A Einseitig deflorirter Hymen septus. U Urethra. Cl Clitoris. H Vernarbter Hymenrand. C Hymenseptum. B Seitliche Ansicht desselben.

Bordmann (Tardieu, l. c., pag. 55) erwähnt sogar eines Falles von Verblutung in der Brautnacht aus den Hymeneinrissen bei einer aus einer Bluterfamilie stammenden Frau, und Borelli (Ibid.) berichtet von einer hochgradigen Blutung, die aus derselben Quelle bei einem 11jährigen genothzüchtigten Mädchen eingetreten war.

Die Seltenheit profuserer Blutungen bei solchen Gelegenheiten erklärt sich theils aus dem geringen Reichthum des Hymen an grösseren Gefässen, besonders aber aus dem Umstande, dass die durch den Coitus entstehenden Continuitätstrennungen ungleich häufiger blosse Einrisse des freien, dünnen und daher gefässarmen Hymenrandes als förmliche Lacerationen darstellen. In den Fällen von Zeiss und Dworak reichte der Hymeneinriss bis in die hintere Vaginalwand, und dies scheint der Hauptgrund der profusen Blutung gewesen zu sein. In einem von Cercha (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 19) mitgetheilten Falle betraf der Riss die hintere Partie eines Septums der Vagina, und auch Frank (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 48) berichtet über bei doppelter Vagina zu Stande gekommene Scheidenverletzungen.

Fig. 34.

Deflorirter Hymen septus.

Auch bei operativen, wegen Atresie oder bei der Entbindung nothwendig gewordenen Eingriffen am Hymen wurden in der Regel nur unbedeutende Blutungen beobachtet, obgleich in solchen Fällen auch die manchmal sehnige Beschaffenheit der Scheidenklappe in Betracht zu ziehen ist. Doch haben Chiari und Habit[64] je einen Fall von namhafter Blutung bei einer derartigen Operation beobachtet.

Selbstverständlich wird in jedem einzelnen Falle, bevor man die an den Genitalien zu beobachtende Blutung auf einen Hymenriss bezieht, jede andere Quelle einer solchen auszuschliessen sein. Zunächst die Menstrualblutung, deren frühzeitiges Eintreten in einem uns bekannten Falle den Verdacht erweckt hatte, dass an dem betreffenden Kinde ein Nothzuchtsact verübt worden sei. Ebenso Blutungen aus anderen Verletzungen der Genitalien, insbesondere der gefässreichen Clitorisgegend[65], des Frenulum oder anderer Stellen des Vestibulums und selbst der Vagina, denen allerdings die gleiche Bedeutung vindicirt werden müsste wie den Beschädigungen des Hymen selbst. Auch die, zufolge den Angaben Schlesinger’s und Wernich’s[66] nicht ganz seltenen, aber stets geringen und rasch vorübergehenden „Cohabitationsblutungen“, welche auf der Zerreissung der congestionirten Cervicalgefässe beruhen, sind nicht unbeachtet zu lassen.

Verheilte Hymeneinrisse.

Die Verheilung der Rissstellen erfolgt in wenigen, zwei bis drei Tagen, und zwar desto früher und unter desto geringfügigeren Erscheinungen, je weniger eine eigentliche Laceration, als vielmehr nur ein Einriss des freien Randes stattgehabt hatte. Die in der ersten Zeit bestehende Schwellung und Röthung der Wundränder, die Verklebung derselben durch Exsudat etc. wird nicht blos das Auffinden der Rissstelle erleichtern, sondern auch den Schluss gestatten, dass eben nur ganz kurze Zeit seit der Zufügung derselben verflossen ist.