Wie groß das Seeräuberunwesen in Westindien gewesen ist, ergibt sich daraus, daß die Spanier, als sie 1630 einmal mit einer Flotte von 20 großen Kriegsschiffen gründlich aufräumten, in kurzer Zeit gegen 2300 Gefangene, englischer, französischer und holländischer Abkunft, machten; 573 Kanonen und eine Beute von 20 Millionen Mark an Wert fielen ihnen dabei in die Hände.
In den asiatischen Gewässern hausten Malaien des Archipels und Chinesen; die Portugiesen und ihre Nachfolger mußten ihretwegen Flottenstationen halten; ihre völlige Unterdrückung ist ja bis in die neueste Zeit nicht gelungen.
Aber nicht allein die Seeräuber machten die Seefahrt unsicher, auch die Kriegführung dieser Zeiten auf der See trug dazu bei. Bereits ehe sich die Kriegsoperationen ganz besonders gegen den Handel des Gegners richteten, war es der Brauch, in Kriegszeiten den eigenen Schiffen die feindliche Schiffahrt preiszugeben; schon Reibungen zwischen zwei Seestaaten führen stets gleich zur Wegnahme der feindlichen Handelsschiffe als Vergeltungsmaßregeln für erlittene oder vermeintlich erlittene Unbill.
Bei der Schwäche der Kriegsflotten wurden auch Kauffahrer hierzu berechtigt, in den älteren Zeiten wohl alle ohne Auswahl, oder sie beteiligten sich dem Zeitgeiste entsprechend alle von selbst an dem kleinen Kriege. Da sie die Freibeuterei ohne feste Normen und ohne jede Aufsicht betrieben, so war dies nichts anderes als Seeraub.
Erst nach und nach bei Ausbildung eines wenigstens durch den Brauch verbindlichen Seerechtes und bei einer größeren Überwachung durch reguläre stehende Marinen entwickelte sich die gesetzmäßige Kaperei. Von Kaperschiffen[39] dieser späteren Zeit verlangte man, daß sie einen Freibrief, auf die Person und auf ganz bestimmte Zeit lautend, führten, sich an genaue Instruktionen und streng an Kriegsgesetze und Kriegsbrauch hielten; die genommenen Prisen wurden prisengerichtlich behandelt. Diese Kaper gehörten, wie Freikorps im Landkriege, zur Kriegsmacht.
Aber lange Zeit ist doch die Kaperei nicht viel verschieden von der Freibeuterei gewesen und bildete eine große Gefahr für die Schiffahrt; die mit Kaperbriefen für besondere Gelegenheiten und gegen bestimmte Feinde ausgerüsteten Schiffe nahmen es nicht so genau mit der Nationalität ihrer Angriffsobjekte, und manche setzten ihr Geschäft auch nach dem Friedensschluß fort und vermehrten so die Zahl der Seeräuber.
Außer den berühmten Beutezügen der englischen Privateers und denen der holländisch-westindischen Kompagnie spielen in der Geschichte der Freibeuterei des 16. und 17. Jahrh. einige französische Städte am Kanal, besonders Dünkirchen, eine Rolle. Von Dünkirchen wurde in diesem Zeitabschnitt während des Unabhängigkeitskrieges der Holländer auf spanischer Seite durch Freibeuter ein Krieg in solchem Umfange geführt, daß er die Tätigkeit der holländischen Kriegsmarine fast ganz in Anspruch nahm und Private („neue Geusen“) besondere Schiffe gegen sie ausrüsteten; auch später in den Kriegen Louis' XIV. machten die in dieser jetzt französischen Stadt ausgerüsteten Kaper eine Beute von 22 Millionen Franken.
Gegen die Unsicherheit auf den Meeren schützte sich nun die Seefahrt durch das Konvoi-Wesen. Die Gefahr vor Seeräubern hat schon im Altertum dazu geführt, daß die Handelsschiffe sich bewaffneten und in größerer Zahl zusammensegelten. Die Erkenntnis, daß auch das Gemeinwesen unter den Verlusten der Schiffahrt mitlitt, brachte sogar die Regierungen frühzeitig dahin, wenigstens in Kriegszeiten das Zusammensegeln anzuordnen, das Alleinsegeln zu verbieten — den Konvoi-Zwang. Derartige Bestimmungen findet man in Genua, den Hansastädten, England und Holland schon im 15. Jahrhundert. Die vielen Kriege machten diese Maßregel immer notwendiger und führten in einigen Staaten, so in Holland, zu Bestimmungen über die Mindest-Größe und -Armierung der Handelsschiffe für gewisse Fahrten; die Regierung verstärkte die Besatzungen durch Kriegsleute, so z. B. bei den Hansen, und gab besondere Konvoi-Schiffe oder richtige Kriegsschiffe als Bedeckung mit. Erleichtert und begünstigt wurde das Zusammensegeln dadurch, daß man nach entfernteren Zielen nur zu bestimmten Jahreszeiten segelte, namentlich im Norden Europas. Bei der lange noch mangelhaften Seetüchtigkeit der Schiffe wurden diese hier im Winter aufgelegt, erst bei günstiger Jahreszeit fuhr man ab. Da war es denn natürlich, daß — um ein infolge der Lage des Landes besonders kennzeichnendes Beispiel herauszugreifen — von Holland aus im Frühjahr die Schiffe gemeinsam, zuweilen 800–900 Kauffahrer mit bis zu 50 Kriegsschiffen Bedeckung, nach der Ostsee aufbrachen und im Herbst zurückkehrten; die Schiffe, die in die Ozeane sollten, wurden gemeinsam durch den Kanal geführt und steuerten dann in Gruppen ihren verschiedenen Zielen zu; von den fernen Ländern Heimgekehrte sammelten sich wiederum, ehe sie in die engen Gewässer einliefen, gewöhnlich bei der Insel Rhé in der Biscaya, und segelten unter Bedeckung von Kriegsschiffen — meist der Flotte, die die Auslaufenden bedeckt hatte — heim. Ähnlich war es bei dem Betriebe der Hochseefischerei, auf deren Fischgründen außerdem ständig Kriegsschiffe weilten.
Das Konvoi-Wesen verlor an Wert, als die Schiffe nicht mehr an die Jahreszeit gebunden waren und die Gefahr vor eigentlichen Seeräubern in den meisten Gewässern wegfiel. Es hatte ja auch große Nachteile. Der Handel ertrug nur ungern den Befehl, auf das Zusammenkommen eines Konvois mit der Befriedigung seiner Bedürfnisse zu warten; das Zeit in Anspruch nehmende Sammeln der Schiffe und die bestimmten Termine der Abfahrten erleichterten dem Feinde das Abfangen. Zu Ende des 18. Jahrh. hören die Konvoi-Fahrten auf.