Eine allgemeine Verbreitung des Solidarismus würde also für den Staat zur Folge haben, daß er durch Einführung einer für alle Einnahmen gleichen prozentualen Einkommensteuer alle andern Steuern beseitigen, seinen Steuergesetzgebungs- und Verwaltungsapparat wesentlich vereinfachen, und dabei doch seine Einnahmen befestigen, regeln und erhöhen könnte. Gleichzeitig damit würde die Volkswirtschaft von den lästigen Fesseln befreit, welche heute in einer Unzahl von Steuern und Abgaben ihr anhaften und den freien Flug fast aller nationalen Produktionszweige verhindern.

Die solidaristische Selbsthilfe genügt überhaupt in allen Fällen zur Lösung der wirtschaftlichen Fragen, ohne daß der Staat zur Unterstützung einzelner Gruppen durch besondere Gesetze und Maßregeln einzutreten braucht; als Beweis sei nur ein wichtiger Sonderfall, die Zollfrage, noch hier erwähnt.

Die Bienenstöcke sind nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre Waren von den andern Bienenstöcken des Landes zu beziehen, so lange dieselben hierzu ausreichen; wäre nun der größte Teil der vaterländischen Produktion solidaristisch organisiert, so müßten sämtliche Bienenstöcke des Landes, z. B. ihr Getreide, von den landwirtschaftlichen Bienenstöcken für Getreideproduktion beziehen und dürften ausländisches Getreide erst kaufen, wenn kein inländisches Bienenstockgetreide mehr zu haben wäre.

Da nun die Volkskasse den Bienenstöcken ihr Kapital mit Zinsen und ihre Normaleinkommen nebst dem Unterhalt aller sozialen Einrichtungen garantiert, so würde bei ungenügenden Getreidepreisen die Volkskasse gezwungen sein, den Fehlbetrag an die landwirtschaftlichen Bienenstöcke auszuzahlen; das könnte ja geschehen, dann würde einfach die Gesamtheit diesen Fehlbetrag tragen; da aber der Volksrat die Pflicht hat, das Vermögen der Volkskasse intakt zu halten, so wird er dafür sorgen, daß der Getreidepreis derartig erhöht werde, daß die landwirtschaftlichen Bienenstöcke ihren Verpflichtungen aus eigenen Mitteln nachkommen können; da der Bienenpreis obligatorisch ist, so zahlt jeder einzelne in diesem Falle etwas mehr für seinen Getreidebedarf; er wird sich aber darüber nicht beklagen, denn den einzelnen trifft erstaunlich wenig und jeder hat dabei das Gefühl der Gerechtigkeit.

So wird also auch diese Frage sich durch das selbständige Spiel des solidaristischen Prinzips des Eintretens aller für alle auf die einfachste und natürlichste Weise lösen; reicht nun die inländische Getreideproduktion nicht aus, so werden die Bienenstöcke ausländisches Getreide einführen, natürlich zu möglichst billigem Preise; ein Zoll ist also zum Schutze der inländischen Produktion nicht erforderlich; diese schützt sich durch die solidaristische Interessengemeinschaft selbst; ein Zoll wäre dann nur noch eine fiskalische Maßnahme zur Erhöhung der Staatseinnahmen, eine Konsumsteuer wie jede andere, und ebenso unrichtig wie jede Konsumsteuer; denn ein Staat, welcher seine Volkswirtschaft möglichst entwickeln will, und das ist doch sein höchstes Ziel, soll vor allem den Konsum zu erhöhen suchen und nicht ihn durch Konsumsteuern herabdrücken.

Wenn auch diese letzteren Ausblicke theoretischer Natur sind und einen Zukunftszustand betreffen, welcher erst denkbar ist, wenn der Solidarismus allgemein eingeführt sein wird, so zeigen dieselben doch, wie auch die vorhergehenden, daß der Staat zum Solidarismus nicht im Gegensatz steht, daß er vielmehr das größte Interesse daran hat, daß der Solidarismus möglichst rasch sich einführe und möglichst lebenskräftig werde; der Staat ist in seinen eigenen Betrieben schon zum Teil solidaristisch organisiert und kann es deshalb nur begrüßen, wenn auch die Privatbetriebe auf diesen Grundlagen organisiert werden. Der Solidarismus hat außer direkt materiellen und fiskalischen Vorteilen für den Staat und der Möglichkeit enormer Vereinfachung seiner Verwaltung und Gesetzgebung eine Reihe von unschätzbaren idealen Vorteilen. Er gestattet, die Bevölkerung einer friedlichen und zugleich freiheitlichen Entwicklung, einer bedeutend erhöhten Gesamtwohlfahrt zuzuführen, Einheit und Eintracht, höchste und vollendetste Entwicklung des einzelnen zu erreichen und der nationalen Volkswirtschaft eine ungeahnt glanzvolle Zukunft zu bereiten.

Der Solidarismus ermöglicht dem Staate, nur solche Einrichtungen zu treffen, welche der Gesamtheit, d. h. allen einzelnen, nützen, statt solcher, welche nur einzelnen Gruppen nützen, den andern aber schadet; er gestattet dem Staate, seinen höchsten Beruf, die Gerechtigkeit, zu verwirklichen, denn Gerechtigkeit ist auch der Inhalt des Solidarismus. Deshalb ist es Staatsinteresse, den Solidarismus zu fördern; der Staat, welcher das zuerst erkennt, wird seine Kraft vervielfachen, da sie sich dann auf die Liebe aller stützen wird; dieser Staat wird der mächtigste, materiell und moralisch der größte sein!

Den Gemeinden.

Was vom Staate gesagt wurde, gilt auch von der Gemeinde, welche im Grunde ein kleiner Staat im Staate ist; auch die Gemeinden haben in vielen Dingen schon solidaristische Organisation, aber ebenfalls nicht konsequent durchgeführt; auch die Gemeinden haben das größte Interesse an dem Zustandekommen des Solidarismus; sie sollten das Beispiel geben, jede Gemeinde sollte sich als einen Bienenstock betrachten und alle in ihr Tätigen als Bienen; es würden dadurch alle wirtschaftlichen Fragen der Gemeinden befriedigend gelöst. Der früher geschilderte landwirtschaftliche Bienenstock ist im Grunde ein Gemeindebienenstock, jeder Bienenstock mit seinen Produktionswerkstätten einerseits, seinen Tauschlagern andrerseits, mit seinen sozialen Einrichtungen und versorglichen Anstalten, ist eine in sich komplette, abgeschlossene, sich selbst versorgende Gemeinde, deren Mitgliederzahl selbst bei kleinen Bienenstöcken bald größer sein wird als die durchschnittliche Einwohnerzahl gewöhnlicher politischer Gemeinden.