[491] „Ueber intrauterine Verletzungen des fötalen Knochengerüstes.“ Monatsschrift f. Geburtskunde. 1857, IX, 321 und 401. Weitere Literatur des Gegenstandes vide Buchner (Lehrbuch, 2. Aufl., 429), Bergmann (Pitha-Billroth’s Handbuch. 1873, III, 26), Casper-Liman (l. c. II, 930) und S. Rembold, Stuttgart 1881.

[492] Gaz. des hôp. 1858, 144. Schmidt’s Jahrb. 1859, CII, 42.

[493] E. Hofmann, „Zur Casuistik der intrauterinen Verletzungen der Frucht“. Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18 u. ff. Seitdem haben wir wiederholt, in einem Falle sogar multiple solche Defecte gesehen und auch Dittrich hat einen solchen bei der Wiener Naturforscherversammlung demonstrirt und Hochstetter (Zeitschrift f. Geburtsh. XXVIII, pag. 403) fand einen derartigen, in der Umgebung narbigen Defect am Thorax. Die Mutter soll während der Schwangerschaft von einer Treppe herabgefallen sein.

[494] Braun (Arch. f. klin. Chir. XXXIV, pag. 668) und P. Link (Arch. f. Gyn. XXX), Wiener med. Wochenschr. 1892, Nr. 36 und Sperling, Zeitschr. f. Geburtsh. XXIV, 225.

[495] Nach Runge („Die Veränderungen der brechenden Medien des Auges bei macerirten Früchten.“ Berliner klin. Wochenschr. 1882, Nr. 34) färbt sich einige Tage nach dem Tode zuerst der Glaskörper, dann, und zwar centripetal, die Linse. Letztere zeigt nach 3 Wochen regelmässig einen rothen Farbenton.

[496] Oesterlein, Handb. d. med. Statistik, pag. 100.

[497] Ibidem, pag. 101. Die Zahl der Todtgeborenen beträgt 4–5% aller Geborenen, so dass durchschnittlich auf 20 Geburten eine Todtgeburt kommt.

[498] Literatur des Gegenstandes vide Krahmer’s Lehrb., 1875, pag. 132. Hecker, „Zur Lehre von der Todesart des Kindes während der Geburt.“ Verh. der Berliner Ges. f. Geburtsh. 1853, pag. 145. Schwartz, „Die vorzeitigen Athembewegungen.“ Leipzig 1858. Böhr, „Ueber das Athmen der Kinder vor der Geburt“. Henke’s Zeitschr. 1863, XLIII, pag. 1. B. S. Schultze, „Zur Kenntniss von der Einwirkung des Geburtsactes auf die Frucht etc.“ Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1866, XXXVII, pag. 145. Senator, „Ueber den Tod des Kindes in der Geburt“. Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1886, IV, 99. E. Hofmann, „Ueber vorzeitige Athembewegungen in forensischer Beziehung“. Ibid. 1873, XIX, 217. Schwartz, Arch. f. Gyn. I, pag. 361.

[499] Das Meconium besteht vorzugsweise aus Vernix caseosa und Gallenfarbstoff, namentlich enthält es eine Menge schon makroskopisch kennbarer Wollhaare. Es kann daher kein Zweifel darüber bestehen, dass der Fötus auch noch in den späteren Perioden der Schwangerschaft Fruchtwasser schluckt. Zu welchem Zwecke ist allerdings vorläufig unbekannt. Bemerkt sei hier, dass nicht selten das Meconium nur in den unteren Abschnitten des Dickdarms die bekannte dunkelgrüne, in den oberen, namentlich im aufsteigenden Ast, eine gelblichbraune Farbe zeigt. Letzteres, welches vorzugsweise die Elemente geschluckten Fruchtwassers enthält, nennt Huber (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 24) das M. amnioticum, ersteres aber das M. hepaticum, welches reichlichen Schleim, Gallenfarbstoff und abgestossene Darmepithelien enthält. Der Gallenfarbstoff findet sich theils diffus, theils in Schollen (Huber’s „Meconkörper“), die vielleicht nur gallig imbibirte gequollene Darmepithelien sind. — Der Darminhalt der Neugeborenen ist frei von Bacterien, doch finden sich solche schon 3–7 Stunden post partum im Inhalte des Rectums (Escherich, Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 222).

[500] Untersuchungen über die Compression des Schädels bei der Geburt vide Fehling, Arch. f. Gyn. 1874, VI, pag. 68.