Wir gingen nun vereint aufs Standesamt. Der Beamte beanstandete einige Dokumente – wir drohten mit Konkubinat, und er gab nach. Nur müßte ich die Geschichte aus Budapest ins Europäische übersetzen lassen. Was mir mit Hilfe eines vom Polizeibezirk Schwabing beigestellten Taschendiebes sofort gelang.
Da sagte der Standesbeamte:
„Ja, das ist die Heiratsbewilligungsurkunde; aber nicht die Bescheinigung der Heiratswilligkeit. Ich brauche ein Dokument, aus dem Ihre Heiratswilligkeit hervorgeht. Wer bürgt mir denn dafür, daß Sie überhaupt heiraten wollen?“
Ein Naiver hätte nun vielleicht geantwortet:
„Herr, wenn ich nicht heiraten wollte, hätte ich doch all die Dinge nicht unternommen, die seit zwei Jahren an meinen Ganglien reißen, all die Schritte, die mir infolge ungeheurer Gallenabsonderung zu einem Leberleiden verholfen haben. Ich hätte mich überhaupt des Verkehrs mit den Behörden ängstlich enthalten.“
So hätte ein Naiver gesprochen. Ich aber weiß, daß man innerhalb von Amtslokalen Vernunftgründe nach Möglichkeit vermeiden muß – weil Vernunftgründe nur zu leicht zu Beamtenbeleidigungen führen.
Ich fragte also:.
„Wo ist das Amt, wo ist die Behörde, die mir bescheinigen kann, daß ich heiratswillig bin?“
„Im Rathaus, vierter Stock, Zimmer 235.“