Der Staat

Unsre Durchwanderung des hier gebotenen weiten Gedankenreiches muß sich auf die Gebiete beschränken, wo die Stärke des Mannes liegt, und von wo fruchtbare Anregungen auf das gemeinsame Leben ausgegangen sind. Dahin gehört vor allem das geschichtlich-gesellschaftliche Zusammensein. Zunächst ist es der Staat, der Hegel eine höhere Schätzung verdankt. Gewiß war er nicht der einzige und nicht der erste, der nach dieser Richtung gewirkt hat, die Abwendung von dem bloßen Rechtsstaat, der das Wirken des Staates auf den Schutz der individuellen Kreise beschränkte, den Lassalle später als einen »Nachtwächterstaat« verspottet hat, lag im Zuge der Zeit. Aber Hegel hat diesen Zug energisch vertieft und aus dem Ganzen einer Gedankenwelt begründet; es wirkte dahin namentlich seine Überzeugung von der unmittelbaren Gegenwart des Geistes in unserer Welt. Auf das Staatsleben zunächst bezieht sich sein Wort, daß das Wirkliche vernünftig und das Vernünftige wirklich sei; so hat er hier diese Überzeugung auch mit besonderer Gründlichkeit durchgebildet.


Mit großer Entschiedenheit verwirft er die übliche Neigung, am Staate herumzumäkeln und einzelne mißliebige Erscheinungen sein Gesamtbild bestimmen zu lassen, das dann natürlich arg verzerrt wird. Dem setzt er die Erwägung entgegen: »Der Staat ist kein Kunstwerk, er steht in der Welt, somit in der Sphäre der Willkür, des Zufalls und des Irrtums, übles Benehmen kann ihn nach vielen Seiten defigurieren. Aber der häßlichste Mensch, der Verbrecher, ein Kranker und Krüppel ist immer doch ein lebender Mensch; das Affirmative, das Leben, besteht trotz des Mangels, und um dieses Affirmative ist es hier zu tun.« Wir verkennen das Große, was der Staat für uns bedeutet, leicht deshalb, weil »die Gewohnheit das unsichtbar macht, worauf unsre ganze Existenz beruht«. Um gerecht gegen einen Staat zu sein, müssen wir seinen Gesamtcharakter zu erfassen suchen und von ihm her die einzelnen Äußerungen als notwendig verstehen, nicht aber unsere Sondermeinungen und Sonderwünsche das Urteil bestimmen lassen. Der Staat ist es nach Hegel, in dem sich der Geist zu wirklicher Gestalt und Organisation entfaltet, in ihm erst kommt die sittliche Idee zur Wirklichkeit, er erst gewährt einen festen Boden für geistige Kultur, für Wissenschaft, Kunst usw. So kann es nicht befremden, wenn Hegel verlangt, man solle den Staat wie ein »Irdisch-Göttliches« verehren.


Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« entwickeln den Grundgedanken bis ins einzelne hinein und stellen die Verhältnisse überall in ein eigentümliches Licht. In sicher aufsteigendem Zuge führt das Werk von Stufe zu Stufe bis an den Punkt, wo der einzelne Staat ein Glied der weltgeschichtlichen Bewegung wird. Auch dieses Gebiet zeigt eine Bewegung durch den Gegensatz hindurch, im besonderen hat bei Hegel hier wie auch in der Behandlung der Geschichte der Gedanke größten Einfluß, daß der Ausgangspunkt der Entwicklung eine noch ungeschiedene Einheit von Subjekt und Objekt zeige; auf der zweiten Stufe reißt das Subjekt sich los und stellt sich dem Objekt entgegen; auf der dritten wird eine Versöhnung erreicht, indem das Objekt selbst in die geistige Tätigkeit aufgenommen und aus ihr gestaltet wird.


Das Recht

Als die Hauptstufen des gemeinsamen Lebens unterscheidet Hegel Recht, Moralität, Sittlichkeit. Das Recht steht im Dienste der Freiheit, es gibt dem freien Willen zuerst ein Dasein, aber es gibt ihm das im Bereich des Äußeren und enthält daher die Möglichkeit eines Zwanges. Beim Strafrecht hat namentlich Hegels Versuch, die prinzipielle Berechtigung des Strafens zu erweisen, viel Beachtung gefunden, obwohl er mehr in der Form als in der Sache Neues bringt. Hegel bezeichnet die Strafe als die Negation der Negation, der Verbrecher hat die Rechtsordnung negiert, nun negiert diese ihn durch die Strafe und stellt dadurch ihre erschütterte Macht wieder her.