Auf diese Weise wird der Bienenstock nicht nur ein Produktionszentrum, sondern gleichzeitig ein Zentrum vollständiger wirtschaftlicher Versorgung für euch und die eurigen von der Geburt an bis zum Tode.

Kapitel 2.
Organisation der Volkskasse. Volksvertrag.

Vorhin wurde vorausgesetzt, eure Volkskasse sei bereits gegründet und fest gefügt; nunmehr ist deren Organisation zu erläutern.

Grundlagen und Zweck der Volkskasse.

Die Volkskasse beruht auf einem Vertrag, den die freiwillig Beitretenden unter sich abschließen; letztere werden im einzelnen, je nach ihrem Geschlecht, Brüder oder Schwestern, in ihrer Gesamtheit aber ohne Unterscheidung Brüder genannt; ihr Vertrag heißt kurzweg Volksvertrag. Die Brüder vereinbaren darin, unter sich die Errichtung von Bienenstöcken zu veranlassen, zu unterstützen und zu fördern und möglichst zahlreiche Brüder zu Bienen, d. h. zu Mitgliedern von Bienenstöcken zu machen.

Bienenstöcke sind Betriebe, welche unter Ausschluß der Erzielung eines Gewinnes folgende Zwecke haben:

  1. ihre gesamten Erträgnisse ihren Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit auszuzahlen und durch richtige Organisation der Arbeit und der Güterverteilung die Einnahmen der Bienen zu erhöhen, deren Ausgaben zu vermindern und ihre materiellen Bedürfnisse vollständig und in möglichst vollkommener Weise zu befriedigen;
  2. durch soziale Einrichtungen auch für die Befriedigung der körperlichen, geistigen und sittlichen Bedürfnisse der Bienen und ihrer Angehörigen, wozu auch ein ausreichendes Maß von Lebensannehmlichkeiten gehört, möglichst vollständig zu sorgen;
  3. durch vorsorgliche Maßnahmen die Bienen und ihre Angehörigen von der Geburt bis zum Tode vor den Folgen der natürlichen Ungleichheiten (Verschiedenheit der Gesundheit, der physischen und geistigen Fähigkeiten, der Lebensdauer) und der sozialen Schädlichkeiten (Unfälle, Arbeitslosigkeit) zu schützen;
  4. nicht zum Bienenstock gehörende Brüder in möglichst großem Umfange in den Mitgenuß der aufgezählten Vorteile zu setzen.

Zur Erreichung dieser Zwecke hat jeder Bienenstock in seinem Betrieb folgende Abteilungen:

  1. einen Produktivbetrieb zur Herstellung von Arbeitsprodukten oder für bestimmte Arbeitsleistungen;
  2. ein Tauschlager für Austausch und Verteilung der Güter;
  3. die sozialen Einrichtungen;
  4. die vorsorglichen Kassen, deren Führung und Kontrolle vertragsmäßig der Volkskasse zusteht, bzw. für welche dieselbe haftet.