Es ist endlich zu beachten, dass Narben am Hymen auch durch diphtheritische Processe[73], durch Noma, sowie durch Variola[74] veranlasst werden können, in welchen Fällen jedoch, namentlich nach Diphtherie und Noma, die Grösse der Narbe und die Ausbreitung derselben auf andere Partien, insbesondere der äusseren Genitalien, im Zusammenhange mit der Anamnese die Diagnose ergeben wird.
Zerstörungen des Hymen durch venerische und syphilitische Geschwüre gehören besonders bei Kindern zu den ebenfalls in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten, da solche auch zu Stande kommen können, ohne dass bei der Uebertragung des Virus eine Läsion der Scheidenklappe erfolgt sein müsste. Die Angaben Hohl’s und Devergie’s, dass der Hymen auch von innen aus durch Blutklumpen bei Metrorrhagien zerrissen werden könne, haben blos historisches Interesse. Wurde ja schon oben erwähnt, dass der Hymen selbst einen Abortus überdauern könne, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass in der Zeitschrift für Geburtsh., 1877, pag. 123 über ein 15 Jahre altes, noch nicht menstruirtes Mädchen berichtet wird, bei welchem trotz eines Gebärmuttervorfalles der Hymen erhalten, jedoch stark dilatirt sich fand. Einen analogen, einen Säugling (!) betreffenden Fall besitzt unsere Sammlung. Auch Schaeffer (Virchow’s Jahresb. 1890, I, pag. 250) erwähnt eine solche Beobachtung.
Angeborenes Fehlen des Hymen.
Dass der Hymen angeborener Weise vollständig fehlen könne, ist mindestens bei sonst normalen Genitalien kaum anzunehmen, doch erwähnt Maschka bei Besprechung der ersten Auflage dieses Buches (Wiener med. Wochenschr. 1877, pag. 756) eines Falles aus seiner Sammlung, in welchem der Hymen fehlt und nur durch eine sehr kleine, ganz unbedeutende, überall gleichförmige und platte Leiste angedeutet ist. Das betreffende und ein zweites ebenso gestaltetes Genitale findet sich abgebildet in Maschka’s Handb. der gerichtl. Med. III, pag. 91. Hyrtl behauptet, dass bei Vagina duplex der Hymen immer fehle. Wir haben im Gegentheil in jedem Falle von Vagina duplex auch ein Hymen gefunden, und zwar ein einfaches ringförmiges, hinter welchem erst die Scheidewand der Vagina begann, oder ein „überbrücktes Hymen“, dessen Brücke, wie bereits oben erwähnt, eben von dem unteren Rande des Vaginaseptums gebildet wurde. Heitzmann (Wiener med. Presse, 1884, pag. 367) hat ein vollständiges Fehlen des Hymen bei einem 21jährigen, mit angeborener Verwachsung der Scheide behafteten Mädchen beobachtet.
Zerreissungen der Genitalien.
Ausser Zerreissungen der Scheidenklappe können in Folge des ersten Beischlafes auch andere Beschädigungen der Genitalien zur Entwicklung kommen. Von diesen wurden am häufigsten Einrisse des Schambändchens, seltener der Nymphen oder gar des Dammes, beobachtet. Letztere sah Toulmouche (Ann. d’hyg. publ. Juli 1856), und zwar fast ausschliesslich bei Kindern von 2–14 Jahren. Je enger die Geschlechtstheile des betreffenden weiblichen Individuums sind, desto leichter werden derartige Beschädigungen sich bilden können, daher dieselben vorzugsweise nach an kleinen Kindern vorgenommenen Nothzuchtsattentaten zur Beobachtung gelangen. Allerdings kann jedoch auch bei geschlechtsreifen Individuen, wenn der Act mit einer gewissen Brutalität vollzogen wurde, Gleiches sich ereignen. So sah Toulmouche einen Dammriss bei einem 25jährigen genothzüchtigten Mädchen, ebenso Liman (l. c. I, 124) und Ascher (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 3) eine schwere Blutung in der Brautnacht, die durch einen Schleimhautriss in der Fossa navicularis veranlasst war. Bandl (Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 577) sah eine Verletzung des Blasenhalses, die wahrscheinlich durch Coitus entstanden war, und Dorffmeister (Friedreich’s Blätter, 1887, pag. 3) einen totalen Prolapsus der Harnröhrenschleimhaut.[75]
Finden sich ausgebreitete Zerreissungen der Genitalien, insbesondere Rupturen der Vagina, so ist viel eher daran zu denken, dass dieselben auf andere Weise, namentlich durch gewaltsames Einbohren der Finger, als durch den Penis entstanden sind, da letzterem eine solche Kraftleistung nicht gut zugemuthet werden kann. In der That haben Casper-Liman (l. c.) trotz der grossen Zahl von einschlägigen Untersuchungen, die sie zu machen Gelegenheit hatten, niemals solche Zerreissungen gesehen. Maschka (Handb. III, pag. 104) constatirte unter 248 Fällen von Nothzucht derartige Verletzungen nur 5mal und erklärt sie ebenfalls aus gewaltsamer Nachhilfe des Thäters mit dem Finger. Bei besonderer Brutalität und grossem Missverhältniss der Geschlechtstheile kann jedoch eine solche Möglichkeit nicht ganz bestritten werden, wofür auch einzelne in der Literatur verzeichnete Beobachtungen sprechen.
So die von Taylor (l. c. II, 443) erwähnten Fälle; ferner ein von Albert[76] berichteter Fall. Ein 16jähriger Araber heiratete ein 11jähriges, noch nicht mannbares Mädchen. Sie starb in der Brautnacht, anscheinend erwürgt durch den Mann über den Lärm, den sie vor Schmerz machte. Man fand die Commissur auf 8 Mm. weit eingerissen, die Fossa navicularis zerstört und die Scheide in ihrem hinteren und oberen Theil transversal in einer Länge von 4·9 Cm. durchrissen und mit dem Abdomen communicirend.
Cadwick (Med. Centralbl. 1885, pag. 912) erzählt einen Fall von Scheidenverletzung durch Coitus, der bei einer 48jährigen sterilen Frau eines Seemannes entstand, als dieser nach viermonatlicher Abwesenheit zum ersten Male wieder Umgang mit ihr pflog. Unter heftigen Schmerzen entstand eine abundante Blutung. Die Scheide war senil atrophisch und zeigte im oberen Drittel rechts einen tiefen, 1 Zoll langen Riss. — Munde (Ibid.) berichtet über einen in der Hochzeitsnacht entstandenen Riss der Vagina, welcher aber ausserhalb des Introitus lag und sich bis in das Scheidengewölbe erstreckte. — Zeiss in Erfurt (Centralbl. f. Gyn. v. 21. Februar 1885) fand einen 4 Cm. langen Riss im rechten hinteren Scheidengewölbe bei einer 25jährigen Frau, welcher während des Coitus entstanden war, den der Ehemann bald nach der Entbindung in angeheiterter Stimmung, à la vache, vollzogen hatte. Wir selbst bewahren das Genitale eines 23jährigen Mädchens auf, welches an Sepsis in Folge eines Längsrisses der Vagina gestorben ist, welcher sich links von der Mittellinie vom Hymen bis zum Fornix erstreckt. Das Mädchen war mit starken Blutungen, die angeblich nach einem ersten Coitus eingetreten waren, in’s Spital gekommen. Es wurde jedoch constatirt, dass der Coitus schon früher wiederholt ausgeübt worden war, auch fand sich vom Hymen nur ein niedriger, vielfach vernarbter Saum. Der Liebhaber bestätigte, dass der Riss während eines sexuellen Actes entstanden sei, man konnte jedoch keine Klarheit darüber erhalten, ob er während des Coitus oder durch Manipulationen erfolgte. Die Scheide war auffallend kurz, was die Entstehung der Ruptur begünstigt haben konnte. Ueber weitere solche Fälle berichten Frank (Prager med. Wochenschr. 1890, 6), Hofmokl (blind endende Scheide, angebliche Nothzucht [Internationale klin. Rundschau, 1890, Nr. 39]) und Späth (Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 277).
Auch sahen wir auf Albert’s Klinik eine grosse Vulvorectalfistel, die zufolge der Anamnese und ihres ganzen Verhaltens beim Coitus durch Einreissen der Fossa navicularis unmittelbar an der hinteren Insertion des sehr festen und eine enge Oeffnung besitzenden, fast noch völlig erhaltenen Hymen entstanden war. Der Mann hatte Jahre lang den Coitus durch die betreffende Fistel ausgeführt. Dieser Fall ist ein Analogon zu den von Reverdin (Virchow’s Jahrb. 1883, II, 582), Delens und Dohrn (l. c.) mitgetheilten Fällen von Abreissung des ganzen Hymen von seiner hinteren Insertion.