So ist in der That der ostafrikanische Aufstand die Ursache gewesen, daß das Reich thatkräftig und selbständig in die Kolonialpolitik eintrat. Die Aufrechterhaltung des Kommissariats, an welcher niemand zweifelte, veränderte für die Ostafrikanische Gesellschaft ihre gesamte Lage. Auch nach Fortfall des Standrechtes mußten mannigfache Befugnisse der Zivilverwaltung, welche eigentlich der Ostafrikanischen Gesellschaft zugefallen wären, in der Hand des Reichskommissars verbleiben. So kam es, daß der staatsrechtliche Charakter der Gesellschaft immer mehr hinter den rein wirtschaftlichen zurücktrat.
Blieb auch die Zollverwaltung vorläufig der Gesellschaft, so wurden doch Kapitalien und Kräfte in weitem Umfange frei für die eigentliche Kultur-Arbeit, die Förderung der Produktion und die eigene Plantagenthätigkeit, sowie für die Erschließung des Landes und die Entfaltung einer Handelsthätigkeit im großen Maßstabe. Kam es doch darauf an, an dem nicht unbedeutenden Ein- und Ausfuhr-Handel Ostafrikas, welcher bis jetzt ausschließlich in indisch-arabischen Händen lag, selbständigen, möglichst weiten Anteil zu bekommen.
Das Verdienst, nach der letzteren Richtung hin ungemein fördernd und anregend gewirkt zu haben, gebührt in erster Linie dem Direktor der Ostafrikanischen Gesellschaft, Konsul Vohsen. Derselbe begab sich Ende des Jahres 1889 selbst nach Ostafrika, einmal um durch den Augenschein ein klares Bild der Verwaltung zu gewinnen, und ferner, um die Vertragsverhältnisse mit dem Sultan neu zu regeln. Die letztere Thätigkeit zielte vor allem darauf ab, die Durchschnittssumme festzustellen, welche von der Gesellschaft aus dem Ertrage der Ausfuhrzölle an den Sultan zu zahlen sei, und verschaffte andrerseits der Gesellschaft verschiedene wichtige Vorteile.
Das Abkommen kam zu stande am 13. Januar 1890. Die für die wirtschaftlichen Unternehmungen maßgebenden Gesichtspunkte der Gesellschaft sollten in erster Linie sein: die Hebung der allgemeinen Landeskultur, die ausgedehnte Erschließung der natürlichen Hilfsquellen des Landes und dadurch eine Mehrung seiner Produktion, ferner die Einführung von Neukulturen, insbesondere Tabak, Baumwolle, Kaffee, Indigo etc. Unterstützt werden sollten diese wirtschaftlichen Unternehmungen durch Anlegung von Faktoreien, teils in Verbindung mit Zollstationen, teils ohne dieselben, ferner durch die Entsendung von Agenten, um einen Verkehr der Eingeborenen mit den Faktoreien herbeizuführen, endlich durch die Schaffung von Verkehrswegen, insbesondere durch den Bau einer Eisenbahn durch Usambara, welche später bis zum Kilimandscharo verlängert werden sollte. Die Faktoreien wurden sofort in Angriff genommen, zuerst in Pangani, dann in Bagamoyo, Tanga und Daressalam; für die letztgenannten 3 Faktoreien wurden fertige Häuser aus Europa mittelst Segelschiffs hinbefördert. Die wesentlichste Aufgabe fiel auch hier wieder bei dem dortigen ungeheuren Karawanenverkehr der Faktorei in Bagamoyo zu. Um an dieser Stelle möglichst selbständig in den Handel eingreifen zu können und gleichzeitig die aus dem Innern kommenden Träger vor der bisher üblichen, mitunter haarsträubenden Ausbeutung durch die kleinen indischen Kaufleute zu schützen, ging die Ostafrikanische Gesellschaft in Bagamoyo mit dem Bau einer großen Karawanserei vor. Diese Karawanserei sollte der Centralpunkt werden, an welchem alle ankommenden Karawanen ihre Lasten anhäufen, und von dem umgekehrt die nach dem Innern ziehenden Karawanen ausgehen sollten.
Zu letzterem Zweck mußte die Karawanserei also Waarenlager enthalten, aus denen die Karawanen sich mit den im Innern gangbaren Werten, wie Baumwollstoffen, Drähten, Perlen u. s. w., versehen konnten; endlich sollten die Träger hier für eine ungemein geringe Entschädigung geschützte Wohnräume für die Dauer ihres Aufenthalts erhalten.
Früher waren die Besitzenden unter den Eingeborenen, insbesondere die sogenannten Ndewas der Waniamuesi, bei den Indern untergebracht und hier vielen Betrügereien derselben ausgesetzt; ihnen hierin zu helfen und sie von der Abhängigkeit vom Inder zu befreien, war der Hauptzweck bei Anlage der Karawanserei, der auch erreicht ist. Der Inder muß sich jetzt in der Regel dorthin bemühen. Um die und in der Karawanserei herrscht jetzt ein Leben wie an einer Börse.
Bereits im Anfang des Jahres 1890, noch bevor die Faktoreien und die Karawanserei wirklich vorhanden waren, erhielten die Beamten der Gesellschaft, so weit sie nicht lediglich den Zolldienst zu versehen hatten, den Auftrag, von den zur Küste kommenden Karawanentransporten alles aufzukaufen, dessen sie habhaft werden könnten. Es ist dies bislang allerdings nicht viel gewesen. Die Waren, welche von den Karawanen mitgeführt wurden, gehörten den indischen Kaufleuten, schon ehe die Karawane im Innern aufgebrochen war. Die führenden Araber waren entweder durch die Inder ausgerüstet, oder denselben von alters her verschuldet, so daß alles, was sie aus dem Innern mitbrachten, dem Konto ihrer indischen Gläubiger zu Gute kam.
Erst allmählich wird es sich ermöglichen lassen, in diese überaus schwierigen Handelsverhältnisse einzudringen und deutscherseits an dem bestehenden Handel Anteil zu nehmen. Man kann neue Handelswege eröffnen, wir können unsererseits Karawanen ausrüsten und den direkten Verkehr mit dem Innern beleben, aber es sind dies Fragen, welche vorläufig in der Zukunft liegen. Jedenfalls bleibt immer festzuhalten, daß die hauptsächlichen Träger des Handelsverkehrs die Araber sind, daß diese aber ihrerseits, wenigstens zum großen Teil, nur als Dienstleute der indischen Großkaufleute betrachtet werden können.
Gleichzeitig mit der Anlage der Faktoreien wurde von der Gesellschaft einem andern Plane näher getreten, welcher mit dem eigentlichen Handelsverkehr in engster Beziehung stand und am meisten geeignet erschien, das deutsche Element in den Handelsverkehr hineinzubringen. Es war dies die Schaffung eines eigenen deutschen Münzsystems. Nach dem Vertrage mit dem Sultan stand der Gesellschaft das Recht der Notenausgabe im gesamten Gebiet des Sultans zu. In denjenigen Teilen des Landes, welche der Gesellschaft direkt unterstanden, mußte selbstverständlich das Recht der Geldprägung ein unumschränktes sein, sobald die deutsche Regierung sich damit einverstanden erklärte. Als Faktor zur Ausdehnung des deutschen Einflusses erschien diese Geldprägung dringend geboten, zumal unser Hauptmitbewerber, nämlich die englisch-ostafrikanische Gesellschaft, nach dieser Richtung hin bereits im Januar 1890 vorgegangen war.
Um der Münze einen leichteren Eingang zu verschaffen, wurde von dem Maria Theresia-Thaler, welcher allerdings bei den Arabern und Indern noch kursierte und einen Zahlwert darstellte, nach welchem aber nur noch selten gerechnet wurde, abgesehen und dafür die überall in Sansibar und an der Küste gangbare indische Münze eingeführt: die Rupie, eine Silbermünze in der Größe eines 2-Markstücks, ferner 1/2 und 1/4 Rupie in Silber, endlich für den Kleinhandel als Scheidemünze der Pesa (64 Pesas = 1 Rupie). Die in Indien sonst noch geltende Kupfermünze Anna (16 = 1 Rupie) hat in Ostafrika keinen Eingang gefunden. Man hat verschiedentlich den Gedanken angeregt, an Stelle dieser indischen Münze lieber die Reichswährung in unserm Schutzgebiet einzuführen, zumal die Silberwährung der Rupie zu außerordentlichen Schwankungen (bis zu 30 %) Anlaß giebt. Es ist dies jedoch, vor der Hand wenigstens, undurchführbar. Wie oben bemerkt, liegt der Schwerpunkt des Handels gegenwärtig immer noch in den Händen der Inder, und es würde die Einführung einer ganz neuen, ihnen unbekannten Münze um so schwerer sein, als sie sogar den Maria-Theresia-Thaler fast gänzlich verdrängt haben.