[§. 314]. bis [321]. Gesezlichkeit und Erfordernisse für den Arzt und Wundarzt.
[§. 322]. bis [338]. Sekzionsbericht — erforderlicher Inhalt desselben — Umris der Obliegenheiten des Arztes bei der Obdukzion.
Zehntes Kapitel.
Pathologische Zeichenlehre des Vergiftungsthatbestand (corporis delicti).
[§. 339]. Unsrer Vorfahren Erkentnisquellen einer geschehenen Vergiftung.
[§. 340]., [341]. Ihre Unzulänglichkeit.
[§. 342]. Die eigentlichern Quellen der Erkentnis einer Vergiftung,
[§. 343]. und ihrer Tödlichkeit.
[§. 344]., [345]. Der Aeltern weitläuftiges Verzeichnis der Giftzeichen an Lebenden und Toden.
[§. 346]. Wohin gehört Arsenik in der Reihe der Gifte?