"
83
"
5
"
"
statt:
lang lies:
lange
.
"
84
"
3
"
"
"
speciel lies:
speciell
.
Die innere Ansicht des Köhlerhauses
Die innere Ansicht des Köhlerhauses am Fürstenberge.
Fußnoten
[1] s. Aen. Sylvius de statu Europae c. 24. ap. Frkhr. T. II. pag. 221. (edit. Struv. Argentor 1717.) »Conradus Rauses (de Kauffungen) nobili loco apud Saxones natus, bellicae rei peritus, manu promptus, et animo imperterritus etc.« –[2] Albinus Landchronik der Meißn. Lande. pag. 265.[3] s. Kunzens Revers wegen des ad interim ihm eingeräumten Gutes Schwickershain und Zugehörungen unter den Beilagen zu den gleich anzuführenden Churfürstl. Manifeste in Wecks Dresdner Chronik, pag. 170. –[4] sowohl die Koburgsche Pflege, als auch alle Schlösser und Güter in Thüringen. Kammermeisteri Annal. Erfurt, ap. Menken. T. III, pag. 1180–1215.[5] Müllers sächs. Annal. pag. 29, Chron. terrae Misn. pag. 360. Kammermeisteri, l. c. T. III. p. 1210.[6] Der Landfriede wurde zuerst durch eine Verordnung der geistlichen Synode zu Elne in Rousilon den 16. Mai 1027. als eine Zeit, wo keine Fehden bei Vermeidung des Bannes eintreten sollten, ausgesprochen. Es durfte hierdurch namentl. kein Krieg statt finden, wenn Gottesdienst gehalten wurde. In Deutschland trat dieser Landfrieden später jedoch allgemeiner ein im Jahre 1495. und das Reichskammergericht entstand nun zugleich als Behörde, welche darüber zu richten hatte und bei welcher alle deutschen Fürsten verklagt werden konnten. Mithin fehlte es zur Zeit des Prinzenraubes noch an einer Gerichtsbehörde, sogar in Sachsen selbst wurden das Oberhofgericht zu Leipzig und die Landesregierung zu Dresden erst im Jahre 1483 u. 1486 errichtet, s. v. Römers sächs. Staatsrecht Th. 2. pag. 104. §. 12. – Kretschmanns Geschichte des Oberhofgerichts zu Leipzig, seit seiner Entstehung. Leipzig 1804. 8. – Früher wurde der Landfrieden in Thüringen als im Meißnischen und überhaupt in Deutschland eingeführt durch das auf dem Landtage zu Weisensee beschlossene Gericht vom J. 1446. s. Weißens sächs. Geschichte Band 2. pag. 377.[7] Daß Kunz Eisenberg vor dem Prinzenraube besessen hat, ersieht man aus einer Montags nach Ostern 1455. ausgestellten Urkunde. ( Schoettgenii opuscula minora per Godofr. Imman. Grandig. 337) worin Kunz sich als Zeuge auf folgende Weise unterschrieben hat: Kunyz Kauffungka snd in ein na Eysenberczia.
d. i. Kunz von Kauffungen gesessen zu Eisenberg. – Eisenberg ist noch jetzt der Name des Schlosses.
[8] Schreiters Geschichte des Prinzenraubes pag. 1 da 167 u. f.[9] Nach dem julianischen Kalender der 25. Juni, nach unserm verbesserten Kalender der 7. Juli.[10] Indem Kunz von Kauffungen als früherer Schloßhauptmann im ganzen Altenburger Schlosse bekannt war.[11] s. Albinus a. a. O. pag. 266. –[12] s. Müller a. a. O. Tab. 2 u. Tab. 16.[13] Dieser Brief befindet sich auch in Vulpii Plagio Kauffung. Weißenfeld 1704. 4. pag. 8. –[14] Im verständlicheren Deutsch:
Meinen willigen Dienst, samt alles Liebes und Gutes zuvor.
Ehrbarer, strenger lieber Junker!