Als Zweck der Gesellschaft wurde in die Satzungen aufgenommen »Erwerb, Besitz, Verwaltung und Verwertung von Ländern sowie deutsche Kolonisation im Osten Afrikas«. Dr. Peters erhielt Generalvollmacht und zwar in einer solchen Ausdehnung, daß thatsächlich die ganze Gesellschaft in jeder Beziehung durch ihn allein geleitet wurde.
Für Dr. Peters selbst hatte sich nach seiner Rückreise nach Deutschland die Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes in der Heimat herausstellt, um die schwierigen, dort der Gesellschaft harrenden Aufgaben in Angriff zu nehmen, besonders in den Finanzkreisen Deutschlands die nötigen Kapitalien zu schaffen, ferner die weitere Ausbildung der Gesellschaftsformen herbeizuführen und dieser als Direktor vorzustehen. In Ostafrika standen von den mit Peters ausgezogenen Herren noch Dr. Jühlke und Graf Pfeil zur Verfügung, da der Kaufmann Otto in Usagara einer Krankheit zum Opfer gefallen war. Dem Dr. Jühlke wurde die Vertretung der Gesellschaft in Sansibar und Ostafrika übertragen; während Graf Pfeil als erste Aufgabe die Errichtung der Station Sima in Usagara zugewiesen erhielt.
In Deutschland wurden von Dr. Peters nach der Erteilung des kaiserlichen Schutzbriefes eine Reihe von Persönlichkeiten für den Gesellschaftsdienst engagiert, um zur Erweiterung des Gebietes eine Reihe von Expeditionen zu unternehmen. Einer der engagierten Herren, der Gärtner Schmidt, löste den Grafen Joachim Pfeil auf Sima ab mit dem Auftrag dort eine landwirtschaftliche Station zu gründen. Dadurch wurde Graf Pfeil für Uebernahme weiterer Expeditionen frei und ging zunächst auf der von Bagamoyo nach dem Innern sich hinziehenden Karawanenstraße nach Süden, woselbst er der Gesellschaft durch einen Vertrag Ansprüche auf die Landschaft Kutu sicherte. Hieran schlossen sich folgende weitere Expeditionen:
Die Expedition Jühlke, welcher Premier-Lieutenant Weiß zugeteilt war, gewann Rechtstitel auf die Landschaft Usambara.
Graf Pfeil schloß zusammen mit Premier-Lieutenant Schlüter Verträge in den Landschaften zwischen dem Rufidji und Rovuma.
Die Herren Baumeister Hörnecke und Lieutenant von Anderten waren zu gleichem Zweck am Tana und an der Somaliküste thätig und erwarben Ansprüche, die im Jahre 1886 durch eine Expedition des Dr. Jühlke an der Benadirküste erweitert wurden. Hierbei fiel dieser um die Erwerbung unserer Kolonien hochverdiente Mann den heimtückischen Somali leider zum Opfer.
Der Verfasser selbst sicherte der Gesellschaft durch Verträge Rechte auf die Landschaft Usaramo.
Es würde zu weit führen, und ist nicht Aufgabe dieses Buches, die erwähnten Expeditionen im Detail zu verfolgen. Doch dürfte es nicht uninteressant sein, eine solche Expedition etwas ausführlicher zu erzählen, um hierdurch ein Bild von den damals in Ostafrika für die Gesellschaft bestehenden Schwierigkeiten zu geben.
Es wird zu diesem Zweck die vom Verfasser selbst ausgeführte Expedition gewählt; nicht etwa als ob dieser ein besonderer Wert zugesprochen werden soll, sondern weil sie naturgemäß dem Verfasser am nächsten liegt.
Mein Auftrag, den ich nach meiner Ankunft in Sansibar vom Generalvertreter der Gesellschaft, Dr. Jühlke, erhielt, bestand darin, in Sansibar zunächst eine Expedition zusammenzustellen und mit dieser von Bagamoyo aus Usaramo zu durchziehen, das Land zwischen dem Kingani und Rufidji der Gesellschaft zu sichern und dann nach Usagara zu gehen, wo mir weitere Befehle von Seiten der Gesellschaftsvertretung zugehen sollten.