Auch hier ist der Solidarismus in der glücklichen Lage, nichts Neues und Ungewohntes zu verlangen, sondern auf geradezu glänzende Vorbilder hinweisen zu können.

Es ist euch ja bekannt, daß in der heutigen Industrie in bezug auf Wohlfahrtseinrichtungen in einzelnen Etablissements Großartiges geleistet ist; allbekannte Beispiele sind die Fabriken von Friedrich Krupp in Essen, die Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer & Ko. in Elberfeld, die Badische Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen etc., in welchen sämtliche Einrichtungen der Bienenstöcke schon vorhanden sind; es bestehen dort Krankenkassen mit einer großen Anzahl ausschließlich in deren Diensten stehenden Ärzten, mit unentgeltlicher Behandlung der Familienmitglieder der Arbeiter; ferner prachtvoll ausgestattete Polikliniken auf den Fabrikgrundstücken, Konsumanstalten mit Rückvergütung von 9% der Einkaufssumme an die Mitglieder, Arbeiterspeiseanstalten, Aufenthalts- und Baderäume, Junggesellenheime, Haushaltungsschulen, Lehrlingswerkstätten, Bibliotheken, Orchester- und Gesangvereine, Beamtenkasinos; ferner Arbeiterwohnungen, Sparkassen mit 5%iger Verzinsung der Einlagen, verschiedene Pensionskassen und Stiftungen, Dienstaltersprämien und Unterstützungsfonds für Fälle der Not. Viele dieser Anstalten werden von den Beamten und Arbeitern selbst verwaltet.

Derartige Werke kann man nach Dutzenden aufzählen; die oben mit Namen angeführten sind beliebig herausgegriffen; in keinem derselben stört die Verwaltung der Wohlfahrtseinrichtungen den Hauptzweck des Betriebes, ja im Gegenteil, bei allen kann man trotz der Ausgaben für dieselben die glänzendste Prosperität nachweisen, die in denselben erzielten Gewinne sind oft erstaunlich hoch; ja, es darf wohl allgemein ausgesprochen werden, daß gerade diejenigen Unternehmungen, welche derartige Wohlfahrtseinrichtungen haben, die größten, reichsten und gewinnbringendsten sind. Das ist nicht etwa ein Zufall, sondern beweist direkt, daß diese Einrichtungen die Prosperität der betreffenden Unternehmungen erhöhen; ja, es erscheint heute beinahe unmöglich, daß ein großindustrielles Werk ohne diese Einrichtungen überhaupt auf die Dauer gedeihen kann; dieselben sind aus der Notwendigkeit heraus entstanden; ohne eigene Wohnungen für Arbeiter, Meister und Beamte ist die Beschaffung des Personals ausgeschlossen, ohne eigene Konsumanstalten die Versorgung desselben einfach nicht möglich, und auch alle andern Einrichtungen haben ihren Ursprung in der Beseitigung von Mißständen, welche die Entwicklung der Werke hemmen, oder den Betrieb unmöglich machen würden.

Also aus eigenem Interesse, aus Notwendigkeit, entstanden die Wohlfahrtseinrichtungen; nur diejenigen Werke, welche sie in vollem Umfange haben, stehen selbständig und unabhängig da und gelangen zu solcher Entwicklung und Größe wie die angeführten Beispiele; die andern, welche sie noch nicht in vollem Umfange besitzen, haben sie wenigstens teilweise oder legen dieselben nach und nach an. Diejenigen Anstalten, welche sie nicht haben, sind die kleineren und weniger blühenden. Es darf als Erfahrungssatz ausgesprochen werden, daß die Größe und Blüte eines Werkes und insbesondere seine Selbständigkeit und Unabhängigkeit direkt mit der Größe und Blüte seiner Wohlfahrtseinrichtungen in Zusammenhang steht. Scheinbare Ausnahmen hiervon machen bloß die Werke in größeren Städten oder deren Nähe, welche ihre Lage für ihre Zwecke ausnützen, dafür aber die Stadt mit materiellen, sittlichen und moralischen Schäden überfluten.

Auch hier verallgemeinert also der Solidarismus nur eine Richtung, welche die Industrie selbst in ihrem eigenen Interesse als notwendig erkannt hat; er macht sich deren Erfahrungen zunutze, indem er die Gesamtheit der Wohlfahrtseinrichtungen zu obligatorischen Zusätzen jedes Bienenstockes macht; indem er das tut, nimmt er ihnen den Charakter des bloßen Wohlwollens, der Wohltat, der Gnade, und macht sie zu einfachen Rechten der arbeitenden Bienen, da sie doch aus dem Erlös ihrer Arbeit bezahlt werden. Deshalb nennt sie der Solidarismus auch soziale Einrichtungen und nicht mehr Wohlfahrtseinrichtungen, weil diesen Worten noch allgemein der Charakter der freiwilligen Gabe, der Wohltat, oft der Gnade anhaftet.

Ein anderer Einwand gegen die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke liegt in deren Kosten; auf diesen Punkt gibt die Besprechung der finanziellen Grundlagen des Solidarismus befriedigende Antwort.

Die schiedsmännische Selbstentscheidung.

Einer der Leitsätze des Solidarismus lautet, daß innerhalb seiner Organisation kein Bruder das Recht hat über einen andern Bruder zu richten, daß unter den Brüdern kein Strafrecht besteht. Die natürliche Folge hiervon ist, daß alle Streitfälle des Solidarismus, d. h. in Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke, nicht durch Richter und Richterspruch, sondern durch Schiedsmänner und Schiedsspruch und zwar kostenlos zu entscheiden sind, und daß die Anerkennung des Schiedsspruches Pflicht aller Brüder ist.

Ebenso wichtig aber ist die solidaristische Vorschrift, daß jeder Streitfall, welcher Art er auch sei, zuerst dem Vermittlungsversuch unterliegt, und zwar stets durch Personen, welche den Streitenden nahe stehen. Durch das für die Parteien maßgebende Urteil von Standes- und Fachgenossen wird der weitaus größte Teil der Streitfälle überhaupt durch Vermittlung erledigt und nicht bis zum Schiedsspruch gebracht.

Kommt es aber in einzelnen Fällen doch dazu, so urteilen die Schiedsmänner nicht mechanisch nach starren, geschriebenen Buchstabengesetzen, sondern nach der wirklichen lebendigen Sachlage von Angesicht zu Angesicht, von Mensch zu Mensch, und als solche Menschen, die täglich Umgang mit euch haben, die gleiche Arbeit verrichten wie ihr und alle Verhältnisse des Falles miterleben; sie werden durch keine Bezahlung in ihrem Urteil beeinflußt, sondern haben im Gegenteil ein persönliches und materielles Interesse an der Verkürzung und Vereinfachung der Prozedur. Die Schiedsmänner sind Menschen, die sich selbst zur Brüderlichkeit verpflichtet haben und welche stets unter sich einen Vertreter der Gesamtheit, den Delegierten, haben, dessen Aufgabe es ist, nicht mitzuentscheiden, sondern die Schiedsmänner immer wieder an ihr Gelöbnis der Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit zu erinnern und daran, daß der Schiedsspruch nur Recht und Unrecht begründen, aber keine Strafe verfügen, keine erworbenen Rechte entziehen darf. Der Erfolg ist nicht starres Recht, sondern menschliche Gerechtigkeit.