[411] Vide u. A. Kossel, „Zur Kenntniss der Arsenwirkungen“. Arch. f. exp. Path. 1876, V, pag. 135, und Fränkel, „Ueber den Einfluss der verminderten Sauerstoffzufuhr zu den Geweben auf den Eiweisszerfall im Organismus.“ Med. Centralbl. 1875, pag. 739, und Virchow’s Archiv, 1876, LXVIII.
[412] Auch die acute Fettdegeneration bei Neugeborenen und Wöchnerinnen ist zu beachten. Vide Buhl, Klinik der Geburtskunde. 1861, I, pag. 296. Hecker, Monatsschr. f. Geburtskunde. 1867, pag. 321 und Arch. f. Gynäk. 1876. X, 537.
[413] Es empfiehlt sich, eine ganze Niere und etwa ein Drittel der Leber zu nehmen, was wir ausdrücklich bemerken, weil in einem hierher zur chemischen Untersuchung gelangten Falle von beiden Organen nur ein nussgrosses Stückchen eingeschickt worden war.
[414] Gorup-Besanez fand in der Leiche einer Frau, welche Spiegelarbeiterin gewesen, aber bereits über ein Jahr vor ihrem Tode den Dienst verlassen hatte, noch deutliche Spuren von Quecksilber. Schmidt’s Jahrb. 1850, II, 144.
[415] Auch vor der Beerdigung können auf und in die Leiche Giftstoffe hineingelangen, so durch „Balsamirung“, dann aber auch durch Desinfection der Leiche mit Carbolsäure, Sublimat u. dergl.; diese Stoffe können dabei auch in die Schling- und Respirationswege und von da durch nachträgliche Imbibition tiefer hineingelangen.
[416] Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 144 u. s. f. Ferner „Ueber die Verbreitung des Arseniks in der Natur“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., 1870, XIII, 169.
[417] Bekanntlich wurde zur „Einbalsamirung“ (Conservirung) der Leichen häufig Arsenik verwendet. Ein solcher Vorgang macht nicht blos die Erkennung einer stattgehabten Arsenikvergiftung bei der betreffenden Leiche unmöglich, sondern kann auch Arsenik in die Friedhofserde bringen. So berichtet Edling (Monatsblatt für öffentl. Gesundheitspflege und med. Statistik. Beilage zur Deutschen Klinik. 1874, Nr. 3), dass in Stockholm ein ganz enormer Consum von Arsenik zur Conservirung von Leichen stattfinde, dass im Jahre 1872 allein etwa 110 so conservirte Leichen begraben wurden, und dass, da für jede Leiche durchschnittlich 278 Grm. Arsenik gebraucht werden, jährlich etwa 63 Pfund Arsenik in die Friedhofserde gelangen! Seit 1876 ist dieser Vorgang verboten. — Die Thatsache, dass auch durch die Leichen Vergifteter mineralische Gifte der Friedhofserde zugeführt werden, ist insbesondere bei den Friedhöfen grösserer Städte und solchen mit bereits wiederholtem Turnus nicht ausser Acht zu lassen.
[418] Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1872, XVI, 328.
[419] „Vergiftung mit Atropin durch Kaninchenfleisch.“ Med. Centralbl. 1865, 832.
[420] Diese Reaction ist bereits von Joh. Andreas Scherer angegeben worden: Abhandl. der böhm. Ges. der Wissensch. auf das Jahr 1876, pag. 254–271 und Wiener med. Jahrb. 1832, II, pag. 353.