[541] Bemerkenswerth ist, dass in einem seinerzeit von uns begutachteten Falle die durch Fäulniss und Liegen im Wasser bewirkte Undurchsichtigkeit der Corneen eines von der Mutter ertränkten Säuglings die Gerichtsärzte veranlasst hatte, das Kind für ein — blindgeborenes zu erklären.

Die milchige Trübung der Cornea faulender Leichen wird durch Bacteriencolonien erzeugt, indem zuerst weissliche punktförmige Trübungen, besonders im Pupillarbereich, auftreten, die peripher sich vergrössern, schliesslich miteinander verschmelzen. Von dieser Trübung ist diejenige zu unterscheiden, welche durch Verlust der Spannung der Cornea und epitheliale Desquamation zu Stande kommt. Vielleicht gehören auch die von Seydel (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LII, pag. 262) bei Wasserleichen beobachteten Trübungen und Abhebungen des Corneaepithels hierher. Wird der intraoculäre Druck nicht vermindert und sind die Bedingungen für Bacterienvegetation ungünstig, so kann die Cornea mitunter lange durchsichtig bleiben, respective das Auge ein frisches Aussehen bewahren. So fanden wir bei einem Manne, der sich im Winter in einem offenen Keller erhängt hatte und erst nach 20 Tagen gefunden wurde, das eine offene Auge collabirt und unkenntlich, das andere geschlossen gewesene noch vollkommen frisch. — Bei faulen, respective blutig imbibirten Bulbis ergibt auch die innere Untersuchung der letzteren keine positiven Aufschlüsse über die ursprüngliche Farbe der Iris, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, unter solchen Umständen auch die pigmentlos gewesene, daher blau oder graublau erschienene Regenbogenhaut durch verschwemmtes Chorioidealpigment und Imbibition mehr weniger braun erscheint.

[542] Die durch Calcination bewirkten Veränderungen der Zähne sind bisher unseres Wissens noch wenig gewürdigt worden. Nur bei Dégranges („Ueber das Verhalten verschiedener Körpertheile bei der Verbrennung.“ Schmidt’s Jahrbuch 1856, XC, pag. 97) finden wir die Angabe, dass bei einer seiner verkohlten Leichen „die wohlerhaltenen Zähne in hohem Grade brüchig waren, besonders die Schneidezähne“, ebenso die Bemerkung, dass „die Knochensubstanz der Zähne frühzeitiger zerstört wird als der Schmelz“. Dagegen treffen wir einschlägige Angaben in einem Aufsatze von Friedrich Küchenmeister in Dresden über die Feuerbestattung (Allg. Zeitschrift für Epidemiologie, 1875, II, pag. 129), die sich auf Beobachtungen beziehen, welche beim Verbrennen von Leichen im Siemens’schen Ofen gemacht wurden. „Die Zähne,“ heisst es in diesem Berichte, „halten in ihren Alveolen stets sehr lange aus; man erkennt sogar ihren Schmelz. Aber sobald der Schädel zerbröckelt — was schon beim Durchfallen durch den Rost in den Aschenraum erfolgt — fallen sie aus und zerbrechen selbst, so dass es selten gelingt, dergleichen in der Asche aufzufinden.“ Und in einer Anmerkung zu diesem Passus heisst es: „Dieses Umstandes wegen machte Herr Siemens einmal den Versuch, Zähne von Pferden allein und in grösserer Menge zu verbrennen. Auch hier fand sich kein einziger erhaltener Zahn in der Asche. Zähne von jungen Thieren erhalten sich viel besser.“

[543] Ausführliches über Tätowirungen in forensisch-medicinischer und anthropologischer Beziehung bringt Lacassagne in „Ricerche sur 1333 tatuaggi di delinquenti.“ Archivio de Psychiatra, anthropologia criminale e scienze penali. 1880, pag. 438 und „Les Tatouages, étude anthropologique et médico-légale.“ Paris 1881 und 1886, sowie in Lombroso’s „L’homme criminelle“, 1887 und dem dazu gehörigen Atlas. Lacassagne fand die betreffenden 1333 Tätowirungen an 360 Soldaten eines algierischen Strafbataillons und 18 Gefangenen der Militärstrafhäuser. Diese Tätowirungen befanden sich 1mal auf beiden Armen und am Bauche, 4mal auf beiden Armen und am Gesässe, 8mal auf der Brust, 4mal am Bauche, 11mal am Penis, 29mal am ganzen Körper, 45mal auf beiden Armen und auf der Brust, 88mal am rechten Arme allein, 59mal an linken Arme allein und 127mal auf beiden Armen allein. In letzter Zeit hat Leppmann: „Die criminal-psychologische und criminal-praktische Bedeutung des Tätowirens der Verbrecher.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 193, diesen Gegenstand behandelt.

[544] Vide H. Auspitz, „Ueber Resorption ungelöster Stoffe bei Säugethieren“. Wiener med. Jahrb. 1871.

[545] Ueber die Persistenz von Blutegelbissnarben hat De Castro (Annal. d’hygiène publ. 1887, XVIII, pag. 48) Untersuchungen angestellt.

[546] „Mémoire sur les modifications, que déterminé dans certaines parties du corps l’exercice des diverses professions.“ Annal. d’hygiène publ. 1849, XLII, 388.

[547] „De la main des ouvriers et des artisans au point de vue de l’hygiène et de la médecine légale.“ Paris 1862.

[548] Derartige Schwielen finden sich bei einzelnen Berufsclassen auch an anderen Stellen. Hierher gehören die Schwielen an den Oberschenkeln der Schuster und die mit Verdickungen des Periost verbundenen Schwielen über den Dornfortsätzen der ersten Brust- und der Lendenwirbel, die von Lombroso und Cougnet („Studi sui segni professionali dei Facchini.“ Torino 1879) an Lastträgern beobachtet und zum Gegenstande besonderer Studien gemacht wurden.

[549] Tamassia, „Gli ultimi studii italiani sulla imputabilità“. Rivista sperim. di freniatr. e med. legale. Anno III, 646.