewehrprojectile.“ Centralbl. f. Chir. Nr. 14 u. 15.

[235] Weitere Mittheilungen über die Geschosswirkung der Mannlichergewehre wurden von Bogdanik (Wiener Klinik, 1890, Heft 12) und von Habart („Die Geschosswirkung der 8 Millimeter-Handfeuerwaffen an Menschen und Pferden.“ Mit 5 Lichtdrucktafeln. Wien 1892) und aus dem Kriege in Chile (Wiener klin. Wochenschr. 1892, pag. 108) gebracht. Nahschüsse mit den modernen Gewehren, wie sie bei Selbstmördern jetzt häufig vorkommen, erzeugen, wie auch Perko (Prager med. Wochenschr. 1894, Nr. 19) bestätigt, keine wesentlich anderen Effecte, wie die mit gewöhnlichen Schusswaffen grösseren Kalibers.

[236] Auch die durch die „Züge“ des Laufes bewirkten Streifungen des Projectils können mitunter eine Bedeutung besitzen. In einem von Lacassagne (Arch. de l’anthrop. crimin. 1889, pag. 70) untersuchten Falle zeigte das in der Leiche eines Ermordeten gefundene Projectil 7 Längsstreifen und es wurde durch Waffenkundige sichergestellt, dass der Lauf des beim Thäter gefundenen Revolvers abweichend von sonstigen Revolverarten 7 Züge besass. In einem anderen Falle fand sich an jedem der 3 im Körper aufgefundenen Projectile, obgleich das eine nur Weichtheile durchdrungen hatte, eine auffallende Längsrinne, und die Untersuchung des Laufes des saisirten Revolvers ergab, dass dieselbe von einem Vorsprunge des Visirkornes herrührte.

[237] Ueber eine merkwürdige Schussverletzung und eigenthümliche Formveränderung der Kugel, wobei die Frage wichtig war, ob erstere durch directen Schuss oder durch Ricochetiren der Kugel entstanden war, berichtet Führer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVII, pag. 222). Hier sei auch bemerkt, dass aus der Auffindung einer Spitzkugel in einer Schusswunde nicht unbedingt auf ein Hinterladergewehr geschlossen werden kann, da eine solche auch in eine Schusswaffe alten Systems geladen worden sein konnte, wie uns bei Selbstmördern bereits zweimal vorkam, die sich mit einer gewöhnlichen Pistole erschossen hatten. Im zweiten Falle, wo sich eine hochgradige Zertrümmerung der rechten Schläfegegend und im Schusscanal nebst einem Papierpfropf eine kleine Spitzkugel fand, lautete der Polizeibericht: Schrotschuss mit Doppelpistole. Offenbar war also der zweite Lauf mit Schrot geladen gewesen.

[238] Wahl, Langenbeck’s Archiv. XV und XVII.

[239] Herbst, Commentar, pag. 317.

[240] Diese können allerdings auch in dem Bilde einer acuten Geistesstörung bestehen, welche von Wille und Guder („Die Geistesstörungen nach Kopfverletzungen.“ Jena 1886) als die acute Form des primär traumatischen Irrsinns bezeichnet wird und eine günstige Prognose bietet, da von 7 Fällen 6 genasen. Das Bewusstsein kehrt vorübergehend zurück, nachher folgt Somnolenz, aus welcher die Kranken in heftige hallucinatorische Angstzustände mit feindseligem Charakter übergehen. Allmälig werden die Kranken ruhiger, haben noch Kopfschmerz und allerhand Innervationsstörungen und genesen, indem sie für das Geschehene Erinnerungslücken behalten oder diese erst später durch die Erzählungen Anderer ausfüllen. Einen neueren solchen Fall von acutem hallucinatorischem Wahnsinn bei einem 18jährigen, im Wachsthum zurückgebliebenen und erblich belasteten Knaben nach Schlägen auf dem Kopfe bringt van Hoff (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 311). Hier war das Trauma die Gelegenheitsursache zum Ausbruch der Psychose, zu welcher bereits Veranlagung bestand.

[241] Zeitschr. d. k. k. Gesellsch. d. Aerzte in Wien. 1875, pag. 454.