Verletzungen und sonstiges Verhalten der Vagina.

Je gröber die durch den geschlechtlichen Act gesetzten Verletzungen an den Genitalien sind, desto intensiver gestalten sich die Reactionserscheinungen, und da diese auch ihrer Natur nach länger dauernde Processe darstellen und in der Regel bleibende und auffallendere Veränderungen (Narben) an den Genitalien zurücklassen, so ist in solchen Fällen die Diagnose im Allgemeinen viel leichter als unter gewöhnlichen Verhältnissen.

Die sonstige Beschaffenheit der Vagina gewährt im Allgemeinen wenig Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Immissio penis in dieselbe stattgefunden habe oder nicht. Am ehesten lassen sich noch bei sehr jungen Individuen brauchbare Befunde erwarten, da bei diesen wegen der Enge der Vagina die Einführung des Penis nur mit einiger Gewalt und mit mehr weniger starker Dehnung der betreffenden Theile erfolgen kann, deren Spuren man in frischen Fällen nachzuweisen im Stande sein wird.

Bei geschlechtsreifen Mädchen ist die Weite der Vagina, ihrem physiologischen Zwecke entsprechend, normaler Weise eine solche, dass von ihr aus, sobald einmal der Introitus vaginae, insbesondere der Hymen, überwunden ist, kein weiteres Hinderniss dem Eindringen des erigirten Gliedes sich entgegenstellt, und es ist aus diesem Grunde, sowie aus der Elasticität des Vaginalschlauches begreiflich, dass eine einmalige oder nur wenige Male stattgefundene Immissio penis weder eine auffallende Aenderung in der Weite der Scheide, noch in dem Verhalten der Runzeln der Scheidenschleimhaut bewirken wird. Dagegen muss zugegeben werden, dass habituell ausgeübter Coitus eine bleibende und sich steigernde Ausweitung des Genitalschlauches, sowie eine Erschlaffung desselben, insbesondere der Constrictoren der Vagina, erzeugen und ein theilweises Verstreichen der Scheiden-Schleimhautrunzeln bewirken kann, und dass sich auch die ursprüngliche Turgescenz der Schleimhaut, sowie die zarte Beschaffenheit des epithelialen Ueberzuges derselben mehr weniger verliert, wie man namentlich bei Prostituirten beobachten kann.

Carunculae myrtiformes.

Am meisten wird selbstverständlich die ursprüngliche Beschaffenheit der Vagina durch stattgehabte Entbindungen verändert, wovon an einer anderen Stelle die Rede sein soll. Hier sei nur erwähnt, dass in der bei weitem überwiegendsten Zahl der Fälle erst bei der Entbindung eine vollständige Zerreissung des Hymen, respective der nach der Defloration zurückgebliebenen Reste, erfolgt, und dass, wie schon Mende (l. c. pag. 443) aussprach und später wieder die Untersuchungen von Lazarewitsch und Bellien in Charkow[77] ergaben, erst aus diesen Einrissen die charakteristischen, dicken, auf breiter Basis aufsitzenden Carunculae myrtiformes sich entwickeln, während nach der Defloration, auch nach tieferer Laceration der Scheidenklappe, nur Lappen zurückbleiben, deren Form und Zahl von der Zahl und dem Sitze der betreffenden Einrisse bedingt wird.

Subjective Symptome.

Ausser den besprochenen objectiven Symptomen werden bei einschlägigen Untersuchungen allerdings auch die subjectiven in Betracht zu ziehen sein; doch ist es klar, dass gegenüber subjectiven Angaben die grösste Vorsicht zu beobachten und denselben nur dann ein gewisser Werth zuzuschreiben sein wird, wenn sie im Einklange stehen mit der allgemeinen Erfahrung und mit den speciellen objectiven Befunden. So werden Angaben über bei dem betreffenden Acte empfundenen Schmerz dann glaubwürdig erscheinen, wenn ein Missverhältniss zwischen den beiderseitigen Geschlechtstheilen bestand und Spuren stärkerer Zerrung, Einrisse u. dergl. gefunden wurden. Unter normalen Verhältnissen, d. h. bei geschlechtsreifen Mädchen, ist die Defloration, wie die Erfahrung lehrt, nur ausnahmsweise mit besonderen Schmerzen verbunden, was aus dem oben über das Verhalten des Hymen Gesagten sich wohl begreift. Dagegen lässt es sich nicht leugnen, dass, wenn grössere Gewalt zur Sprengung des Hymen erfordert worden ist, dabei selbst erhebliche Schmerzen sich einstellen können. Gleiche Erwägungen werden bei der Beurtheilung von Angaben über die bei dem angeblichen Attentat eingetretene Blutung platzgreifen müssen; ebenso bezüglich subjectiver Symptome, die, wie ziemlich häufig angegeben wird, noch in den nächsten Tagen bestanden haben sollen, z. B. erschwertes Gehen, Schmerz beim Koth- und Urinlassen u. dergl.

B. Nachweis von Sperma.

Nur ausnahmsweise kommen Fälle, in denen es sich um Constatirung eines stattgehabten Beischlafes handelt, so frühzeitig zur Untersuchung, dass noch von der Untersuchung des Scheiden-, beziehungsweise, des Uterusschleimes auf Spermatozoiden ein Resultat erwartet werden kann. Bei der grossen Beweiskraft eines solchen Befundes ist selbstverständlich in frischen Fällen eine solche Untersuchung niemals zu unterlassen, zu diesem Behufe der Scheidenschleim und unter Umständen selbst der Uterusschleim hervorzuholen und behufs nachträglicher, durch den betreffenden Gerichtsarzt selbst oder durch einen anderen Sachverständigen vorzunehmender mikroskopischer Untersuchung aufzubewahren, was am einfachsten in der Weise geschieht, dass man den betreffenden Schleim zwischen zwei Glasplatten (Objectträgern) einschliesst und entsprechend verpackt.