Nach Ausschiffung der Truppen am nächsten Morgen wurden auch hier die provisorischen Befestigungsarbeiten vorgenommen, nachdem die friedliche Unterwerfung aller Einwohner angenommen war. Nur ein Dorf, welches die Friedensflagge nicht gehißt hatte, wurde von den Negern geräumt.

Der Wali, der Jemadari und der Akida des Sultans wurden in die Dienste des Reichskommissars übernommen und zum Gehorsam verpflichtet. Die Leitung der weiteren provisorischen Befestigungsarbeiten wurde dem Chef Dr. Karl Wilhelm Schmidt übertragen, der einige Tage darauf auf Befehl des Reichskommissars die Station mit 11 Europäern, 2 Kompagnien und 4 Geschützen an Chef End zu übergeben hatte. Die beiden übrigen Kompagnien Dr. Schmidts sollten nach Bagamoyo und Pangani zurückgesandt werden. Er selbst hatte den Befehl, auf der »Schwalbe« nach Sansibar zu kommen.

Auf der Rückfahrt von Mikindani lief der Reichskommissar mit der »München« die Plätze Lindi und Kilwa nochmals an und fand daselbst alles in guter Ordnung. In Kilwa hatten sich bereits einige 100 Eingeborene wieder eingestellt. Der größte Teil der Aufständischen war noch einige Tagereisen von Kilwa entfernt versammelt. Kilwa Kisiwani hatte als Vertreter einen völlig arabisierten Italiener, der Jussuf genannt wurde, an Chef von Zelewski gesandt, mit der Bitte auch nach Kisiwani Truppen hineinzulegen.

Am 17. Mai traf der Reichskommissar wieder in Sansibar ein und ging von dort aus am 18. nach Sadani. Bana Heri, der dem Reichskommissar, wie erwähnt, sein Schwert, das er im Aufstande gegen ihn geführt, übersandt hatte, trug ihm jetzt die Bitte vor, ihm ein anderes Schwert zu übergeben, das er von jetzt an nur in deutschen Diensten tragen würde. Seine Bitte wurde erfüllt.

In Sadani war der Araber Mohammed ben Kassim aus Tabora, der allgemein beschuldigt wurde, den deutschen Kaufmann Giesecke im Jahre 1885 in Tabora ermordet zu haben, durch Lieutenant Sigl nach erfolgter Rekognoszierung durch den Irländer Stokes dingfest gemacht worden. Wißmann, der Mohammed ben Kassim bereits drei Jahre früher am Lualaba kennen gelernt hatte, erkannte denselben wieder und sandte ihn nach Bagamoyo, woselbst er ein Kriegsgericht über ihn anordnete. Der Sultan Said Ali selbst bat zwar, seinen Unterthan Mohammed ben Kassim ihm auszuliefern, doch wurde das Ansuchen von Wißmann abgeschlagen.

Am 26. Mai trat der Reichskommissar, dessen Gesundheit durch die fortwährenden Strapazen sich sehr erheblich verschlechtert hatte, einen ihm bewilligten Urlaub nach Deutschland an, nachdem er zuvor an den von Mikindani zurückgekehrten Chef Dr. Karl Wilhelm Schmidt für die Dauer seiner Abwesenheit die Geschäfte des Reichskommissariats übergeben hatte.

12. Kapitel.
Das Reichskommissariat unter Wißmanns Stellvertreter Dr. Karl Wilhelm Schmidt.

Innerer Ausbau und Organisation des Kommissariats. — Beaufsichtigung und Kontrolle der Karawanen. — Verurteilung des Mörders Gieseckes, des Arabers Mohammed ben Kassim. — Deputationen aus dem Innern melden die Unterwerfung der Bevölkerung. — Einfall der Mafiti in Usaramo. — Expedition des Dr. Schmidt nach Usaramo bis an den Rufidji — Unterwerfung des Jumbe Pangiri. — Expedition des Chef von Perbandt nach Nguru zur Sicherung der katholischen Mission. — Verhandlungen mit der Bevölkerung im Süden. — Ausbau der Station Kilwa durch Zelewski. — Anknüpfung von Beziehungen mit den Eingeborenen um Lindi und Mikindani. — Expeditionen zu diesem Zweck in das Hinterland. — Die Sklavenfrage in und um Lindi. — Die Wahiyao und der Häuptling Maschemba. — Verhandlung mit letzterem. — Scheinbare Unterwerfung desselben. — Pulverschmuggel im Hinterland von Lindi. — Unterdrückung des Pulverschmuggels durch Benutzung der Eingeborenen und Händler. — Die Stämme im Hinterland des Südens. — Beschaffenheit des Hinterlandes. — Charakter der Lindi-Leute. — Expedition des Verfassers mit Chef End zu Maschemba. — Besuch des Makanda-Häuptlings Schikambo. — Krieg zwischen Schikambo und Maschemba. — Expedition des Dr. Schmidt mit den Stationschefs von Lindi und Mikindani zu den englischen Missionsstationen und an den Rovuma. — Gefecht bei Kisanga; Verwundung des Verfassers. — Der Rovuma. — Ankunft in Mikindani. — Informationsreise des Herrn von Soden nach Ostafrika. — Soden als Ersatz für Wißmann in Aussicht genommen.

Die Hauptaufgabe des Stellvertreters des Reichskommissars, Dr. Schmidt, lag auf friedlichem Gebiete. Nach der Wiedergewinnung der ganzen Küste und nach vollkommener Pacificierung des nördlichen Teils unseres Interessen-Gebietes konnte während der Abwesenheit Wißmanns an dem innern Ausbau und der Organisation des Reichskommissariats gearbeitet werden. Dr. Schmidt wurde dieser Aufgabe gerecht durch Erlaß einer Reihe von Bestimmungen über die Thätigkeit, Diensteinteilung und Befugnis der Stationschefs und die Abgrenzung der Stationsbereiche, welche natürlich durch die praktischen Verhältnisse vorgezeichnet waren. Bei der Feststellung des Verhältnisses der Stationschefs zur eingeborenen Bevölkerung und den Karawanen traf er Anordnungen über die Beaufsichtigung und Kontrolle der Karawanen, die Abstempelung der Schußwaffen, welche dieselben mit sich führten, über den Verkauf von Waffen und Munition an Karawanen und über den Kautschuckhandel, um der häufigen Verfälschung dieses wertvollen Produktes durch die Neger vorzubeugen, endlich über die militärischen Befugnisse der Stationschefs und Offiziere und dergleichen mehr. Im allgemeinen wurden hierbei natürlich die von Wißmann stets gehandhabten Grundsätze gewahrt und nur die bisher in der Praxis allgemein befolgten Prinzipien in feste Form gelegt.

Wir haben bereits erwähnt, daß es in Sadani gelungen war, den Araber Mohammed ben Kassim aus Tabora festzunehmen, und daß der Reichskommissar die kriegsgerichtliche Aburteilung desselben befohlen hatte. Die vorgenommene Untersuchung ergab die volle Schuld nicht nur in Betreff der dem Mohammed ben Kassim zur Last gelegten Ermordung des deutschen Kaufmannes Giesecke zu Tabora, sondern es wurde auch festgestellt, daß er im Jahre 1889 nach Begründung der Station Mpapua mit einer größeren Masse von Arabern und Sklaven einen Angriff auf die Station beabsichtigt und bereits im Anmarsch auf dieselbe gewesen sei. Nur durch die ihn aus Furcht vor den Deutschen zurückhaltenden Wagogo war er am Durchmarsch durch Ugogo behindert worden. Mohammed den Kassim wurde infolgedessen zum Tode durch den Strang verurteilt. Später erst sind zudem, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, seine Absichten gegen uns im vollen Umfange bekannt geworden.