So gehts, wer wider die öberkeit
Sich unbesonnen empöret
Wer es nicht meynt der schaw an Cunzen
Syn Kop thu zu Freyberg noch herußen schmunzen
Und jedermann davon lehret, ja lehret.[67]
Gott thu der frommen Curförsten alls guts
Und laß die Jungen Herren
In keines Feindes Hand mehe also komm
Geb auch der Fraw Curförstinn vel fromm
Das sie sich, in Ruhe vermehren, ja vermehren.[68]
Nachtrag.
Einige Notizen über die Familien der drei Hauptpersonen des Prinzenraubes:
a. ) des Kurfürsten Friedrich des Sanftmüthigen.
b. ) des Ritters Kunz von Kauffungen.
c. ) des Köhlers Georg Schmidt, vorzüglich nach dem Prinzenraube.
a.
) Des Kurfürsten Friedrich des Sanftmüthigen Familie.
Kurfürst, Friedrich der Sanftmüthige, Vater der beiden geraubten Prinzen Ernst und Albrecht lebte nach dem Prinzenraube noch 9. Jahre, starb den 7. Septbr. 1464 zu Altenburg im 54. Lebensjahre und wurde im Dome zu Meißen beigesetzt. – Ernst und Albrecht regierten nach dem Willen des entschlafenen Vaters nun gemeinschaftlich; außer, daß Ernst nach dem Rechte der Erstgeburt die Kurwürde und das mit verbundene Herzogthum Sachsen allein erhielt. Zwanzig Jahre regierten sie gemeinschaftlich und vermehrten ihre Macht durch verschiedene neue Besitzungen, besonders aber durch die Entdeckung der Silbergruben zu Schneeberg 1471. und die Erbschaft ihres Oheims, des Herzogs Wilhelm III. von Thüringen (Bruder ihres Vaters), welcher den 17. Septbr. 1482 ohne männliche Nachkommen starb, indem sie dadurch Besitzer seines ganzen Landes wurden.
Zwistigkeiten, die dadurch geschahen, daß Herzog Albrecht mit einigen Beamten[69] unzufrieden war, denen Kurfürst Ernst sein ganzes Vertrauen schenkte, traten ein; so kam denn eine gänzliche Theilung der Länder den 26. August 1485 zu Leipzig zu Stande. Dem sächsischen Rechte gemäß vollführte die Theilung der ältere Bruder; der jüngere Bruder dagegen hatte die Wahl. Zum Verdruß des älteren Bruders wählte Albrecht die meißnischen Länder und Ernsten blieb Thüringen. Doch die Oberhoheit über den Bergbau blieb gemeinsam.