Und was ist die Sanktion dieser Schiedssprüche werdet ihr fragen? Was nützt ein Schiedsspruch, dessen Ausführung nicht gewährleistet ist, da kein Strafrecht die Ausführung desselben sichert?

Nun, wenn einer von euch nach Ablehnung aller Vermittlungsversuche im Schiedsspruche unterliegt und sich demselben nicht fügt, so verletzt er eine seiner Brüderpflichten und tritt damit selbst aus der Gemeinschaft der Brüder aus; die Folge ist, daß er seine Einkäufe nicht mehr in den Lagern der Bienenstöcke machen kann, daß er die sozialen Einrichtungen derselben, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, hygienische Einrichtungen nicht mehr benutzen kann, daß er aus dem Bienenstock austreten muß, da nur Bienen im Bienenstock beschäftigt sein dürfen. Er wird sich sicherlich diese bitteren Konsequenzen seines Tuns überlegen, ehe er zu weit geht, im allgemeinen schon, ehe er es zum Schiedsspruch kommen läßt.

Warum soll eine solche Behandlung der Differenzen und Streitfälle nicht möglich sein? Ist sie nicht einfacher, natürlicher, selbstverständlicher als das Bestrafen nach einer unübersehbaren Zahl dehnbarer Gesetze und starrer Paragraphen?

Heute schon ist überall die Erkenntnis rege, daß hierin Wandel geschaffen werden muß; es lassen sich Beispiele genug anführen, in welchen wenigstens versucht ist, nach ähnlichen Grundsätzen wie im Solidarismus zu urteilen! Heute schon sind in verschiedenen Staaten für gewisse Streitigkeiten Sühneversuche vor Schiedsmännern oder Schiedssprüche durch Friedensrichter vorgeschrieben; im geschäftlichen Leben sind Vergleiche unter Ausschluß der Gerichte ungemein häufig; viele Genossenschaften haben schon ihre schiedsrichterlichen Ausschüsse. Den Einigungsämtern ist die Regelung der Arbeitsverhältnisse, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Entscheidung über Lohnhöhe, Fabrikordnungen etc. übertragen, wobei die Parteien freiwillig diese Entscheidung aufsuchen und die Richter ebenfalls aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestehen, welche frei gewählt werden; auch die Schiedsgerichte der Unfallversicherung bestehen zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der versicherten Arbeiter; auch die Gewerbegerichte bestehen aus gewählten Arbeitgebern und Arbeitnehmern und haben ähnliche Aufgaben, darunter die, zuerst einen Vergleich anzustreben. Sind nicht in neuerer Zeit die Schiedssprüche bei Streiks und Lohnkämpfen häufig geworden? Haben wir nicht in den Schöffengerichten und Schwurgerichten das Bestreben, die Starrheit und Unmenschlichkeit des Buchstabengesetzes zu ersetzen oder zu mildern durch rein menschliche Erwägungen?

Um noch höher zu gehen, wurden nicht schon Streitfälle zwischen Einzelstaaten in den Vereinigten Staaten, in der Schweiz, in Deutschland etc. durch Schiedssprüche einer gemeinsamen Instanz beigelegt? Sind nicht schon manche internationale Streitigkeiten auf diesem Wege geschlichtet worden, und ist es nicht das Bestreben unserer Zeit, diese Lösung allgemeiner zu machen? Auch hier verlangt der Solidarismus nichts Neues, Unmögliches; auch hier verdichtet er bloß ein allgemeines Streben, eine Sehnsucht unserer Zeit, indem er große, einheitliche Gesichtspunkte aufstellt und geordnet auf alle einschlägigen Verhältnisse anwendet; damit faßt er das unlösbare Gewirr der Einzelbestrebungen in ein einziges, leicht durchführbares Gesetz für seine Brüder zusammen: die Pflicht der Selbstentscheidung aller Streitfragen, die Kostenlosigkeit aller Schiedssprüche und die Beseitigung aller Strafe.

Und ist es denn nicht auch moralisch, sittlich und menschlich ein hoher Standpunkt, dem, der seine Pflicht verletzt, zu sagen: du willst die Pflicht, welche dir das gemeinsame Leben mit deinen Brüdern auferlegt, nicht erfüllen, gut, so gehe deine eigenen Wege; wir ziehen dich dafür nicht zur Verantwortung, wir strafen dich nicht, wir wollen dich dann aber nicht in unserer Brüdergemeinde haben; dir allein bist du verantwortlich für deine Handlungen; findest du aber eines Tags, daß es für dich besser ist, in unserer Gemeinschaft zu leben, so sei alles vergessen, mit Freuden nehmen wir dich wieder auf, nichts von deinen früher erworbenen Rechten ist verloren, wo du aufgehört hast, kannst du wieder anknüpfen; erfülle die frei übernommenen Pflichten, und du bist wieder unser Bruder wie zuvor. Werden wir auf diesem Wege nicht weiter kommen als durch Strafen, Einsperren, Ausstoßen auf immer aus der Gesellschaft? Glaubt mir, Brüder, in einer solidaristischen Gemeinschaft wird der »geborene Verbrechertypus« bald verschwunden sein, da die Verhältnisse, die ihn dazu machen, beseitigt sind. Im Solidarismus spürt ein jeder an sich selbst, ohne Richter, die Folgen seines Tuns.

Die Anlage der Ersparnisse.

Der Volksvertrag bestimmt, daß die Volkskasse die Gelder und Ersparnisse der Brüder, soweit ihr dieselben anvertraut werden, in einem besonderen Sparkassenfonds verwaltet und denselben den vollen, sich daraus ergebenden Zinsertrag – selbstverständlich abzüglich Verwaltungsspesen – auszahlt.

Warum solltet ihr eure Ersparnisse der Volkskasse nicht anvertrauen, sind dieselben etwa dort weniger sicher oder weniger gut angelegt als bei den gebräuchlichen heutigen öffentlichen Sparkassen, deren wichtigster Typus die städtischen Sparkassen sind?