[304] Welsch rat. vuln. lethal. jud. cap. 14. S. 99. — Bohn exam. vuln. leth. sect. 1. cap. 3. S. 46, 47. — Smetius Miscell. lib. 10. S. 561. — Bonet sepulchr. anat. lib. 4. sect. 3. obs. 15. — Schöpfer de haemorrhag. vuln. cap. 3. n. 102. — Zacchias. a. a. O. lib. 5. qu. 3. n. 13, 14. und qu. 6. n. 16. —
[305] In den Pandekten, L. 19. de R. I.
[306] Ehrman de venef. dol. §. 37. S. 54.
[307] Farinaceus prax. crim. p. 4. qu. 127. n. 90. — Horat. Carpanus ad C. homicida nov. const. mediol. n. 108. — Thom. Actius de infirmis p. 1. cap. 47. n. 30.
[308] Ayrer de homicid. p. 2. n. 6. — Farinaceus prax. crim. p. 4. qu. 127. n. 27. — Hor. Carpanus ad c. homicid. nov. const. mediol. n. 137. — Nikol. Boer decis. burdegal. 323. n. 14. — Giurba consil. crim. 84. n. 10. bis 13. —
[309] Man hat unzählige Beispiele von geheilter Verlezzung einiger Stellen der innern Magenhaut und überhaupt des Speisekanals, die Zottenhaut des Schlundes kan leicht und ohne Schaden abgehen, und wieder wachsen, Haller physiol. lib. 18. sect. 4. §. 3. S. 99. Lieutaud, Haller, Bonet, Morgagni und andre haben sie uns aufgezeichnet — man hat öfters starke Narben im Magen gefunden — Plater obs. lib. 2. S. 419. Wie oft waren nicht ganze grose Stellen des Magens glatt, ohne Zottenhaut, wie die Leichenöfnung berühmter Allotriophagen und Glasfresser beweiset! Wie viele Jahre haben nicht manche bei Magengeschwüren gelebt! Sind die beigebrachten gewaltsamen Magenwunden gröstentheils nur in der Gegend der beiden Mündungen tödtlich, warum sollen die innern nicht penetrirenden Verlezzungen nicht untödtlich seyn? Hiemit will blos sagen, daß die Umstände der ganzen Vergiftungskrankheit mit der gefundnen Verlezzung kombinirt an die Hand geben können, in wiefern die mit Arsenik geschehene Verlezzung zu heilen gewesen wäre, sie müste denn ausnehmend beträchtlich seyn, da es dann von selbst klar ist, daß grose brandige Verwundungen des Magens mit dem Leben nicht bestehen können, und wirkliche Durchbohrungen schwerlich mit einer völligen Wiedergenesung.
[310] Bohn de ranunc. vuln. leth. sect. 1. S. 152, 153.
Anmerkungen zur Transkription:
Der vorliegende Text wurde anhand der 1786 erschienenen Ausgabe nahezu originalgetreu wiedergegeben; die Rechtschreibung wurde, abgesehen von offensichtlichen typographischen Fehlern, unverändert übernommen. Inkonsistente Schreibweisen (z.B. Foderung/Forderung; brenbar/brennbar) wurden nicht vereinheitlicht. Einzelne Buchstaben und Satzzeichen wurden stillschweigend ergänzt bzw. geändert.
Im Originaltext wurde für einige Passagen Antiquaschrift verwendet. Dies wurde hier durch kursiven Schriftschnitt dargestellt.