[§. 314]. bis [321]. Gesezlichkeit und Erfordernisse für den Arzt und Wundarzt.

[§. 322]. bis [338]. Sekzionsbericht — erforderlicher Inhalt desselben — Umris der Obliegenheiten des Arztes bei der Obdukzion.

Zehntes Kapitel.

Pathologische Zeichenlehre des Vergiftungsthatbestand (corporis delicti).

[§. 339]. Unsrer Vorfahren Erkentnisquellen einer geschehenen Vergiftung.

[§. 340]., [341]. Ihre Unzulänglichkeit.

[§. 342]. Die eigentlichern Quellen der Erkentnis einer Vergiftung,

[§. 343]. und ihrer Tödlichkeit.

[§. 344]., [345]. Der Aeltern weitläuftiges Verzeichnis der Giftzeichen an Lebenden und Toden.

[§. 346]. Wohin gehört Arsenik in der Reihe der Gifte?