Gangränöse Processe der äusseren weiblichen Genitalien sind bei Kindern wiederholt beobachtet worden. Es gehört hierher das Noma, sowie die Diphtherie, welche namentlich in Begleitung von Scharlach und Typhus auftreten kann, und es wäre denkbar, dass solche Processe für phagedänische Schankergeschwüre oder für durch mechanische Insulte erzeugte Destructionen gehalten werden könnten. Taylor[88] berichtet von einem vierjährigen Mädchen, welches mit Gangrän der äusseren Genitalien und grossem Schwächezustande in das Spital von Manchester aufgenommen worden war. Dasselbe hatte mit einem 14jährigen Knaben in einem Bette geschlafen, und da erhob sich der Verdacht, dass Letzterer mit dem Kinde unzüchtige Acte getrieben habe. Die Gangrän gewann an Ausbreitung und das Kind starb. Der Knabe kam wegen Nothzucht vor die Assisen und wurde nur deshalb freigesprochen, weil sich herausstellte, dass zu jener Zeit ähnliche destructive Processe auch bei anderen Mädchen der Nachbarschaft beobachtet worden waren, und dass in einem dieser Fälle zweifellos der Process im Verlaufe einer typhösen Erkrankung aufgetreten war.
Unters. d. Beschuldigten.
Selbstverständlich ist in jedem Falle, in welchem sich thatsächlich eine virulente Infection bei einer angeblich geschlechtlich missbrauchten Person ergibt oder auch nur der Verdacht einer solchen besteht, auch der Angeschuldigte zu untersuchen, um zu constatiren einestheils, ob derselbe ebenfalls an einer virulenten Affection leidet oder gelitten hat, anderseits, ob das betreffende Leiden in seiner Natur der Affection entspricht, welche bei dem weiblichen Individuum gefunden wurde, sowie ob der Entwicklungsgrad der Affection bei beiden Individuen in der That die Annahme gestattet, dass zu einer bestimmten Zeit durch einen Coitus das Virus durch den Mann auf die betreffenden weiblichen Genitalien übertragen worden ist.
Virulente Processe.
Besteht bei dem Manne ein frisches virulentes Leiden, dann wird dessen Nachweis keine Schwierigkeit bieten. Dagegen kann ein Nachtripper sich der ersten Beobachtung entziehen, weshalb es angezeigt sein wird, wiederholt und insbesondere möglichst lange Zeit nach einer stattgehabten Harnentleerung zu untersuchen. Auch Geschwürsnarben, besonders solche von geringer Ausdehnung und wenn sie an faltigen Stellen sitzen, sind mitunter nicht so leicht zu entdecken, ebenso nach Hunter’schen Geschwüren zurückgebliebene Narben. Da beim Manne vorzugsweise das Frenulum und das Präputium den Sitz der Schankergeschwüre bildet, so sind insbesondere diese einer genauen Untersuchung zu unterziehen, ausserdem jedesmal die Leistengegenden bezüglich des Verhaltens der Lymphdrüsen, ferner bei Verdacht auf Syphilis die Haut, die Umgebung des Afters, der Rachen, sowie überhaupt alle Stellen, an welchen consecutive syphilitische Processe aufzutreten pflegen.
Verlauf.
Der Beweis, dass in der That zu einer bestimmten Zeit, beziehungsweise durch den in Frage stehenden geschlechtlichen Missbrauch, die bei der Untersuchung des weiblichen Individuums constatirte specifische Infection erfolgte, wird zunächst Erhebungen in der Richtung erfordern, ob der Entwicklungsgrad des virulenten Processes übereinstimmt mit der Zeitdauer, welche von dem angeblichen Coitus bis zum Momente der ärztlichen Untersuchung verflossen ist. In dieser Beziehung wird der durchschnittliche Verlauf venerischer und syphilitischer Erkrankungen im Auge zu behalten sein, wie er sich der Erfahrung zufolge in der Regel ergibt, ebenso sind aber auch alle Momente zu berücksichtigen, welche diesen Verlauf zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen.
Beim Tripper pflegt sich nach Zeissl gewöhnlich schon 24 Stunden nach geschehener Infection ein lästiges Prickeln und Jucken in den Genitalien einzustellen, die betreffende Schleimhaut beginnt zu schwellen und sich zu röthen und meist schon am 4. bis 6. Tage, in seltenen Fällen erst am 12. bis 16. Tage, verändert sich das anfangs seröse oder mucös-seröse Secret zu einem dicken eitrigen, welche anfangs profuse, später abnehmende Secretion 14 Tage bis 3 Wochen andauert, dann in eine schleimige sich umwandelt, die bei zweckmässiger Behandlung binnen wenigen Tagen verschwinden, im gegentheiligen Falle aber in einen chronisch-catarrhalischen Zustand übergehen kann, der wochen- und monatelang nachweisbar ist. Hierbei kommt zu bemerken, dass, wie Zeissl (l. c. I, 117) hervorhebt, der purulente Vaginaltripper, der schon bis auf ein Minimum geschwunden war, durch den Eintritt der Menstruation gleichsam wieder angefacht werden kann.
Bezüglich des weichen Schankers haben Impfversuche gelehrt, dass schon am 6. Tage nach geschehener Infection ein Schankergeschwür entwickelt sein kann, welches bei günstigen Verhältnissen durchschnittlich 4 bis 5 Wochen um sich greift, um dann mit Granulationen sich zu bedecken und binnen beiläufig 14 Tagen zu vernarben (Zeissl, l. c. I, 190). Unreines Verhalten kann sowohl die Dauer des Destructionsprocesses verlängern, als die Vernarbung verhindern. Gleiches findet bei phagedänischen Geschwüren statt.
Die Entwicklung der typischen Sclerose erfordert mehrere Wochen (nach Grünfeld durchschnittlich 21 Tage) und hält dann ungleich länger an als der weiche Schanker. Zeissl (l. c. 57) sah noch keine Induration vor Ablauf von 90 Tagen vollkommen schwinden, wenn auch der Kranke gleich beim Beginne der Sclerose mercuriell behandelt wurde. Sehr häufig erhielt sie sich 8 bis 9 Monate und darüber. Die indolenten Bubonen pflegen sich schon in der vierten Woche nach stattgehabter Infection zu zeigen und bleiben trotz antisyphilitischer Behandlung 3 bis 4 Monate stationär (l. c. 64). Die Eruption allgemeiner consecutiver Erscheinungen scheint nie vor der achten Woche nach stattgehabter Infection aufzutreten und pflegt dann in der Regel zuerst auf der Haut, dann auf einzelnen Schleimhäuten (Nasenhöhle, Rachen) und viel später erst in anderen Organen zu erfolgen (l. c. 81).