Vierter Stock... Donnerwetter! Aber wer weiß? Wenn ich Glück habe, gibt es einen Fahrstuhl.
Ich ging aufs Rathaus, ich fand auch einen Fahrstuhl. Und daran die Inschrift: ‚Nur für Kranke und Gebrechliche.‘ – Einen Augenblick spielte ich mit der Illusion, daß meine Leberverhärtung...
„Haben S’ an ärztliches Zeugnis?“ fragte der Portier. „Wann net, na schwitzens zwanzig Fennige, na fahr ich Ihnen hinauf.“
Ich schwitzte.
Wie hatte die Nummer des Zimmers gelautet? 253 – nicht wahr?
Nein, da sitzt der Sachverständige für Bewertung von mäßiggekrümmten Metallgasschläuchen.
243 ist das Bureau für Bemessung bayerischer Starkbierbestände. 233: Amtslokal der Delegierten zur Besichtigung normalspuriger Straßenwalzen. Man glaubt nicht, wie verwickelt der Verwaltungsapparat einer Großstadt ist. Ein humaner Beamter wies mich auf das Zimmer 235, ‚Register der ausländischen Heiratswilligen.‘
Der Vorstand dort erklärte: es läge ein häretischer Aberglaube des Standesamtes vor; die Bescheinigung der Heiratswilligkeit könne man hieramts nicht ausstellen, die könne niemand auf Erden ausstellen als ich selbst; denn niemand als nur ich selbst könne wissen, ob ich Willens sei, eine Ehe einzugehen.
Die Gründe waren so einleuchtend, daß sie mir ganz und gar unrichtig erschienen. Und wirklich stellte sich später heraus: für Leute, die im ehemaligen Österreich-Ungarn geboren sind, besteht eine Ausnahme: sie müssen eine behördliche Bescheinigung ihrer Heiratsabsicht beibringen – die einfache Erklärung von Österreichern hält das Standesamt nicht für glaubwürdig.
Schon rieten mir wohlmeinende Freunde, auf die Trauung zu verzichten.