Elftes Kapitel.
Chemische Kennzeichen des Thatbestands (corporis delicti) einer Arsenikvergiftung.

[§. 375].

Ich leugne nicht, daß man schon, seit man Arsenik kent, einige chemische Merkmale besas, das Daseyn des Arseniks zu errathen, ich meine den Knoblauchsgeruch und nachgehends den weissen Schmauch, den er bei seiner Verdampfung an Metalbleche legt.

[§. 376]. Lange hat man sich besonders mit dem Knoblauchsgestanke des verdampfenden Arseniks begnügt, um sich von seiner Anwesenheit zu überzeugen, und man würde sich noch damit begnügen, wenn Scheidekünstler der lezten Jahrzehnde vom ersten Range uns nicht tiefere, und, wenn man will, gewissere Einsichten durch genaue, zahlreiche und belehrende Versuche geschenkt hätten. Bergman, Scheele — mehr Namen bedarf man nicht.

[§. 377]. Ob die Weisheit ihrer Belehrungen die Köpfe unsrer gerichtlichen Aerzte schon heilsamlich durchdrungen und ihnen Fähigkeit eingeflöst hat, zur Rettung unschuldig Angeklagter und zur gerechten Abwägung der Verbrechen des Giftmischers alles nur Mögliche aus dieser wohlthätigen Kunst anzuwenden? dies ist eine Frage, die man doch einigermasen mit Ja beantworten kan.

[§. 378]. Diesen Ausspruch zu unterstüzzen, führe ich des Stadtphysikus zu Berlin Herrn D. Pyl[269] aus der Chemie genommene Kenzeichen des Arseniks an, die um vieles volständiger, als die bisher für gnüglich erkanten, sind:

1.) Der Knoblauchsgeruch des gereinigten Pulvers — das Vergrösrungsglas entdecke die krystallinische Gestalt des weissen Arsenikpulvers.
2.) Ein Eisenblech wird von diesem Rauch weisgeflekt oder angeschmaucht.
3.) Thut man etwas Arsenik in fliesenden Salpeter, so geschieht nach Scheelens Erfahrungen, erstlich ein Aufwallen, und dann wird der Salpeter zersezt.
4.) Hat man eine hinlängliche Portion, so wird das Sublimiren in einer verschlossenen Retorte den sichersten Beweis abgeben.
5.) Da die Auflösung des Arseniks in Wasser fast alle metallische Auflösungen niederschlägt, so könte man auch hiemit (nach Wallerius) Versuche anstellen, doch sind die ersten Proben schon hinreichend, obgleich diese noch mehr Gewisheit geben.

[§. 379]. Man wird meine Meinung über jeden dieser Punkte erwarten, und ich werde sie mit der diesem Verfasser schuldigen Bescheidenheit entwerfen, doch mit unverwandtem Blicke auf Wahrheit.

[§. 380]. Ueber 1.) Man hüte sich den Knoblauchsgeruch einer im Magen des Verstorbnen, oder in der Nähe desselben gefundenen verdächtigen, auf glühende Kohlen geschütteten Masse oder Flüssigkeit sogleich zum unwidersprechlichen Beweise des Arseniks zu machen, da