Ist einmal die Verheilung der Rissstellen erfolgt, dann ist es mitunter nicht leicht, dieselben zu erkennen. Eine vollkommene Verheilung eines solchen Risses per primam und ohne Narbenbildung, wie Devergie sie als möglich annahm, erfolgt zwar allerdings nicht, aber die verheilten Stellen sind häufig, da sie gewöhnlich nur aus seichten Verletzungen sich gebildet haben und nur sehr feine und zarte Narben zurücklassen, nur bei sehr sorgfältiger Untersuchung als solche zu unterscheiden. Behufs differentieller Diagnose ist es wichtig, einestheils die oben angeführten Stellen im Auge zu behalten, an welchen sich häufiger angeborene Kerben finden, sowie die gewöhnlich symmetrische Lage derselben, anderseits zu erwägen, ob, wenn man sich den Hymen an der betreffenden Stelle nicht unterbrochen vorstellt, dieselbe derart gelegen und beschaffen ist, dass aus mechanischen Gründen beim Coitus ebendort leichter ein Einreissen erfolgen konnte als an anderen.

Es liegt nahe, zur Unterscheidung zu empfehlen, dahin zu untersuchen, ob der betreffenden Stelle eine Narbe oder eine von normaler Schleimhaut überkleidete Einsenkung entspricht. Allerdings wird in jedem einzelnen Falle ein solcher Nachweis anzustreben sein, allein, es wäre irrig, zu glauben, dass, wenn die betreffende Einkerbung thatsächlich einem Einriss ihre Entstehung verdankt, jedesmal eine ausgesprochene Narbe sich finden muss. Nur in selteneren Fällen und bei tiefen Einrissen finden sich weissliche Narben von festerer Consistenz oder gar sehniger Beschaffenheit, in der Regel ist die betreffende Stelle zart überhäutet und durch Härte und Consistenz nicht auffällig unterschieden von der umgebenden Schleimhaut, so dass es manchmal selbst dem Geübteren schwer fällt, sich für einen verheilten Einriss oder für eine congenitale Einkerbung auszusprechen. Es ist dann angezeigt, ausser den bereits erwähnten Verhältnissen die ganze Configuration der Stelle und das Verhalten der Ränder und Ecken derselben in Erwägung zu ziehen; letzteres insoferne, weil eine gleichartige Abrundung derselben mehr für einen angeborenen Befund sprechen wird. Auch wird, was wir besonders empfehlen möchten, die hintere Fläche des Hymen, soweit diese zugänglich ist, zu untersuchen sein, und zwar mit Rücksicht darauf, dass, wie bereits oben gesagt wurde, bei angeborener Lappung des Hymen die einzelnen Lappen gewissermassen als Fortsetzungen der Scheidenschleimhautfalten sich verfolgen lassen.

Untersuchung des Hymen.

Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass solche Untersuchungen keineswegs zu den leichten gehören, sondern alle Aufmerksamkeit des betreffenden Arztes erfordern. Dazu kommt noch, dass insbesondere bei Kindern durch die Unruhe dieser, sowie durch die Enge der Genitalien die Untersuchung erschwert wird, in anderen Fällen wieder durch die eben bestehende Menstruation, durch blennorrhoische und andere Affectionen. Unter solchen Umständen wird es mitunter geboten sein, wiederholt zu untersuchen, und die Beachtung dieses Rathes wird den Neuling am ehesten vor Irrthümern schützen, die, wie die Erfahrung lehrt, bei keiner gerichtsärztlichen Untersuchung so häufig vorkommen, wie bei jenen, welche den Zustand des Hymen zum Gegenstande haben.

Bezüglich des Vorganges bei der Untersuchung sei erwähnt, dass in allen Fällen, in denen die betreffende Person gerade menstruirt oder an blennorrhoischen oder anderen Ausflüssen leidet, eine entsprechende Reinigung der Genitalien der Untersuchung vorauszuschicken ist; dass ferner auf zweckmässige Lage und gute Beleuchtung geachtet und dahin gewirkt werden soll, dass der Hymen so weit als möglich gespannt und dadurch einestheils Faltungen ausgeglichen, andererseits etwaige Einkerbungen deutlicher sichtbar gemacht werden. Ist wegen relativer Höhe des Hymensaumes, wie z. B. bei Kindern, ein vollkommenes Anspannen der Scheidenklappe nicht zu bewirken, dann ist durch Einführung einer Sonde oder dergleichen durch die Hymenöffnung der Hymenrand vorsichtig vorzudrängen, und indem man dieselbe hinter dem Hymen herumführt, von Stelle zu Stelle anzuspannen und zu besichtigen. Bei kleinen Kindern gelingt es nach Maschka am besten, den Hymen zu sehen, wenn man das Kind mit an den Leib angezogenen und von einander entfernten Oberschenkeln am Rücken liegen lässt, die grossen Schamlippen mit der linken Hand auseinanderhält und mittelst einer Sonde oder eines ähnlichen dünnen Gegenstandes die Harnröhrenmündung emporhebt, wodurch die Theile gespannt werden und der Hymen deutlich zum Vorschein kommt.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass bei derartigen Untersuchungen der Arzt sich hüten muss, durch ungeschickte oder rohe Exploration selbst einen Einriss des Hymen zu erzeugen. Thatsächlich bringt Liman (l. c. I, 153) einen Fall, in welchem eines derartigen unsachgemässen Verfahrens wegen es dahingestellt bleiben musste, ob der fragliche Hymenriss bereits früher bestand oder durch den Finger des Arztes erzeugt worden war.

Haben wir einen Einriss des Hymen als solchen constatirt, so werden wir die Entstehung desselben nicht ohne Weiteres auf einen stattgehabten Coitus beziehen, sondern auch andere Möglichkeiten im Auge behalten, durch welche ebenfalls eine Verletzung des Hymen erfolgen kann.

Verletzung des Hymen durch Sturz.

Die von älteren Autoren vertretene Anschauung, dass der Hymen auch durch plötzliches Auseinanderziehen oder Zerren der Schenkel einreissen kann, ist als ganz unbegründet bei Seite zu lassen.[67] Dagegen sind Verletzungen des Hymen durch Auffallen des Körpers mit den Genitalien auf harte und entsprechend geformte Gegenstände thatsächlich beobachtet worden und auch begreiflich; doch ist natürlich eine derartige Entstehungsweise eines Hymenrisses nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die ganz besonderen Umstände eines speciellen Falles an eine solche Möglichkeit denken lassen.

Am 20. December 1876 Abends wurde das 15 Jahre alte Dienstmädchen R. K. in einem zwei Klafter tiefen Eiskeller unter einer unverwahrten Fallthüre auf einer Sandschichte bewusstlos gefunden, nachdem sie kaum eine Viertelstunde vermisst worden war, und starb wenige Augenblicke darauf. Die Obduction ergab keine äusserlich sichtbare Verletzung, dagegen eine handflächengrosse Blutaustretung unter der Kopfhaut über der linken Lambdanaht, Contusion des linken Stirnlappens des Grosshirns mit mässigem Blutaustritt an die Schädelbasis ohne Spur einer Verletzung der Kopfknochen. An den äusseren Genitalien kein Blut zu bemerken. Der Hymen halbmondförmig mit scharfem Rand, im unteren Theile 1 Cm. hoch, ziemlich dickwandig, mit weiter Oeffnung. Entsprechend der tiefsten Stelle des unteren Segmentes desselben ein die ganze Höhe des Hymen durchsetzender, vom freien Rande senkrecht nach abwärts bis zur Insertionsstelle desselben dringender, frisch blutender Einriss mit feingezackten Rändern, welche, ebenso wie die Basis des Risses im unteren Theile desselben, deutlich, doch in ganz geringem Grade suffundirt erscheinen. Ausserdem findet sich eine linsengrosse Ecchymose 3 Millimeter nach rechts von dieser Stelle in der Uebergangsfalte zwischen Hymen und Vestibulum. In der Scheide blasser Schleim, ebenso im jungfräulichen Uterus. Trotz sorgfältigster Untersuchung dieses Schleimes konnte keine Spur von Samenfäden gefunden werden.