Ich gehe. Ihr Eberlräume seht mich nun ein Dezennium nicht wieder.

Doch die Reinhold Lenz-Gesellschaft will ich fortan regelmäßig besuchen und leichtern Herzens.

Mein letzter Wille

Wir leben – was übrigens viele meiner Mitbürger noch nicht bemerkt zu haben scheinen – in einer schweren, schweren Zeit. Fast gewaltsam heißt es sich durchs Leben schlagen – dabei nimmt seit kurzem die Gesetzlichkeit des Alltags wieder erschreckend überhand und beraubt einen aller halbwegs leichten Erwerbsmöglichkeiten. Ein Schritt abseits vom ehrlichen Weg, dem längsten zum Elend – und du bist die Beute der Polizeihunde. Feste arbeiten, intensiv und rechtzeitig vorsorgen tut not. Vorsorgen nicht nur für sich – nein, seit die Witwenverbrennung abgeschafft ist, diese prächtige wirtschaftliche Maßregel unsrer Altvordern – auch Vorsorgen für die geliebten Rechtsnachfolger.

In dieser Erwägung habe ich beschlossen, schon jetzt mein Testament zu machen. Es ist im Entwurf fertig.

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„Bei vollkommen klarem Verstand, so klar, wie ich ihn mein Leben lang nicht gehabt habe, verfüge ich, was folgt, als meinen letzten Willen:

Mein Vermögen mit allen Bar- und Liegenschaften gehört meiner Frau. Die Barschaften sind in verschiedenen Westentaschen zerstreut, ein großer Teil liegt, mit einem Verbot behaftet, auf dem Gerichtsdepositenamt. Mein unbewegliches Vermögen besteht aus dem Stammgut meiner Familie, das mir mein älterer Bruder samt dem Erstgeburtsrecht für ein Linsengericht überlassen hat. Ich trage ihm die Übervorteilung aber weiter nicht nach.

Unbeschadet dieser Verfügung über mein Gesamtvermögen soll mein Freund Dr. Hermann Sinsheimer das Recht haben, sich aus meinem Nachlaß als Andenken einen beliebigen Gegenstand auszuwählen, jedoch im Wert nicht über 1 ℳ 50, schreibe: eine Mark fünfzig Pfennig R.-W.