[471] Eigentlich fötale, d. h. durch Athmung gar nicht veränderte Lungen kommen bei reifen oder der Reife nahen Früchten sehr selten vor. Da nämlich, wie wir hören werden, die meisten todtgeborenen Kinder eines suffocatorischen Todes in Folge vorzeitiger Unterbrechung der Placentarathmung sterben und vor dem Tode Athembewegungen machen, so wird die ursprüngliche fötale Beschaffenheit der Lungen schon durch die Todesart in mancher Beziehung geändert, namentlich aber ihr Blutgehalt und damit auch die ursprüngliche Farbe und das ursprüngliche Gewicht.
[472] „Ueber die verschiedene Farbe der Lungen Neugeborener.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1869, X, 1.
[473] Ausführliches hierüber findet sich in dem interessanten Aufsatze Blumenstok’s: „Zum 200jährigen Jubiläum der Lungenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXVIII, pag. 252. In der unter Maria Theresia 1768 ausgegebenen oder vielmehr aus dem Jahre 1733 reproducirten Instruction für gerichtliche Wund- oder Todtenbeschau wird die Lungenschwimmprobe noch gar nicht berücksichtigt. Dagegen wird in der Sammlung „Medicinischer Gutachten“ von Dr. Joh. Gottlieb Kühn, Adjunctus des kg. Collegii medici und sanitatis, Kreis- und Stadtphysicus, Breslau und Hirschberg 1791 in den Sectionsprotokollen über neugeborene Kinder die Lungenschwimmprobe ausdrücklich erwähnt und beschrieben.
[474] Man hat behufs Beantwortung der Frage, ob die Lunge geathmet habe oder nicht, das specifische Gewicht derselben auch volumetrisch bestimmt und auch das Volum für sich allein verwerthet. Schon Bernt (Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde. 1846, 5. Aufl., 206 u. ff.) hat dies gethan. Neuestens hat H. Bernheim (Deutsche med. Wochenschr. 1869, Nr. 43) eine neue „Lungenathemprobe auf volumetrischem Wege“ angegeben. Ungar (Ebenda, Nr. 49) fand jedoch diese Probe bei minimalem Luftgehalt unsicher, ja bedenklich, bei reichlicherem aber überflüssig.
[475] „Luft in den Lungen todtgeborener Kinder.“ Berliner klin. Wochenschrift. 1882, Nr. 18 und Charité-Annalen. 1883, VIII, pag. 683.
[476] Auch in den von Winter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 81) mitgetheilten Fällen von fruchtlosen Wiederbelebungsversuchen tief asphyctischer Kinder, die dann lufthältige Lungen boten, hatten die vorwiegend aus Schwingungen bestehenden Belebungsvorgänge lange (in dem einen Falle 1¼ Stunde) gedauert, und es wurde auch die von uns a. a. O. geäusserte Befürchtung bezüglich der Gefährlichkeit der Schwingungen bestätigt, da in allen diesen drei Fällen Verletzungen zu Stande kamen, und zwar einmal eine Hämorrhagie in die Bauchhöhle, das zweite Mal eine Leberruptur und Bruch dreier Rippen, und das dritte Mal, wo auch die Methode des Zusammenbiegens und Ausstreckens des Kindes zur Anwendung kam, Leberruptur und Absprengung der Hinterhauptsschuppe (!). Runge (Petersburger med. Wochenschr. 1887, Nr. 19) betont trotzdem die Ungefährlichkeit der Schwingungen, indem er meint, dass jene Verletzungen entweder bei der Extraction oder durch ungeschickte Ausführung der Schwingungen entstanden seien. Doch haben auch Körber und Dittrich über solche Verletzungen berichtet.
[477] Klein („Ueber einige forensisch wichtige Befunde Neugeborener.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, III, pag. 20) berichtet über einen solchen, der aber nicht einwandsfrei ist, da ein Theil der Luft schon intrauterin aspirirt worden sein konnte.
[478] Näheres darüber vide E. Hofmann, „Ueber vorzeitige Athembewegungen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XIX, 233 u. s. f.
[479] „Ueber die Möglichkeit des vollständigen Entweichens der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Arch. f. klin. Med. 1869, VI, 398.
[480] Bossi (Virchow’s Jahrb. 1889, I, pag. 505) hat in 99 Fällen die Dauer des apnoischen Stadiums verfolgt und constatirt, dass die Dauer desselben 15mal kaum merkbar war, 22mal 1–20 Secunden, 18mal 21–40, 21mal 41–60, 8mal 61–80 und 1mal sogar 150 Secunden betrug.