„Denn,“ sagten sie mir, „du bist jung – auch Sie, gnädige Frau, sind jung – es wird euch früher oder später gereuen, den Behörden für nichts und wieder nichts soviel Plackerack gemacht zu haben.“
Indessen kehrten wir uns nicht an die Redereien und heirateten rüstig weiter. Ich stellte schriftlich die dezidierte Behauptung auf, heiratswillig zu sein, bat einen mehrfach, auch vor dem Feind dekorierten Oberstleutnant, mein Zeuge zu sein, und begab mich aufs Konsulat, um meine Identität beglaubigen zu lassen. Als das Konsulat immernoch zögerte, holte ich den Oberkellner aus dem Café Stefanie und stellte ihn als meinen Vetter, den Grafen Wiltschek vor. Das wirkte. Man beglaubigte mich.
Nun zurück aufs Standesamt. Der Beamte empfing mich freundlich. Meine Frau fand ihn sehr gealtert gegen das erstemal.
„Gut,“ sprach er, „Ihre Papiere sind in Ordnung. Ich kann Sie ohne weitres trauen. Haben Sie aber auch die Konsequenzen bedacht? Sie sind Österreicher. Österreicher, die sich im Ausland trauen lassen, werden daheim bestraft.“
„Bestraft?“
„Ja. Wegen Bigamie.“
„Erlauben Sie – ich bin doch noch nie verheiratet gewesen?“
„Nicht? Dann wegen Monogamie. Bestrafen wird man Sie jedenfalls.“ – Und mit leisem Mitleid: „So wollens die österreichischen Gesetze. Ich kann sie nicht ändern.“
Tu, felix Austria, nube! Da stehe ich nun mit meinen Papieren. Mit meinem gräflichen Freund, dem Oberkellner. Dem mehrfach dekorierten Oberstleutnant. Der unüberwindlichen Zuneigung meiner Frau. Daheim schreien die Kinder.