| a) | wohl ein sehr in Fäulnis und Verderbnis gerathener natürlicher Stof im Magen eines an einem sehr bösartigen Fieber Verstorbenen (nach Bergman)[270] an sich zuweilen einen solchen oder ähnlichen Geruch besizt. Auch kan Knoblauch selbst in der Masse des Magens seyn. Man wende nicht ein, Arsenik habe unangezündet keinen solchen Geruch. Aller künstliche Arsenik frisch gepülvert (den weissen ausgenommen) Giftmehl, gelber und rother Arsenik stinkt knoblauchartig. |
| b) | die Salzsäure giebt auf glühende Kohlen geschüttet einen knoblauchartigen Geruch. |
| c) | Zinkfeile, |
| d) | Phosphor, Phosphorsäure, schmelzbares Harnsalz, thun etwas ähnliches. |
| e) | Die Kohlen oft selbst dampfen einen widrigen, Kopf einnehmenden ähnlichen Geruch aus. |
[§. 381]. Ebenso wenig folgt, wenn die verdächtige Masse auf Kohlen oder ein glühendes Blech geworfen keinen Geruch nach Knoblauch sondern einen brenzlichen Geruch, wie wenn man Horn oder Käse verbrent von sich giebt, daß hierdurch die Abwesenheit des Arseniks ausgemittelt sei.[271] Weit gefehlt! Weder das aus den Zotten der Magenhaut zusammengeschabte Pulver (welches oft seiner Geringfügigkeit wegen nicht gewaschen werden kan) ist so frei von thierischen Substanzen, noch vielweniger die inspissirte (obschon filtrirte) Magenflüssigkeit, oder die darin gefundene festere Masse, daß nicht bei dem einen, wie bei dem andern jener durchdringende Geruch nach verbrantem Horne den dem Arsenik eigenthümlichen Knoblauchsgeruch erstiken solte.[272]
[§. 382]. Ist eine verdächtige Masse in der Wohnung und in der Nähe des Verstorbnen gefunden worden, so kan sie ebenfals Arsenik in einem Gemisch eingewickelt enthalten, bei dessen Verbrennung irgend ein andrer nur nicht der Knoblauchsgeruch die Oberhand hat.
[§. 383]. Da Vergiftungen sehr oft mit aufgelösten Arsenik geschehen, oder, wenn das Gift in Pulver, die Menge zuweilen an sich sehr klein, fein, und zerstreut, oder durch langwieriges Erbrechen ungemein vermindert worden ist, so wird man sich nie auf diese Probe in solchen Fällen verlassen können, (gesezt es gäbe auch keine andern ([§. 380].) Körper mit ähnlichem Geruche auf Kohlen) da es im ersten Falle unmöglich, in lezterm höchst schwer ist, die mindeste Giftsubstanz durch mechanische Behandlung so rein abzuscheiden, daß die Probe nicht trügen könte.
[§. 384]. Wäre die Menge des abgeschiednen Pulvers aber (wie oft) so gering, daß man kaum selbst den Versuch anstellen könte, und er überzeugte uns nicht völlig durch deutlichen Geruch,[273] was bliebe uns übrig zu andern Versuchen, oder (da man, wo es auf Leib und Leben ankömt, doch nicht aus Zweifeln Entscheidung hervorlangen kan) zu anderweitigen Versuchen eines medizinischen Kollegiums?
[§. 385]. Bei dem allen bleibt diese Probe, unter den bisher bekanten, immer noch eine der gewissesten, wenn das gefundene Pulver rein, im Ansehn mit einer der bekanten Arsenikarten übereinstimmend, und in gehöriger Menge (damit zu einem anderweitigen Versuche etwas übrig bleibt) vorhanden ist. Giebt dann dies Pulver auf ein glühendes Blech[274] oder eine brennende Kohle geworfen jenen bekanten Geruch unzweideutig von sich, so hat man schon viel zu seiner Ueberzeugung gewonnen, da es nicht leicht der Fall ist, daß im Magen eines Verstorbenen etwas von jenen Dingen ([§. 380].) die einen ähnlichen Geruch geben, vorhanden seyn solte.
[§. 386]. Das Ansehn des gestosenen weissen Arseniks unterm Vergrösrungsglase ist eben nicht kristallinisch, wohl aber spizziger, eckiger und scharfer Form mit kleinen unregelmäsigen Vertiefungen und glänzenden Flächen, wie gestosener Vitriolweinstein.
[§. 387]. Ueber 2.) Sind die vorhergehenden ([§. 385].) Umstände richtig, so wird diese Erscheinung keine geringe Bestätigung der erstern Probe geben. Ist aber das gefundne etwanige Pulver nicht von dem Ansehn der bekanten Arsenikarten (des weissen, und des Giftmehls und Fliegensteins) so wird der Knoblauchsgeruch des Gefundenen selbst mit dem Weisanschmauchen[275] eines drüber gehaltnen Eisenblechs verbunden zur völligen Bestätigung hinreichen, so lange es noch andre Körper giebt die jenes und so wieder andre, die dieses leisten.
[§. 388]. So thut gepülverter Zink beides. Und was giebt beim Verrauchen einen weissern Schmauch (Sublimat) als Spiesglanzkönig? Dann könte der Knoblauchsgeruch noch von einer fremdartigen ([§. 380]) Beimischung herrühren. So selten auch diese Umstände zusammentreffen mögten, wo weisses Anschmauchen, und Knoblauchsgeruch der Masse (ohne Arsenik) von etwas dieser Art oder einer dergleichen Mischung herrühren solten, so bleibt doch noch immer die Möglichkeit übrig. Ist es kenbares Pulver, so wird doch stets ein zu beiden Versuchen (auch wohl zu mehrern) hinlänglicher Vorrath dabei voraus zu sezzen seyn, wie oft, sehr oft nicht ist.