[421] Med. Centralbl. 1875, pag. 176 und Friedreich’s Bl. 1876, pag. 166.

[422] Med. Centralbl. 1876, pag. 228.

[423] Das Leuchten von aufbewahrten Nahrungsmitteln im Dunkeln wird mitunter durch Mikroorganismen veranlasst (Forster und Tilanus, 1888). Wir haben dasselbe unlängst an noch ziemlich frischen Kalbsknochen beobachtet.

[424] In einem unserer Fälle hatte ein 3jähriges Mädchen seinem in der Wiege liegenden Brüderchen Laugenessenz zu trinken gegeben, welche unter dem Bette stand, ebenso in einem zweiten ein 4jähriges Mädchen ihrer 1½ Jahre alten Schwester Scheidewasser, welches zum Putzen einer Uhrkette gekauft worden war.

[425] Eine zufällige Vergiftung von Mutter und Kind durch mit einem Klysma beigebrachte Schwefelsäure theilt Deutsch mit (Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, 174). Wir haben einen gleichen Fall bei einem Kinde beobachtet, und einer, der eine gelähmte Frau betraf, welcher möglicherweise das Schwefelsäure-Klysma nicht irrthümlich, sondern absichtlich gesetzt worden war, findet sich in der älteren Literatur.

[426] Auch die unvorsichtige Darreichung von Gegenmitteln kann Erstickung bewirken, da wir mehrmals Kehlkopf- und Luftröhre bis tief in die Bronchien mit einem Brei von Magnesia usta ausgefüllt fanden, welche allzu hastig und nur unvollständig mit Wasser verrührt gegeben worden war.

[427] In einem sehr acuten Falle, wo offenbar grosse Mengen der Säure genommen worden waren (die Abends noch gesunde Frau war früh todt in ihrem Bette gefunden worden und vom Magen waren nur Fetzen vorhanden), waren die Todtenflecke auffallend hellroth, so dass anfangs an Kohlenoxydvergiftung gedacht wurde und das Blut himbeergeléeartig, welche Farbe das Blut auch im Reagensglase erhält, wenn es mit concentrirter SO3 versetzt wird.

[428] Diese kann Salpetersäurevergiftung vortäuschen, wie ein von Wunschheim publicirter Fall zeigt (Virchow’s Jahresb. 1891, pag. 520).

[429] Auch forensisch bemerkenswerth ist das Absterben von Fingern und Zehen nach unvorsichtiger äusserer Anwendung von Carbolsäure. Nach Freyer (Zeitschr. f. Medicinalb. 1891) kann dieses auch schon nach 2–3procentigen Lösungen erfolgen.

[430] Stokvis in Amsterdam (Arch. f. exp. Path. XXI, 169) negirt diese Reduction und Methämoglobinbildung, letztere erfolge vielmehr erst am abgestorbenen Blute und sei nur ein postmortales Phänomen. Die giftigen Eigenschaften des Kali chloricum beruhen nach ihm theils auf der Kaliwirkung (Kalisalpeter bewirkt in einer Dosis von 25 Grm., Kaliumsulfat in einer solchen von 37·5 Grm. den Tod unter ähnlichen Erscheinungen wie Kaliumchlorat in einer Menge von 30 Grm.), theils sei sie keine andere wie die der Salze überhaupt, auch des gewöhnlichen Kochsalzes, von welchem 8–10 Grm. auf ein Kilo Thier tödtlich wirken. Durch neuere Untersuchungen von Marchand u. A. (siehe diese zusammengestellt in Virchow’s Jahrb. 1888, I, 389) ist jedoch die vitale Bildung des Methämoglobins ausser Zweifel gesetzt. Mittenzweig (Zeitschrift f. Medicinalb. 1888, pag. 265) konnte in einem Falle auch das Auftreten kernhaltiger rother Blutkörperchen constatiren.