[531] Elfter Jahresbericht des sächsischen Landes-Medicinal-Collegiums. Leipzig 1881, pag. 174.
[532] Gerichtliche Ausgrabungen. II, pag. 431.
[533] Die Körpermessung zum Zwecke der Identification lebender und todter Personen wurde von A. Bertillon in ein System gebracht und ist in Frankreich, besonders in der Pariser Polizeipräfectur, als „Bertillonage“ eingeführt. Die Messungen betreffen nicht blos die Körper als Ganzes (Länge, Spannweite, Sitzhöhe), sondern auch die einzelnen Theile. Die Methode ist praktisch, leicht durchführbar und hat sich bereits bewährt. Näheres darüber mit Abbildungen: „Das anthropologische Signalement“ von A. Bertillon. Zweite Auflage. Autorisirte deutsche Ausgabe von Professor v. Sury in Basel. 1895.
[534] Eine ansehnliche Zahl von Fällen crimineller Zerstücklung von Leichen haben Lacassagne (Arch. de l’anthropol. crim. 1888, III, pag. 229) und Ravoux (Lyoner These. 1888) zusammengestellt.
[535] Ueber die zuerst von Zuckerkandl näher verfolgte Entwicklung der „Zahnsäckchen“ und „Zahnscherbchen“ beim Embryo und Neugeborenen siehe Mauczka: „Die Zähne vom gerichtsärztlichen Standpunkte.“ Oesterr. Vierteljahrschr. f. Zahnheilkunde, 1892, VIII.
[536] Dass sich diese Quernähte des Körpers des Brustbeins bis in’s höhere Alter hinein erhalten, ist ein sehr seltenes Vorkommniss. In unserem Museum befindet sich ein solcher Fall. Er betrifft das Skelet eines 43jährigen Mannes, welcher sein Weib erstochen und dann sich selbst ertränkt hatte.
[537] Im 20. Jahre ist die Verwachsung gewöhnlich vollendet, doch ist die Epiphyse von der Diaphyse am Durchschnitt noch einige Zeit durch hellere Farbe und lockeres Gefüge differenzirt und durch eine feine Knochenleiste getrennt. Nach Wachholz (l. c.) wird der vollständige Schwund der Knorpelfuge bei Frauen zwischen 17 und 18, bei Männern zwischen 20 und 21 Jahren beobachtet. Die Knochenleiste beginnt sich um das 15., beziehungsweise 17. Jahr zu bilden und erhält sich meist bis zum 30. Jahr. Die Diaphysen-Markhöhle reicht bei Frauen vom 28., bei Männern vom 30. Jahre an bis an’s Ende des Collum chirurgicum, vom 35. an bis zur ehemaligen Epiphysengrenze. — Interessant ist die Thatsache, dass bei manchen Zwergen und bei manchen Individuen mit verkümmerten Genitalien die Epiphysen auch im Mannesalter mit den Diaphysen nicht verwachsen. A. Paltauf, „Ueber den Zwergwuchs etc.“ Wien 1891.
[538] Beim Weibe bleiben Kehlkopf- und Rippenknorpel häufig bis in’s hohe Alter unverknöchert, respective unverkalkt, nur ausnahmsweise beim Manne; so haben wir einen 73jährigen schwächlich gebauten Mann secirt, bei welchem nur Verknöcherung der hinteren Bänder der Schildknorpel und der basalen Theile der Schildknorpelhörner, sowie der Ringknorpelplatte bestand und in den Rippenknorpeln nur Spuren davon sich fanden. Ausführliche Untersuchungen über das Verhalten des Kehlkopfes in den verschiedenen Lebensaltern und bei beiden Geschlechtern hat Patenko (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI) angestellt. Es geht aus denselben hervor, dass die Verknöcherung keiner Gesetzmässigkeit unterliegt, sich aber im Allgemeinen beim Weibe langsamer und im geringeren Grade entwickelt als beim Manne. Gleiches ergab sich bezüglich der Rippenknorpel und bezüglich der Ankylose der grossen Zungenbeinhörner mit dem Körper.
[539] Für die thunlichst häufige Anwendung der Photographie in solchen Fällen, sowie bei der Aufnahme von Verletzungen und insbesondere des sogenannten Localaugenscheines haben sich Aerzte und Juristen wiederholt ausgesprochen, so Odebrecht, „Die Benützung der Photographie für das Verfahren in Strafsachen“. Archiv f. preuss. Strafrecht. 1864, pag. 660; Sander, „Die Photographie in der gerichtl. Medicin.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. II, 179; Vernois, „Ueber Verwendung der Photographie zu med.-gerichtlichen Zwecken.“ Annal. d’hygiène publ. 1870, pag. 239; „Die Photographie im Dienste der Justiz.“ Wiener Juristen-Ztg. vom 15. April 1882 und Bertillon (l. c.), Anhang: „Die gerichtliche Photographie.“
[540] „Ueber die Pariser Morgue mit vergleichenden Hinblicken auf das Berliner Institut gleichen Namens“, vide Liman, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1868, VIII, pag. 308. Ueber neuere Einrichtungen daselbst (Appareils frigorifiques nach dem Systeme Giffard und Berger) siehe den Commissionsbericht von Brouardel (Annal. d’hygiène publ. 1880, pag. 69).