Meistens wurde, wie sich nachträglich herausstellte, durch ein solches Verhältniss das eheliche Zusammenleben nicht gestört, entweder weil sich die betreffenden Ehemänner accommodirten, oder indem die vorhandene Genitalspalte theils als solche, theils nachdem sie durch fortgesetzten Impetus erweitert worden war, den Coitus in genügender Weise gestattete. In einzelnen Fällen, wie z. B. in dem von Leopold beschriebenen, hatte der Ehemann keine Ahnung von dem Bestehen einer Missbildung an den Genitalien seiner Frau.
Würde sich bei der Untersuchung eines solchen Zwitters das männliche Geschlecht desselben herausstellen, so ergäbe sich die Nichtigkeit der betreffenden Ehe von selbst. Wäre dies nicht der Fall, dann hätte die Begutachtung nichts Specifisches an sich, sondern würde nach denselben Principien erfolgen müssen wie die einer durch andere Ursachen gesetzten Impotentia coëundi beim Weibe.
Bei der Beurtheilung der männlichen Potenz von Hermaphroditen wäre zunächst zu erwägen, dass die gewöhnlich vorhandene Verkümmerung und Verkürzung des Penis und die gleichzeitige Hypospadie für sich kein absolutes Hinderniss der sexuellen Copulation und bei normaler Beschaffenheit mindestens eines Hodens und seiner Ausführungsgänge auch nicht der Befruchtungsfähigkeit bildet, wie wir oben ausgeführt haben.
Doch wird im Allgemeinen bei dem bereits berührten Umstande, dass bei hermaphroditischer Bildung der äusseren Genitalien die Keimdrüsen, speciell die Hoden, in der Regel verkümmert waren und die Vasa deferentia entweder mangelten oder obliterirt sich fanden, oder an vom Perineum weit entfernten Stellen, so namentlich an den Ecken des gleichzeitig vorhandenen Uterus, mündeten, die Befruchtungsfähigkeit bei Zwittern nur ausnahmsweise anzunehmen sein.
Dass je beim Menschen eine vollkommene Hermaphrodisie mit nach beiden Geschlechtsrichtungen functionsfähigen Genitalien vorkommen werde, ist wohl, obgleich eine solche Bildung entwicklungsgeschichtlich sich erklären liesse, nicht zu befürchten, und man kann nicht umhin, den Vorschlag Teichmeyer’s zu belächeln, welcher dahin geht, dass man solchen Zwittern zwar das Heiraten gestatten, sie aber schwören lassen sollte, ihre Genitalien nur nach einer Richtung zu gebrauchen.
Psychisches Verhalten der Zwitter.
Im hohen Grade interessant wäre es, das psychische Verhalten der „Zwitter“ verfolgen zu können. Da bekanntlich schon die im Kindesalter vorgenommene Castration einen hemmenden Einfluss auf die psychische Entwicklung ausübt, so ist zu erwarten, dass eine schon im Fötus erfolgende Verkümmerung der Keimdrüsen, wie sie gewöhnlich als Theilerscheinung der Hermaphrodisie eintritt, noch intensiver in jener Richtung sich äussern werde. Bei den orientalischen Eunuchen und anderen Castraten findet sich als wichtigste Abweichung ihres psychischen Verhaltens von der Norm ein Mangel an geistiger Energie und productiver Kraft, insbesondere aber ein mangelhaftes moralisches Fühlen[48], und es ist wahrscheinlich, dass ähnliche psychische Defecte auch bei Zwittern zu Tage treten können. Auch kann Zwitterbildung als Degenerationszeichen und mit anderen combinirt vorkommen, ebenso mit infantilem Habitus und damit verbundenem Schwachsinn. Doch erklärt sich das bei den meisten Zwittern zu beobachtende Darniederliegen der psychischen Energie, das mehr passive Verhalten, sowie das scheue, zurückgezogene Wesen auch daraus, dass dieselben sich des Charakters und der Bedeutung der Missbildung offenbar wohl bewusst sind, da sie letztere sorgfältig zu verbergen sich bemühen, und dass dieser Umstand für sich genügt, eine deprimirte Gemüthsstimmung zu schaffen und damit das eigenthümliche Verhalten zu motiviren. Jedenfalls wäre dieser Umstand zu beachten, wenn ein derartiges Individuum sich eines Delictes schuldig machen würde.
Zweiter Hauptabschnitt.
Die gesetzwidrige Befriedigung des Geschlechtstriebes.
Oesterr. St. G. B.
§. 125. Wer eine Frauensperson durch gefährliche Bedrohung, wirklich ausgeübte Gewaltthätigkeit oder durch arglistige Betäubung ihrer Sinne ausser Stand setzt, ihm Widerstand zu thun, und sie in diesem Zustande zu ausserehelichem Beischlafe missbraucht, begeht das Verbrechen der Nothzucht.