In dem Gutachten wurde auseinandergesetzt, dass die Hymenverletzung bei dem Sturze allerdings hätte geschehen können, jedoch nicht durch die blosse Erschütterung des Körpers beim Aufschlagen desselben auf den Boden, sondern nur dann, wenn die R. K. mit den Genitalien auf einen vorspringenden Körper aufgefallen wäre. Letzteres sei jedoch aus dem Localaugenschein nicht ersichtlich und bei dem Umstande, als nicht die geringste Verletzung an den äusseren Genitalien bemerkt wurde, auch nicht wahrscheinlich. Es liege daher viel näher die Annahme, dass jener Riss kurz vor dem Sturze durch einen in den Scheideneingang eingedrungenen festen Körper entstanden ist, der trotz des nicht gelungenen Auffindens von Samenfäden ein gesteiftes männliches Glied, aber auch ein Finger gewesen sein konnte.

Im weiteren Verlaufe der Untersuchung tauchte zwar gegen einen jungen Burschen der Verdacht auf, dass er an jenem Abende mit dem Mädchen in dem betreffenden dunklen Gange zu thun gehabt hätte, wobei diese in den offenen Keller gestürzt sei, doch wurde die Sache wegen Abgang von beweiskräftigen Anhaltspunkten von Seite des Gerichtes nicht weiter verfolgt.

Läsionen des Hymen durch Trauma, Onanie etc.

Eine Zerreissung der Commissur, Fossa navicularis und des Hymen mit nachfolgender Pyämie fanden wir bei einem Kinde, unter welchem der irdene Nachttopf zusammengebrochen war, und wiederholt Rupturen der Fossa navicularis bei kleinen Mädchen, welche durch Ueberfahren um’s Leben gekommen waren; einmal sogar eine vollständige Abreissung der Scheide sammt dem Hymen von der Vulva ohne Verletzung der letzteren.

Postmortale bis auf den Hymen übergreifende Rupturen des Dammes können nach Verbrennungen höherer Grade entstehen und bei den nicht selten vorkommenden Fällen von Tod durch Feuerfangen der Kleider haben wir wiederholt solche Sprengungen des wie gebratenen Mittelfleisches gefunden oder konnten sie leicht durch Auseinanderziehen der Oberschenkel erzeugen.

Seit jeher wird die Möglichkeit betont, dass auch durch masturbatorische Manipulationen der Hymen verletzt werden könne; man hat jedoch dieser Möglichkeit entschieden eine viel höhere Bedeutung zugeschrieben, als ihr thatsächlich zukommt.

Die Onanie ist zwar unter jungen Mädchen sehr verbreitet, doch wird dieselbe selten in solcher Weise ausgeübt, dass daraus eine Verletzung des Hymen resultiren könnte. In der Regel besteht die Onanie blos in Frictionen der Clitoris und der Innenfläche der Labien, und es ist bekannt, dass behufs Heilung von aus habitueller Masturbation zur Entwicklung gekommenen Erkrankungen die Amputation der Clitoris, sowie der Nymphen empfohlen und auch ausgeführt worden ist. Seltener wird bei der Selbstbefleckung der Finger in die Scheide selbst eingeführt und dies nur in Fällen, wo die Weite der Oeffnung des Hymen dies gestattet, was allerdings, dem oben Gesagten zufolge, in den wenigsten Fällen einer besonderen Schwierigkeit unterliegen dürfte. Ist die Hymenöffnung für den Finger des betreffenden Individuums nicht passirbar, dann muss wohl zugegeben werden, dass durch wiederholt geübte masturbatorische Manipulationen dieselbe erweitert werden kann, was dann aber allmälig und ohne Zerreissung des Hymen geschieht; auch wäre es nicht ganz unmöglich, dass bei solcher Gelegenheit seichte Einrisse des Randes eines zarten Hymens entstehen könnten, aber es ist nicht anzunehmen, dass die Masturbation je mit solcher Gewalt geübt werden möchte, dass es zu ausgedehnten oder gar mehrfachen Einrissen der Scheidenklappe kommen würde, da die betreffenden Individuen sich hüten werden, sich selbst Schmerzen zuzufügen. Wir hatten in unserer früheren Stellung wiederholt Gelegenheit gehabt, Kinder, insbesondere blödsinnige und epileptische, zu beobachten, die mitunter excessiv der Selbststupration ergeben waren, und haben in solchen Fällen sehr gewöhnlich eine Erschlaffung und welke Beschaffenheit des Präputiums, der Clitoris, der Nymphen und auch des Hymen beobachtet, mitunter auch ausgesprochene acute oder chronische Reizungszustände, niemals aber Einrisse oder gar ausgedehnte Zerreissungen der Scheidenklappe. Damit stimmen auch die Beobachtungen Anderer überein. J. Behrend[68] bemerkt in einem Aufsatze „Ueber die Reizung der Geschlechtstheile durch Onanie bei kleinen Kindern“, anschliessend an eine einschlägige Schrift von A. W. Johnson[69], dass Hymenverletzung durch Onanie selten vorkommt. G. Braun[70] berichtet über Fälle von Nymphomanie, die die Amputation der Clitoris nothwendig machten, und in welchen trotzdem der Hymen zwar sehr schlaff, jedoch ohne Einriss gefunden wurde. Ein Fall von langjähriger Onanie und unverletztem Hymen findet sich im Jahresberichte der chirurgischen Klinik von Dumreicher pro 1869–1870[71] und ein weiterer, eine 35jährige, an conträrer Sexualempfindung leidende Onanistin betreffender Fall wird von Westphal im Arch. f. Psych. u. Nervenkh., 1869, II, 73, mitgetheilt. Ebenso hat Liman[72] durch eigene Beobachtungen die von dem Arzte des grossen Berliner Waisenhauses, Ideler, gemachte Angabe bestätigen können, dass bei unzweifelhafter Onanie in der Regel vollkommen normal beschaffene Genitalien gefunden werden. Auch ist es begreiflich, dass, wenn es bei der Onanie so leicht zu Läsionen des Hymen kommen würde, solche Ereignisse sich durch, wenn auch vielleicht minimale Blutungen aus den Genitalien verrathen möchten, die bei kleinen Kindern den sorgsamen Eltern u. s. w. kaum entgehen würden, während thatsächlich über solche Vorkommnisse so gut wie gar keine Beobachtungen existiren, was bei der Häufigkeit der Onanie bei Kindern gewiss nur geeignet ist, weiter die Behauptung zu rechtfertigen, dass Verletzungen der Scheidenklappe durch Selbstbefleckung zu den seltensten Vorkommnissen gehören. Am ehesten könnten solche vorkommen in Fällen, wo die Mädchen durch Pruritus vulvae oder Würmer (Oxyuris vermicularis) veranlasst werden, sich an den Genitalien zu reiben und zu kratzen, und es ist gewiss auf die Möglichkeit einer Onanie aus solchen pathologischen Ursachen zu achten.

Von der mit anderen Körpern als mit dem Finger geübten Onanie, die, wie bekannt, ebenfalls häufig vorkommt, gilt dasselbe wie von der gewöhnlichen Onanie. Secundäre, mitunter heftige Erscheinungen wurden zwar bei kleinen Kindern nach Einführung von Nadeln und ähnlichen Gegenständen in die Harnröhre oder in die Scheide oft genug beobachtet, niemals aber directe Verletzungen. Was aber die Masturbation mit voluminösen Körpern betrifft, wie sie bei geschlechtsreifen Individuen zur Beobachtung kommt, so wird sie geübt, nachdem bereits früher durch habituelle Onanie oder durch normale geschlechtliche Acte die Geschlechtstheile erweitert worden sind, und hat demnach für die vorliegende Frage so gut wie keine Bedeutung.

Läsionen des Hymen durch fremde Finger und durch ulceröse Processe.

Viel wichtiger ist der Umstand, dass ganz gleiche Läsionen des Hymen, wie wir sie nach dem ersten Coitus finden, auch durch gewaltsames Einbohren eines fremden Fingers entstehen können. Diese Möglichkeit ist insbesondere bei der Untersuchung kleiner Kinder im Auge zu behalten; denn bei diesen liegt letztere Entstehungsweise des eventuell constatirten Einrisses des Hymen desto näher, je weniger die räumlichen Verhältnisse der kindlichen Genitalien noch eine Immissio penis gestattet haben konnten. Eine derartige Erwägung ist auch deshalb jedesmal angezeigt, weil zufolge des österr. Strafgesetzes der Beischlaf mit Kindern von anderen mit diesen verübten unzüchtigen Handlungen ausdrücklich unterschieden wird, indem letztere als „Schändung“ qualificirt und im Allgemeinen milder bestraft werden als die Nothzucht mit Mädchen unter 14 Jahren. Wir werden auf den Gegenstand später zurückkommen.