[282] Tessier (Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem im Duell Gefallenen eine Stichöffnung in der Brustwand und in der vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und erwähnt eine Beobachtung von Coutagne, wo sich bei einem verwundeten Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.

[283] Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich in Brehm’s „Thierleben“, 1878, IV, 451: „In den alten Reisewerken und Naturgeschichten steht zu lesen, dass man Kolibris blos mit Sand oder Wasser schiessen könne. Audubon hat sich verleiten lassen, dies zu versuchen und gefunden, dass die aus Wasser bestehende Ladung wohl das Gewehr einschmutzt, nicht aber Kolibris tödtet.“ Eine kurze Mittheilung über einen Selbstmordversuch mittelst eines mit Wasser geladenen, in den Mund abgefeuerten Terzerols, wodurch nur Einrisse an den Mundwinkeln und Verwundungen der Mundschleimhaut entstanden, enthält der Wiedener Spitalsbericht pro 1880, pag. 258.

[284] Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hat Salzmann (Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die sogenannten Platzpatronen, wie sie bei den Militärmanövern benützt werden, auf 2 Meter Schussdistanz leichte, auf 1 Meter schwere Verletzungen bewirken und auf 30 Cm. Knochenwände zu durchschlagen vermögen, wobei der Wachspfropf, mit dem die betreffenden Patronen geschlossen waren, wie ein Projectil wirkte. Nach Gerstacker (Prager Zeitschr. f. Heilk. 1887, VIII, 376) sind Selbstmorde mit Platzpatronen in der preussischen Armee häufig, wobei sich grosse Zerstörungen ergeben.

[285] Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen gefunden worden. Die Section ergab, dass der Schuss aus nächster Nähe gegen die linke Brustseite abgefeuert worden war und Herz und Lunge zertrümmert hatte. In der Brusthöhle wurden zahlreiche Schrote und die Reste eines Papierpfropfens vorgefunden, welche als Stücke des Nationalkalenders vom Jahre 1876 erkannt wurden. In der Wohnung des der That verdächtigen Wilddiebes wurde ein solcher Nationalkalender gefunden, aus welchem mehrere Seiten, darunter auch die, aus welcher der Pfropfen bestand, herausgerissen waren, ein Umstand, der natürlich den Angeklagten schwer gravirte, obgleich dieser den Todesfall als Selbstmord hinzustellen sich bemühte.

[286] Trelat (Casper-Liman, II, 75) berichtet über einen Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe ansetzte und abfeuerte, und einen analogen Fall (gleichzeitiger Schuss gegen Kopf und Brust) findet man in Kopp’s Jahrb. d. St. A. K. XI, 123 (Siebenhaar’s Encyklop. Handb. I, 419). Auch in Wien hat sich 1893 ein Officier durch zwei gleichzeitig gegen die rechte und linke Schläfe abgefeuerte Revolverschüsse getödtet.

[287] So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche Fälle obducirten, von denen der eine einen Mann betraf, der, wie man meinte, zufällig aus einem Dachfenster herabgestürzt war, und bei dem ausser groben Verletzungen eine Schwefelsäurevergiftung sich fand; der zweite ein Mädchen, welches zuerst Phosphor-Zündhölzchenköpfchen genommen und dann aus dem dritten Stockwerke sich herabgestürzt hatte.

[288] Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen, sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L. Borri: L’esercizio delle strade ferrate nei suoi rapporti con la medicina giudiciaria. Mailand 1894.

[289] Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders der Gerichtsarzt im Stande ist, mit Rath und That behilflich zu sein, so, wenn Fussstapfen oder andere Eindrücke in Erde, Staub, Koth oder Schnee gefunden werden und ein Aufbewahren derselben nicht thunlich erscheint. Zur Fixirung dieser hat man die Herstellung eines Abgusses der Spur entweder mit Gyps oder mit einer Mischung von gleichen Theilen Cement und Sand empfohlen. Diese Substanzen werden fein gepulvert und mit ihnen am besten mittelst eines Siebes die Spur, aus welcher man das etwa darin befindliche Wasser mit Fliesspapier vorsichtig aufgesaugt hatte, ausgefüllt, so dass die Schichte das Niveau der Spur etwas überragt. Hierauf wird die Oberfläche etwas getrocknet, ein Leinwandlappen darüber gelegt und mittelst der Brause einer Giesskanne vorsichtig mit Wasser übergossen, bis die ganze Masse durchfeuchtet ist. Man gönnt hierauf der Masse die nöthige Zeit, um zu erstarren, und hebt dann vorsichtig den Ausguss heraus, der nach Bestreichung mit Oel wieder abgedrückt werden kann, so dass man einen genauen Abklatsch der ursprünglichen Spur erhält.

Unter Umständen kann man den Gyps- oder Cementbrei unmittelbar in die Spur eingiessen und erhärten lassen (Krahmer, Hodann). Hugoulin hat auch das Ausfüllen der Spur mit gepulverter Stearinsäure empfohlen, nachdem erstere früher durch ein darüber gehaltenes heisses Eisenblech erwärmt worden ist. Jaumes (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 657) modificirt dieses Verfahren dahin, dass er die Spur durch eine darüber gehaltene heisse Metallplatte erwärmt und vorsichtig mit feinem Stearinpulver bestreut, welches schmilzt und nach dem Erkalten die Erhöhungen und Vertiefungen der Spur in dünner Schichte überzieht. Letztere wird nun mit Oel bestrichen und die so bereitete Form mit nicht zu dickem Gypsbrei ausgegossen, welcher erstarrend einen genauen und leicht aufzubewahrenden Abdruck des Gegenstandes darstellt, von dem die Spur herrührt. Ausführlicheres über diesen Gegenstand s. Schauenstein, „Untersuchung der Spuren von Fussabdrücken und Werkzeugen“ in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med. I, 541; W. Zenker, „Die Fussspuren des Menschen. Grundzüge einer methodischen Untersuchung und forensischen Beurtheilung derselben.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. Nr. 4, XXX, pag. 80); Masson (Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, 336), welcher auf die Verlängerung der Spur eines und desselben Fusses, insbesondere des Abdruckes der grossen Zehe beim Gehen aufmerksam macht; Coutagne und Florence (Arch. de anthropol. crim. IV, 25) und Vocke (Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 36).

[290] Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich, wie Vibert hervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht erhalten.